Der ursprüngliche Entwurf der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015 stellte für den Neubau von Pflegeeinrichtungen ambulante Wohngruppenkonzepte in den Vordergrund. Ebenso sah die inzwischen zurückgezogene Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO) zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) vor, im Wesentlichen nur noch Pflegeeinrichtung der 4. Generation zu fördern. Der Ausbau ambulanter Wohngruppenkonzepte in der Pflege ist begrüßenswert und hat sich in der Pflege demenziell erkrankter Menschen besonders bewährt. Die kürzlich vorgestellte Endfassung der "Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015" stellt richtig dar:
• Der Alltag ähnelt mehr dem gewohnten Leben als in einer Einrichtung mit zentraler
Versorgung.
• Die Dichte der sozialen Kontakte erhöht sich wesentlich. Einerseits haben die Bewohner
mehr miteinander zu tun, andererseits gibt es auch mehr Personal in ihrer Umgebung,
weil das hauswirtschaftliche Personal in die Betreuung integriert ist.
• Die Kontinuität in der Pflege und Betreuung kann wesentlich erhöht werden.
• Angehörige und Freiwillige sind nach den vorliegenden Erfahrungen motivierter, sich an
der Betreuung zu beteiligen und ihr Einbezug ist leichter möglich.
Die erfolgreiche Umsetzung von Wohngruppenkonzepten hängt jedoch entscheidend davon ab, ob die Träger die entstehenden Kosten refinanzieren können, oder defizitär arbeiten müssten. Aus Sicht der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen ist die Finanzierung des vom Senat bevorzugten Wohngruppenkonzepts schon heute defizitär. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, müssten Wohngruppen, so die Träger, schon heute mindestens 14 Pflegebedürftige umfassen, und Pflegeeinrichtungen würden ab ca. 100 zu betreuenden Personen wirtschaftlich arbeiten können. Der Senat hingegen vertritt die Auffassung, dass maximal 12 Personen in einer festen Wohngruppe und maximal 80 Personen in einer Einrichtung leben dürften. Würden diese und weitere enge Vorgaben der inzwischen zurückgezogenen Hamburgischen Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO) umgesetzt, könnten neue Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppenkonzept in Hamburg nicht wirtschaftlich betreiben werden. Der CDU-geführte Senat hat hier versucht, Wohnstandards in Pflegeeinrichtungen in einem Schritt durchzusetzen, die sicherlich erstrebenswert, aber unter den gegebenen Bedingungen nicht darstellbar sind. Auch im Entwurf der Rahmenplanung wurde nicht deutlich, wie Pflegeeinrichtung der 4. Generation unter den bestehenden Rahmenbedingungen wirtschaftlich arbeiten können.
Wir fragen den Senat:
Förderung von Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen
1. Liegen dem Senat Beispielsrechnungen vor, ab welcher Gruppengröße Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen unter den Bedingungen der aktuellen finanziellen Förderung kostendeckend arbeiten?
1.1 Wenn ja, ab wann arbeiten Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen kostendeckend?
1.2 Wenn nein, aus welchen Gründen hält der Senat solche Beispielsrechnungen für verzichtbar?
2. In welcher Höhe sollten aus Sicht des Senats die Pflegesätze in Wohngruppen der stationären Pflege liegen? Sollten sie in gleicher Höhe oder über den üblichen Pflegesätzen in der stationären Pflege liegen? (Bitte begründen)
3. In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln werden seit 2002 jährlich Fördermittel für Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt?
3.1 In welcher Höhe wurden diese Fördermittel
- von welchen Trägern
- für welche Projekte,
- wann beantragt und
- wann in welcher Höhe bewilligt?
3.2 Befürwortet der Senat die weitere finanzielle Förderung für Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen? Wenn ja, in welcher Weise und Höhe? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3.3 Ist eine weitere Förderung für Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen im Haushalt 2011/12 geplant?
Wenn ja, in welcher Höhe jährlich?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Bestehende stationären Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppenkonzept in Hamburg
4. Welchen stationären Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppenkonzept gibt es bereits in Hamburg?
4.1 Wie viele Personen leben hier insgesamt und jeweils in den einzelnen Wohngruppen?
4.2 Sind dies ausschließlich Plätze für demenziell erkrankte Menschen oder auch Plätze für andere Zielgruppen? Wenn ja, in welchem Umfang für welche Zielgruppen?
4.3 In Drs. 19/6078 listet der Senat drei Träger auf (Marie Kroos-Stiftung, Martha-Stiftung, GbR Veringeck), die bestehende traditionelle Pflegeeinrichtungen in eine Wohneinrichtung mit Wohngruppenkonzept umstrukturieren bzw. neue Wohngemeinschaften einrichten wollen (Gesamtumfang 31 Plätze). Wie wurden die drei Anträge inzwischen beschieden? Wie weit konnten die Projekte jeweils entwickelt werden? In welchem Umfang werden diese Projekte jeweils finanziell gefördert?
4.4 Welche weiteren Anträge auf Umstrukturierung einer bestehenden traditionellen Pflegeeinrichtung in eine Wohneinrichtung mit Wohngruppenkonzept bzw. Einrichtung einer neuen Wohngemeinschaft liegen dem Senat inzwischen vor?
Von welchen Trägern wurden die Anträge wann gestellt?
Wurden sie inzwischen jeweils bewilligt? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wie viele Plätze umfassen die beantragten Wohngruppen jeweils?
In welchem Umfang werden diese Projekte jeweils finanziell gefördert bzw. sollen gefördert werden?
