Die Bürgerschaft hat auf Antrag der SPD-Fraktion mit der Drucksache 20/6167 vom 30. November 2012 der Sanierung des 2. Hamburger Frauenhauses eine besondere Priorität eingeräumt und bereits erste Planungsmittel in Höhe von Euro 640.000 zur Verfügung gestellt, um eine Darstellung des Gesamtinvestitionsbedarfs zu ermöglichen.
Auf Basis der Erkenntnisse der bisherigen Planungsphase, bei der umfangreiche nachbarschaftliche Einwände sowie Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen waren, und unter Berücksichtigung der Grundsätze des Kostenstabilen Bauens ergibt sich ein Gesamtinvestitionsbedarf von 6,5 Millionen Euro. Das Konzept umfasst jetzt die Sanierung des denkmalgeschützten Vorderhauses, die Sanierung des stark beschädigten Hinterhauses sowie einen neuen Anbau an das Vorderhaus.
Eine Realisierung dieser Planungen ermöglicht es, das aktuell baulich abgängige und unter fachlichen Gesichtspunkten für eine Nutzung als Frauenhaus in jeder Hinsicht unzureichende Gebäude auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen, der den gestiegenen heutigen Anforderungen an die konzeptionelle Arbeit im Umgang mit schutzsuchenden Frauen gerecht wird, insbesondere eine über bloße Raumgewährung hinaus gehende Zusammenarbeit und eine dauerhafte Entwicklung zu einem zeitgemäßen Schutz- und Entwicklungsraum für Frauen ermöglicht.
Die umfangreichen Investitionen in die Sanierung und den teilweisen Neubau des 2. Hamburger Frauenhauses sind angesichts der unzureichenden aktuellen Situationen und der fortbestehenden und für die Zukunft zu erwartenden Bedarfe für Schutzplätze für Frauen gerechtfertigt. Dieser namhafte Einsatz von Ressourcen erfordert aber auch, dass mit der Entscheidung für die Realisierung der Planungen zeitgleich organisatorisch die Weichen gestellt werden, um zukünftig eine nachhaltige Gebäudeunterhaltung zu gewährleisten, die durch regelmäßige Unterhaltungsaufwendungen die sanierte und neu geschaffene Gebäudesubstanz langfristig erhält und einen Verzehr der nun entstehenden Anlagewerte verhindert.
Die beste Gewähr dafür bietet die Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells, bei dem Bau, langfristige Unterhaltung und Vermietung zusammenfallen. Dazu soll zunächst die städtische Sprinkenhof GmbH vom derzeitigen Eigentümer, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), das wirtschaftliche Eigentum erwerben oder ein langfristiges Nutzungsrecht eingeräumt bekommen. Dann soll die Sprinkenhof GmbH als Vermieterin einen neuen Mietvertrag mit dem 2. Hamburger Frauenhaus e.V. schließen.
Die Miethöhe soll der Anfangsmiete im sozialen Wohnungsbau entsprechen. Die zuständige Behörde wird ihre Zuwendung entsprechend anpassen. Die Mietzahlung sichert für die Zukunft eine strukturelle und fortlaufende Unterhaltung des Gebäudes und ermöglicht darüber hinaus eine kreditäre Teilfinanzierung des Investitionsbedarfs. Damit die Miete die Anfangsmiete des sozialen Wohnungsbaus nicht übersteigt, wird allerdings ein einmaliger Zuschuss in Höhe 5.200.000 Euro erforderlich. Von den mit der Drucksache 20/6167 für das 2. Hamburger Frauenhaus bewilligten Mitteln sind noch 500.000 Euro verfügbar, die hier eingesetzt werden sollen, so dass noch 4.700.000 Euro zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies soll für den konsumtiven Anteil aus dem Sanierungsfonds und für den investiven Anteil aus der Zentralen Investitionsreserve geschehen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. für die Sanierung des 2. Hamburger Frauenhauses im Haushaltsjahr 2015 im Aufgabenbereich 255 des Einzelplans 4 Ermächtigungen, Kosten zu verursachen (Produktgruppe 255.03) bzw. Auszahlungen für Investitionen zu leisten, in einer Höhe von insgesamt 4.700.000 Euro auszubringen,
2. die jeweilige Höhe des konsumtiven bzw. investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,
3. davon abhängig den konsumtiven Anteil aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 (Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II) und den investiven Anteil aus der Zentralen Investitionsreserve (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, Zentrale Finanzen) zu übertragen; bei einer Übertragung aus der Zentralen Investitionsreserve sind die dazugehörigen Abschreibungen gleichfalls aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02, Zentrale Ansätze II, Kontenbereich "Kosten für Abnutzung - Abschreibungen" bereitzustellen.
Hamburgische Bürgerschaft
21.01.2015
Von den Abgeordneten:
Kazim Abaci, Ksenija Bekeris, Gabi Dobusch, Andreas Dressel, Regina Jäck, Annkathrin Kammeyer, Dirk Kienscherf, Uwe Lohmann, Doris Müller, Barbara Nitruch, Wolfgang Rose, Martin Schäfer, Brigitta Schulz, Jens-Peter Schwieger, Ali Simsek