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MEDIENSTANDORT

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Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Hamburger Arbeitsmarkt - Alleinerziehende nicht an den Rand drängen

Die Zahl der Alleinerziehenden in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen, ihr Anteil an allen Familien hat sich in den letzten 30 Jahren verdoppelt. Fast ein Fünftel aller Familien in Deutschland sind Ein-Eltern-Familien. In Hamburg ist dieser Anteil höher und beträgt laut Mikrozensus 2008 26,5 Prozent. Alleinerziehende sind zahlenmäßig längst keine Randgruppe mehr, werden aber insbesondere auf dem Arbeitsmarkt häufig an den Rand gedrängt.
Laut Einkommens- und Verbraucherstichprobe liegt das verfügbare Pro-Kopf Einkommen von Alleinerziehenden 30 Prozent unter dem Durchschnitt. Einkommensschwache Ein-Eltern-Familienhaushalte haben in den letzten Jahren überdurchschnittlich zugenommen. Das Armutsrisiko ist doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Haushalte oder in Paarhaushalten mit Kindern. In Hamburg waren im Jahr 2007 29,6 Prozent der Alleinerziehenden-Haushalte armutsgefährdet. Dieses hängt auch damit zusammen, dass sie überproportional in eher unsicheren und schlecht entlohnten Beschäftigungsverhältnissen stehen, wenn sie denn überhaupt über einen Existenz sichernden Arbeitsplatz verfügen.
Der Anteil der arbeitslosen Alleinerziehenden an allen Arbeitslosen ist seit 2005 gestiegen. Sie haben als einzige nicht von der guten Konjunktur vor der Wirtschaftskrise profitiert. 600.000 Alleinerziehende mit ca. einer Million Kinder leben in Deutschland von Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz IV), das sind ca. 40 Prozent aller Alleinerziehenden. Die Mehrheit der minderjährigen Kinder, die von staatlichen Sozialleistungen abhängig sind, lebt mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. In Hamburg wurden 2009 laut Arbeitsmarktbericht des Senats 18.781 Alleinerziehende von der team.arbeit.hamburg betreut, 95 Prozent davon sind Frauen. In den Job-Centern "Harburg-Süderelbe" und "Billstedt/Mümmelmannsberg" ist die Zahl der betreuten Alleinerziehenden besonders hoch, gefolgt von "Alstertal/Rahlstedt" und "Altona".
Das niedrige Pro-Kopf-Einkommen und der weit überdurchschnittlich Bezug von staatlichen Sozialleistungen sind in vielen Fällen nicht auf einen niedrigeren Bildungsstand zurück zu führen, hier bestehen kaum Unterschiede zwischen Alleinerziehenden und Müttern/Vätern in Paarhaushalten. Lediglich bei den jungen, teilweise noch minderjährigen alleinerziehenden Müttern ist der Anteil derjenigen, die nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung und zum Teil nicht einmal über einen Schulabschluss verfügen, überdurchschnittlich hoch.
Die meisten Alleinerziehenden - das zeigen Studien - wollen arbeiten. Die Erwerbtätigenquote steigt mit zunehmendem Alter der Kinder im Haushalt an. Allein schon aus wirtschaftlicher Notwendigkeit arbeiten wesentlich mehr Alleinerziehende in Vollzeit als Mütter in Paarhaushalten. Zudem weisen auch nicht erwerbstätige Alleinerziehende eine ausgeprägte Erwerbsneigung auf.
Für Alleinerziehende ist es zum einen aus finanziellen Gründen notwendiger und zum anderen aber auch ungleich schwieriger, Kindererziehung und Existenz sichernde Erwerbstätigkeit zu vereinbaren. Sie können in der Regel Haushalt und Betreuung der Kinder weder mit einem Partner teilen, noch sind die meisten aufgrund der geringen ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in der Lage, sich unterstützende Leistungen, z.B. eine Haushaltshilfe, einzukaufen. Hinzu kommen Tätigkeiten, die nicht delegierbar sind, wie z.B. Elternabende oder Gespräche mit Lehrer/innen und Erzieher/innen. Das daraus resultierende enge Zeitbudget und das Fehlen passgenauer und zugleich bezahlbarer Betreuungsmöglichkeiten schränkt wiederum ihre zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zum Teil erheblich ein. Können sie daher nur Teilzeit und zu eingeschränkten Zeiten arbeiten, finden sich oft nur Tätigkeiten, die unter ihrer Qualifikation liegen. Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Arbeitsbedingungen sind gerade bei höher qualifizierten Tätigkeiten, und wenn es sich eher um Tätigkeiten in sogenannten "Männerdomänen" handelt, nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Hinzu kommen Vorbehalte von Arbeitgebern bezüglich der Verfügbarkeit, Flexibilität und Belastbarkeit der Alleinerziehenden.