Finanzierung von stationären Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppenkonzept
5. Welche zusätzlichen Kosten entstehen für welche Leistungen durch ein Wohngruppenkonzept in einer stationären Pflegeeinrichtung im Vergleich zu einer herkömmlichen stationären Pflegeeinrichtung?
5.1 Liegen Evaluationen oder Erfahrungsberichte stationärer Pflegeeinrichtung mit Wohngruppenkonzept vor, die Aufschluss darüber geben, welche besonderen Bedarfe demenziell erkrankter Menschen in Wohngruppenkonzepten besondere Berücksichtigung finden müssen? Wenn ja, welche und welche Kosten ergeben sich daraus?
5.2 Welche Kosten fallen in stationären Wohngruppen im Vergleich zu einer herkömmlichen stationären Pflegeeinrichtung weg?
5.3 Welche zusätzlichen Leistungen finanzieren die Träger der Pflegeeinrichtung hier, ohne sie refinanzieren zu können?
5.4 Gibt es bestehende Modelle oder Projekte von Wohngruppenkonzepten in stationären Pflegeeinrichtungen, an denen sich neue Hamburger Projekte aus Sicht des Senats in Konzeption und Finanzierung orientieren können bzw. sollten?
Ambulante Wohn-Pflege-Gemeinschaften
6. Laut Drs.19/6040 hat die Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften bei der STATTBAU HAMBURG GmbH im Jahr 2009 628 Anfragen von Interessierten verzeichnet. Wie viele dieser Fälle konnten erfolgreich in Wohnraum in einer Wohngemeinschaft vermittelt werden?
6.1 Wie viele Anfragen sind für 2010 eingegangen?
6.2 Wie viele hiervon konnten erfolgreich in welche Wohn-Pflege-Gemeinschaften vermittelt werden?
6.3 Gibt es über Pflegewohngemeinschaften spezielle Vereinbarungen der Stadt mit Wohnungsbaugesellschaften?
Rechtliche Betreuung in ambulanten Wohngemeinschaften
7. Laut der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015 sollen in ambulanten Wohngemeinschaften die persönlichen Interessenvertreter der Bewohner in das Alltagsgeschehen miteinbezogen werden und selbst aktiv am Gruppengeschehen teilhaben. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll ein gesetzlicher berufsmäßiger Betreuer eine solche Teilhabe leisten?
7.1 Soll diese rechtliche Betreuung innerhalb der vergüteten pauschal gewährten Stunden stattfinden?
7.2 Vertritt der Senat die Ansicht, dass dies in den vergüteten Aufgabenbereich berufsmäßigen Betreuer fällt? Wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
7.3 Ist der Senat der Ansicht, dass der Einbezug des rechtlichen Betreuers in die Organisation des Alltagslebens des Betreuten in Zeiten einer zunehmenden Reduzierung des persönlichen Kontaktes zwischen rechtlichem Betreuer und Betreutem realistisch ist?
Wohngemeinschaftsbegleiter und Wohngemeinschaftspaten in ambulanten Wohngemeinschaften
8. Welche Aufgaben und Tätigkeiten sollen Wohngemeinschaftsbegleiter/innen (WG-Begleiter/innen) bzw. Wohngemeinschaftspaten und - patinnen (WG-Paten) im Einzelnen übernehmen?
8.1 Welche Qualifikationen setzt die Tätigkeit als WG-Begleiter/in bzw. als WG-Pate voraus?
8.2 Welche Stellen, Einrichtungen oder Träger sollen WG-Begleiter/innen und WG-Paten gewinnen, schulen und begleiten?
8.3 Welche weiteren professionellen Unterstützungsleistungen zum Aufbau einer so konzipierten Wohngemeinschaft stehen Interessierten zurzeit zur Verfügung?
8.4 Welche Anteile der Gewinnung, Schulung und Begleitung der WG-Begleiter/innen und WG-Paten sollen in welcher Höhe finanziert werden? (Bitte die Haushaltstitel mit angeben)
8.5 Wie viele freiwillige WG-Begleiter/innen unterstützen zurzeit die Wohngemeinschaften in Hamburg?
Sozial integratives Wohnhaus in Wilhelmsburg
In Drs. 19/5599 schildert der Senat: "Im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA) soll in Wilhelmsburg ein sozial integratives Wohnhaus mit verschiedenen abgestuften Pflege- und Hilfsangeboten, einer Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige und einer Tagespflegeeinrichtung insbesondere für deutsche und türkische Senioren entstehen. Eine Förderung ist durch die BSG, die IBA und aus dem Mietwohnungsneubauprogramm des Senats geplant. Die genaue Höhe der Förderung steht noch nicht fest.
9. Ist inzwischen geklärt, in welcher Höhe das integrative Wohnhaus mit verschiedenen Pflege- und Hilfsangeboten in Wilhelmsburg geförderter werden soll?
9.1 Wer ist Träger des Bauvorhabens?
9.2 Welche Stellen, Träger und Einrichtungen wirken an der Planung mit?
9.3 Welches Wohnkonzept für welche Mietergruppen ist hier geplant?
9.4 Aus welchen Titeln erfolgt die Förderung für das Projekt?
9.5 Sollen auch öffentliche Finanzmittel zur Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage, zu wann und in welcher Höhe?
9.6 Zu wann soll das Bauvorhaben bezugsfertig gestellt sein?
Hamburgische Bürgerschaft
17.12.2010
Drucksache: 19/8229
Von den Abgeordneten:
Ksenija Bekeris, Gabi Dobusch, Britta Ernst, Uwe Grund, Metin Hakverdi, Dirk Kienscherf, Wolfgang Rose