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INTEGRATION

Teilhabe und Selbstbestimmung

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Sozialen Austausch auch in der Pandemie ermöglichen - pandemiegerechte Ausstattung von gemeinwohlorientiert getragenen oder organisierten Begegnungsstätten für Senior*innen unterstützen und digitale Kompetenzen von Senior*innen stärken

Die Corona-Pandemie beeinträchtigt das soziale Leben massiv. Geselliges Beisammensein, gemeinsame Freizeitaktivitäten oder die Teilnahme an Veranstaltungen in Präsenz ist oder sind derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Alle, ob jung oder alt, leiden darunter. Der Wunsch, endlich wieder zur Normalität wie vor der Pandemie zurückkehren zu können, wird von Tag zu Tag größer. Seine Erfüllung hängt aber auch davon ab, wie diszipliniert und rücksichtsvoll sich jede*r Einzelne verhält.
Für Senior*innen weist die pandemische Lage wie für jede Altersgruppe ihre eigenen Probleme auf, die schon deswegen besonders schwer wiegen, weil Senior*innen ausnahmslos zur Risikogruppe gehören. Für viele Senior*innen und insbesondere für solche, die allein leben und deren Familienangehörige weit entfernt wohnen, bedeutet das, dass ihr Leben seit Beginn der Pandemie sehr einsam geworden ist.
Von gemeinwohlorientierten Trägern betriebene oder von (Wohnungsbau-) Genossenschaften in deren Anlagen, in Service-Wohnanlagen oder in Mehrgenerationenhäusern zur Verfügung gestellte Seniorenbegegnungsstätten und/oder von Senior*innen besuchte Bürger- bzw. Nachbarschaftstreffs sind beliebte Anlaufpunkte, um auch im Alter einen Austausch mit anderen Menschen zu pflegen oder Unterstützung im Alltag zu erhalten. In der Pandemie ist es diesen wichtigen Begegnungsstätten nur in sehr eingeschränktem Maße oder gar nicht möglich, ihr Angebot aufrechtzuerhalten. Das liegt zum Teil auch daran, dass die Einrichtungen nicht immer die finanziellen Mittel aufbringen können, ihre Begegnungsstätten so herzurichten, dass Corona-gerechte Hygienestandards gewährleistet sind und damit ein Zusammentreffen mehrerer Personen möglich ist. Teilweise fehlen den Einrichtungen auch Mittel, um Veranstaltungen oder Unterstützungsangebote vollständig digital oder hybrid anbieten und/oder älteren Menschen beim Einstieg oder Praktizieren digitaler Kommunikation Hilfe gewähren zu können.
Um gemeinwohlorientierte Träger von Begegnungsstätten für Senior*innen dabei zu unterstützen, hygienische Maßnahmen oder Digitalisierungsmaßnahmen umsetzen zu können, um ihre Angebote damit den Senior*innen auch in der Pandemie wieder besser verfügbar zu machen, bietet es sich an, dass die Freie und Hansestadt Hamburg dieses wichtige Anliegen unterstützt, indem sie einen Fonds einrichtet, aus dem interessierte Einrichtungen bedarfsgerecht Unterstützungsmittel für durch die Pandemie bedingte Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Hygiene und/oder Digitalisierung abrufen können. Gemeinwohlorientierte Träger sowie (Wohnungsbau-) Genossenschaften oder Mehrgenerationenhäuser, die Begegnungsstätten der ausgeführten Art betreiben, sollen gleichermaßen förderfähig sein. Dabei ist es zweckdienlich, den größten Anteil der Fondsgelder den Bezirksämtern zuzuweisen, sodass diese die Mittelvergabe ortsnah bedarfsgerecht organisieren.
Neben der digitalen Infrastruktur und der Ausstattung mit Endgeräten hängt die Realisierung digitaler Teilhabe vom Erwerb der dafür notwendigen Kompetenzen ab. Für viele Senior*innen ist die Handhabung und die fehlende Kenntnis der Anwendungsmöglichkeiten das größte Hindernis zu Nutzung digitaler Medien. Daher werden ergänzend zu den bereits unter anderem in Begegnungsstätten für Senior*innen bestehenden Angeboten mehr zielgruppenspezifische Schulungen gebraucht. Um den Bedarf zu decken, ist der Ausbau von kostenfreien Schulungen für die Stärkung der digitalen Kompetenz von älteren Menschen an allen dafür geeigneten Standorten in Hamburg erforderlich. Hamburg bietet bereits vielerorts Schulungen und Kurse für ältere Menschen an, die ihre digitalen Kompetenzen stärken wollen. Die Nachfrage nach entsprechenden Angeboten ist anhaltend hoch. Dabei spielen Orte, an denen digitale Endgeräte zur Nutzung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, eine wichtige Rolle. Das Schulungsangebot soll mit einem angemessenen Teil der Fondsmittel gezielt ausgebaut werden, um die gestiegenen Bedarfe aufgrund der Pandemie abzudecken. Für die Schulungen werden bewährte Konzepte genutzt, die eine zielgruppengerechte Ansprache und Begleitung gewährleisten, und entsprechende Kooperationspartner gewonnen. Die fachliche und finanzielle Steuerung für das Schulungsprogramm liegt bei der Gleichstellungsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Teilhabe von Senior*innen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
1. dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzbehörde und die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke gemeinsam ein Konzept für einen Fonds entwickeln, aus dessen Mitteln pandemiebedingte Mehrbedarfe für den Betrieb von Seniorenbegegnungsstätten sowie für die Stärkung digitaler Teilhabe von Senior*innen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere förderfähig aus Fondsmitteln sind:
a. Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen in von gemeinwohlorientierten Trägern betriebenen oder von (Wohnungsbau-)Genossenschaften sowie in Service-Wohnanlagen oder Mehrgenerationenhäusern zur Verfügung gestellten Seniorenbegegnungsstätten und/oder insbesondere auch von Senior*innen besuchten Bürger- bzw. Nachbarschaftstreffs, u. a. die Beschaffung digitaler Endgeräte zum Beispiel zur Ausleihe an Senior*innen, die Installation von W-LAN oder die Durchführung digitaler oder hybrider Veranstaltungen,
b. ergänzend zu schon bestehenden Angeboten kostenfreie Schulungen und Hilfen bei der weiteren Nutzung digitaler Endgeräte für die Stärkung der digitalen Kompetenz von Senior*innen, die an dafür geeigneten Standorten in den Bezirken und durch landesweit agierende Organisationen angeboten werden,
2. sicherzustellen, dass der für Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen in Seniorenbegegnungsstätten vorgesehene größte Anteil der Fondsmittel nach einem gerechten Schlüssel, der sich an der Zahl der in den Bezirken betriebenen Einrichtungen ausrichtet, jedem Bezirk zur Verfügung gestellt wird und dessen sachgerechte Verteilung an förderfähige Einrichtungen oder Träger ortsnah über die Bezirksämter unter Beteiligung der Bezirksversammlungen erfolgt,
3. der Bürgerschaft bis zum 30.12.2021 zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
25.03.2021
Drucksache: 22/

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Danial Ilkhanipour, Regina Jäck, Annkathrin Kammeyer, Simon Kuchinke, Claudia Loss, Iftikhar Malik, Baris Önes, Britta Schlage, Ekkehard Wysocki



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