Alleinerziehende tragen in der Regel mehr Verantwortung, sind höheren Belastungen ausgesetzt, haben weniger Geld und weniger Zeit zur Verfügung und finden selten Anerkennung für diese Leistung und Mehrfachbelastung. Die Vereinbarkeit von ausreichend Zuwendung für die Kinder und existenzsichernder Berufstätigkeit gelingt Alleinerziehenden häufig nur, wenn sie familiäre Unterstützung erhalten oder sich mit hoher Eigeninitiative ein funktionierendes soziales Netzwerk aufbauen, das sowohl für die Alltagsbewältigung, als auch für Notfälle zur Verfügung steht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
I. Struktur auf dem Arbeitsmarkt
1. Wie viele Alleinerziehende in Hamburg gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? (Bitte nach Möglichkeit differenzieren nach Männern und Frauen)
a. Wie hoch ist ihr Anteil an allen Alleinerziehenden in Hamburg?
b. Wie viele von ihnen haben Kinder unter drei Jahren?
c. Wie viele von ihnen haben Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren?
d. Wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
2. Wie hoch ist die Teilzeit- bzw. Vollzeitquote bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Alleinerziehenden in Hamburg? Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt (Bitte nach Möglichkeit auch im Vergleich zu Müttern/Vätern in Paarhaushalten darstellen und nach Männern und Frauen differenzieren)?
3. Wie viele Alleinerziehende gehen in Hamburg einer geringfügigen Beschäftigung nach? Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
4. Gibt es nach Kenntnis des Senats Berufe, Branchen oder Bereiche in denen Alleinerziehende besonders häufig beschäftigt sind? Welche sind dies?
5. Wie ist der Bildungsstand der erwerbstätigen Alleinerziehenden in Hamburg? Bitte nach Möglichkeit jeweils auch im Vergleich zu Müttern/Vätern in Paarhaushalten und unterschieden nach Unter- und Über-25jährigen angeben:
a. Wie viele von ihnen verfügen nicht über einen Schulabschluss?
b. Wie viele von ihnen verfügen über einen Hauptschulabschluss?
c. Wie viele von ihnen verfügen über einen Realschulabschluss?
d. Wie viele von ihnen verfügen über Fachhochschulreife, Abitur oder vergleichbare Abschlüsse?
e. Wie viele von ihnen verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung?
f. Wie viele von ihnen verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium?
6. Wie hoch ist das Pro-Kopf-Einkommen von Alleinerziehenden in Hamburg, absolut und im Vergleich zum Hamburger Durchschnitt? Gibt es innerhalb der Gruppe der Alleinerziehenden signifikante Unterschiede die vom Bildungsstand, dem eigenen Alter oder dem Alter der Kinder abhängen?
7. Wie hat sich die Armutsgefährdungsquote Alleinerziehender in Hamburg seit 2007 entwickelt?
8. Wie hat sich die Arbeitslosenquote Alleinerziehender in Hamburg und je Arbeitsamtsbezirk/Jobcenter seit 2005 entwickelt? (Bitte möglichst differenzieren nach Unter- und Über-25jährigen und nach Alter der betreuten Kinder, sowie im Vergleich zur Arbeitslosenquote aller Frauen)
9. Wie viele Alleinerziehende sind derzeit in Hamburg und je Arbeitsamtsbezirk/Jobcenter arbeitsuchend gemeldet? Wie viele von ihnen beziehen weder Leistungen nach dem SGB III noch nach dem SGB II? (Bitte differenzieren: Frauen/ Männer und ausweisen, wie viele von ihnen einen Migrationshintergrund haben)
10. Wie viele Alleinerziehende beziehen derzeit Leistungen nach dem SGB II? (Bitte differenzieren nach Männern und Frauen und die Entwicklung in den letzen fünf Jahren darstellen)
a. Wie viele von ihnen haben Kinder unter drei Jahren, Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren, ältere minderjährige Kinder?
b. Wie viele von ihnen haben jeweils ein Kind, zwei Kinder, drei oder mehr Kinder?
c. Wie viele Kinder gehören insgesamt zu Alleinerziehenden-Bedarfs-gemeinschaften in Hamburg? (Bitte absolut und im Vergleich zu allen Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Hamburg darstellen)
d. Wie unterscheiden sich Alleinerziehende im SGB II-Bezug hinsichtlich Bildungsstands, Anzahl der Kinder und Alter der Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden?
