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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Kommunale Wärmeplanung und Wärmeversorgung transparent und bürgernah: Undurchsichtigen Preisgestaltungen einen Riegel vorschieben

Aus Sicht von SPD und Grünen ist es für die Akzeptanz der Wärmewende von zentraler Bedeutung, dass möglichst gleichwertige Rahmenbedingungen und eine umfassende Transparenz über die Möglichkeiten der zukünftigen Wärmeversorgung herrschen. Daher gilt vor dem Hintergrund der Monopolstellung einzelner Versorger, gemeinsam auf Bundesebene eine Regulierung des Wärmepreises und Wärmemarktes bundeseinheitlich voranzubringen. Die Versorgung mit Wärme darf und kann nicht alleine dem Markt überlassen werden.

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus. Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz (WPG)) und dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz (GEG)) hat der Bundesgesetzgeber 2023 grundlegende Weichen hin zur Dekarbonisierung des Heizens gestellt. Hamburg muss danach bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen.

Mit der Fortschreibung des Hamburger Klimaplans und dem Hamburger Klimastärkungsgesetz haben SPD und Grüne Ende 2023 in Hamburg zudem wichtige Grundlagen für einen Transformationspfad hin zur Wärmewende gelegt. Im Bereich des Sektors Private Haushalte (PHH-Sektor) hat Hamburg mit der umsetzungsorientierten Machbarkeitsstudie zudem bundesweit Maßstäbe gesetzt.

Klar ist, die kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Instrument der Wärmewende. Rot-Grün setzt sich dafür ein, dass zukünftig transparent dargelegt wird, welche Möglichkeiten der Wärmeversorgung vor Ort technisch und wirtschaftlich sinnvoll und möglich sind. Mit dem kommunalen Fernwärmenetz, das derzeit 253.000 Haushalte sowie auch Teile der Industrie, des Gewerbes und der öffentlichen Daseinsvorsorge versorgt, hat Hamburg eine gute Grundlage, die wir weiter ausbauen wollen. Ziel ist, bis 2030 mindestens 35 Prozent des Nutzwärmebedarfs über leitungsgebundene Wärmeversorgung kommunal sicherzustellen. Darüber hinaus sind auch private Netzbetreiber insbesondere in den äußeren Stadtgebieten von großer Relevanz für die Versorgungsicherheit. In Hamburg gibt es insgesamt mindestens 87 Wärmenetze, die von zwölf unterschiedlichen Versorgern betrieben werden.

Derzeit orientiert sich die Preisbildung für Wärme an Indizes. Abhängig vom eingesetzten Energieträger sind u. a. der Arbeits- und Grundpreis von sogenannten Preisgleitklauseln abhängig. Das führt in der Praxis für die Endverbraucher:innen (Mieter:innen und Eigentümer:innen) oftmals zu einer intransparenten Preisgestaltung, die im schlimmsten Fall nicht nachvollziehbare Preise nach sich ziehen können. Denn der Versorger ist zu einer Offenlegung der Gewichtung nicht verpflichtet. In einem im Januar 2024 bekannt gewordenen Fall hat die Baugenossenschaft freier Gewerkschafter (bgfg), Klage gegen den Versorger Vattenfall Energy Solutions eingereicht, da man mit den Abrechnungen des Energieversorgers nicht einverstanden ist. In sechs Fällen ermittelt das Bundeskartellamt "wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen" bereits gegen Versorger. Unterhalb der bundeseinheitlichen Regelung gilt es in Hamburg bereits jetzt, gemeinsam mit den privaten Netzbetreibern an sozialverträglichen Lösungen zu arbeiten.

Die Bürger:innen brauchen zudem Unterstützung und Beratung bei der Transformation hin zum CO2-neutralen Heizen. Dabei braucht es für alle befriedigende sozialverträgliche und wirtschaftliche Lösungen. Denn nicht überall ist ein leitungsgebundenes Angebot von Vorteil. Vielerorts wird es auch individuelle Lösungen (z. B. über Wärmepumpen) geben müssen. Neben Beratungsangeboten sollen hierfür auch weitere Fördermöglichkeiten geprüft werden, die die bestehenden Förderprogramme von Bund und Land sinnvoll ergänzen.


Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene, zum Beispiel in Form einer Bundesratsinitiative, dafür einzusetzen, den Wärmepreis insbesondere für Fernwärme zu regulieren. Dabei soll geprüft werden, ob eine unabhängige Regulierungsbehörde zur Sicherung der Preisstabilität und Transparenz insbesondere bei privaten Netzen beitragen kann;

2. gemeinsam mit den privaten Anbieter:innen von Wärmenetzen in Hamburg an sozialverträglichen Preismodellen für Bürger:innen sowie moderaten Angeboten für Industrie und Gewerbe zu arbeiten, um im gesamten Stadtgebiet möglichst gleich-wertige Rahmenbedingungen zu ermöglichen;

3. geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um kontinuierliche und transparente Beratungen für alle Wärmeversorgungslösungen vor Ort anzubieten. Dabei sollen so-wohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte in die Beratungsangebote ein-fließen;

4. zu prüfen, mit welchen Förderungen die bestehenden Förderprogramme sinnvoll und KfW-sicher ergänzt werden können;

5. der Bürgerschaft bis zum 30. September 2024 zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
14.02.2024

Von den Abgeordneten:
Cem Berk, Matthias Czech, Gabi Dobusch, Sabine Jansen, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Gulfam Malik, Alexander Mohrenberg, Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Marc Schemmel, Hansjörg Schmidt, Philine Sturzenbecher, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann, Güngör Yilmaz



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