11. Wie verteilen sich die von team.arbeit.hamburg betreuten Alleinerziehenden prozentual auf die verschiedenen Betreuungsstufen? (Bitte getrennt nach Geschlecht und Standort von team.arbeit.hamburg darstellen)
12. Wie lange verbleiben Alleinerziehende in Hamburg im Durchschnitt im SGB II-Bezug? (Bitte im Vergleich zur durchschnittlichen Bezugsdauer aller SGB II-Bezieher/innen)
13. Welche Ursachen sind aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde maßgeblich für die besonders hohe Verweildauer von Alleinerziehenden im SGB II Bezug?
14. Wie viele Alleinerziehende in Hamburg sind zwar erwerbstätig, beziehen aber ergänzende Leistungen nach dem SGB II, sog. Aufstocker/innen? Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
15. Wie viele der von team.arbeit.hamburg betreuten Alleinerziehenden beziehen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?
16. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzw. der zuständigen Behörde über den Zusammenhang zwischen wegfallenden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und dem Eintritt Alleinerziehender in den Leistungsbezug des SGB II vor?
17. Gegen wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II hat die FHH durch das Unterhaltsvorschussgesetz Zahlungsansprüche erworben?
a. Gibt es für diese Gruppe besondere Aktivierungsbemühungen und wenn ja, wie sehen diese aus?
b. Falls nein, warum nicht?
18. Laut Rechnungshof schätzen die Dienststellen, dass 70 Prozent der Leistungsberechtigten nach dem Unterhaltsvorschussgesetzt sowohl Leistungen nach dem UVG als auch nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Trift diese Einschätzung nach Kenntnis der zuständigen Behörde zu? Falls nein, wie hoch ist der Prozentwert dann?
19. Der Rechnungshof schätzt, dass nur 16 Prozent der Unterhaltspflichten, für die die Stadt in Vorleistung geht, erwerbstätig sind. Wie hoch ist diese Zahl tatsächlich?
20. Laut Drs. 19/6374 steht noch eine Protokollerklärung des Senats aus, die die potentiellen Einsparmöglichkeiten durch eine Nachrangigkeit von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gegenüber Leistungen nach SGB II oder SGB XII quantifiziert. Wie hoch schätzt der Senat das Einsparpotential ein?
21. Welche Prüfungen und Ermittlungen der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) zum UVG im Einzelnen hat die BSG dem "Kompetenzzentrum Familie" seinerzeit beim Bundesfamilienministerium mitgeteilt?
22. Welche Ergebnisse hat die Überprüfung aller familienbezogenen Leistungen durch das Kompetenzzentrum Familie beim Bundesfamilienministerium in Bezug auf Alleinerziehende erbracht?

II. Strukturelle Angebote bei der team.arbeit.hamburg
1. Wie hoch ist der Betreuungsschlüssel bei Alleinerziehenden insgesamt und in den jeweiligen Jobcentern in Hamburg?
2. In welchen Jobcentern gibt es jeweils wie viele spezialisierte Fallbetreuerinnen und Fallbetreuer für Alleinerziehende?
3. Mit welchen Institutionen und Initiativen arbeiten sie zur Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden, die eine Arbeit aufnehmen wollen, in welcher Weise zusammen?
4. Welche gezielten Beratungs- und Unterstützungsleistungen bieten die spezialisierten Fallbetreuerinnen und Fallbetreuer für Alleinerziehende an?
a. Kümmern sie sich direkt, ggf. gemeinsam mit Kooperationspartnern um eine für die Arbeitsaufnahme passgenaue Kinderbetreuung und andere entsprechende Entlastungsleistungen?
b. Sprechen sie mit Personalverantwortlichen in Firmen, um Vorbehalte abzubauen und geeignete Arbeitszeitmodelle auszuhandeln?
5. Wie wird eine Weiterentwicklung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende gewährleistet?
a. Findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den spezialisierten Fallbetreuerinnen und Fallbetreuern der Hamburger Jobcenter statt?
b. Gibt es Rückmeldungen zu Qualitätsverbesserungen in Richtung Führungsebene? Welche konkreten Verbesserungsvorschläge wurden gemacht? Wie wurden diese umgesetzt?
c. Wie wird die Kompetenz der spezialisierten Fallbetreuerinnen und Fallbetreuer für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeit der Jobcenter nutzbar gemacht?
d. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice?
6. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter für die besonderen Lebenslagen Alleinerziehender geschult?
7. Haben diesbezüglich in den vergangenen 2 Jahren Fortbildungen stattgefunden?
a. Wenn ja, mit welchen Inhalten?
b. Falls ja, wie viele und mit welcher Beteiligung?
c. Falls ja, wie ist die durchschnittliche Dauer einer solchen Fortbildung?
d. Falls nein, warum nicht?
8. Team.arbeit.hamburg hat eine Beauftragte für Chancengleichheit. Welche Aktivitäten hat die Beauftragte seit Schaffung dieser Stelle für Alleinerziehende entfaltet? Welche konkreten Verbesserungen konnten dadurch erreicht werden?
9. Wie viele Gruppeninformationen für alleinerziehende Mütter zu Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung haben die Jobcenter in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010 durchgeführt und wie stark wurden sie in Anspruch genommen?
10. Welche weiteren konkreten Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden in den letzten fünf Jahren Erziehenden mit Kindern unter drei Jahren unterbreitet?
a. Gibt es hier Unterschiede zwischen Alleinerziehenden und Müttern/Vätern in Paarhaushalten und zwischen männlichen und weiblichen Alleinerziehenden?
b. Wie wurden diese Angebote von Alleinerziehenden bzw. Müttern/Vätern in Paarhaushalten angenommen?
11. Welche Arbeits- und Qualifizierungsangebote von team.arbeit.hamburg sind mit individuell angepassten Lösungen für die Kinderbetreuung verbunden?

III. Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende die eine Vereinbarkeit ermöglichen
1. Welche Angebote zur Abdeckung zeitlich flexibler Bedarfe bei Alleinerziehenden gibt es im Hamburger Kita und Tagesmütter-System? (Bitte differenziert darstellen für berufstätige, arbeitssuchende und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehende Alleinerziehende)
2. Hat es in den vergangenen Jahren eine Überprüfung besonderer Bedarfe Alleinerziehender im Rahmen des Hamburger Kita-Systems gegeben?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Wird den speziellen Bedarfen von Alleinerziehenden bei der Gewährung von Kita-Gutscheinen Rechnung getragen? (Bitte differenziert darstellen für berufstätige, arbeitssuchende und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehende Alleinerziehende und für Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren, 3 - 6jährige, schulpflichtige Kinder)
a. Falls ja, wie?
b. Falls nein, warum nicht?
4. Welche Erkenntnisse über die Schwierigkeiten Alleinerziehender auf dem Arbeitsmarkt liegen den beiden überregionalen Beratungsstellen ATB und Verband alleinerziehender Mütter und Väter vor?
5. Wie und an welcher Stelle sind diese Erkenntnisse in den vergangenen Jahren in die Konzepte zur Familienfreundlichkeit bzw. der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingegangen?
6. Wie und durch wen werden berufstätige oder arbeitssuchende Alleinerziehende dabei unterstützt, sich Netzwerke aufzubauen, die sie bei der Kinderbetreuung und bei der Bewältigung ihrer komplexen Alltagssituation, sowie bei plötzlich auftretenden Notfällen, z.B. Krankheit eines Kindes oder Ausfall einer Betreuungsperson unterstützen? Wie und in welchem Umfang werden diese Unterstützungsleistungen durch die Stadt finanziell gefördert?
7. Der Senat sieht in Drs. 19/5302 in der Entwicklung des Marktes für haushaltsnahe Dienstleistungen eine Möglichkeit alleinerziehende Frauen und Männer zu entlasten. "Der Hamburger Senat unterstützt deshalb aktiv die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der privaten Haushaltsdienstleistungen, um so einerseits Frauen und Alleinerziehende zu unterstützen und andererseits die Nachfrage nach legal erbrachten Haushaltsdienstleistungen zu erhöhen".
a. Auf welche Aktivität bezieht sich der Senat konkret? Welche Maßnahmen bzw. Projekte werden mit welchen Mitteln gefördert?
b. Wie viele Alleinerziehende haben in den letzten zwei Jahren diese durch den Senat unterstützten privaten Haushaltsdienstleistungen in Anspruch genommen? (Bitte absolut und anteilig an allen Haushalten darstellen, die diese in Anspruch genommen haben)
8. Verfügen Ein-Eltern-Familien aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde über ausreichende finanzielle Ressourcen, um solche Angebote nutzen zu können?
9. Welche konkreten Unterstützungsleistungen im Haushalt und andere entlastende Dienstleistungen gibt es insbesondere für berufstätige Alleinerziehende, deren Einkommen nicht ausreichend ist, um sich diese auf dem freien Markt einzukaufen?
a. Wie werden diese vom Senat finanziell gefördert? Wie werden sie über die finanzielle Förderung hinaus vom Senat unterstützt?
b. Falls keine Förderung durch den Senat erfolgt, sieht der Senat hier keinen Bedarf?

IV. Maßnahmen
Maßnahmen für alle und insbesondere für Über-25jährige Alleinerziehende
1. Welche Kooperationsvereinbarungen mit Einrichtungen aus dem System sozialer Hilfen und Beratungseinrichtungen für Alleinerziehende hat team.arbeit.hamburg zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt geschlossen, um ein tragfähiges Netzwerk für die Integration von Alleinerziehenden in Arbeit zu ermöglichen?
2. Welche speziellen Angebote bzw. Maßnahmen macht die team.arbeit.hamburg ggf. gemeinsam mit Kooperationspartnern, um insbesondere von ihrer Qualifikation her arbeitsmarktnahen Alleinerziehenden die Aufnahme einer existenzsichernden Berufstätigkeit zu ermöglichen? (hier sind ausdrücklich nicht AGHs für Alleinerziehende gemeint)
3. Wie viele Alleinerziehende haben in den letzten vier Jahren Einstiegsgeld nach § 16b SGB II (bzw. vor 1.1.2009t: § 29 SGB II) empfangen, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden oder zumindest zu verringern? (Bitte absolut und anteilig an allen Empfängerinnen und Empfänger von Einstiegsgeld darstellen)
a. Wie viele von ihnen nahmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf?
b. Wie viele von ihnen nahmen eine selbständige Beschäftigung auf?
c. Bei wie vielen von ihnen wurde die Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme der Erwerbstätigkeit sofort beendet, bei wie vielen nach höchstens einem Jahr, bei wie vielen nach höchstens zwei Jahren?
4. Wie viele alleinerziehende Frauen und Männer befinden sich derzeit in einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung? Was unterscheidet diese Arbeitsgelegenheiten von anderen, die nicht auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind?
a. Wie viele der Alleinerziehenden in Arbeitsgelegenheiten verfügen nicht über einen Schulabschluss?
b. Wie viele der Alleinerziehenden in Arbeitsgelegenheiten verfügen über einen höheren Schulabschluss als einen Hauptschulabschluss?
c. Wie viele der Alleinerziehenden in Arbeitsgelegenheiten verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium?
5. Wie viele Alleinerziehende erhalten derzeit einen Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II?
a. Wie viele davon sind bei Trägern und wie viele bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern beschäftigt?
b. Wie viele von ihnen haben bereits eine unbefristete Förderung erhalten?
6. Welche einzelfallbezogenen und passgenauen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zur Stabilisierung der Erwerbstätigkeit erhalten Alleinerziehende aus dem Vermittlungsbudget, aus Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und der Freien Förderung?
a. In welcher Höhe werden hierfür jeweils Mittel aufgewandt?
b. Wie hoch ist jeweils der Anteil der aufgewandten Mittel an denen für alle Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger nach dem SGB II?
c. Welche dieser Leistungen sind besonders geeignet auch bereits gut qualifizierte Alleinerziehende in eine existenzsichernde Berufstätigkeit zu vermitteln?
7. Welche Maßnahmen wurden in Hamburg im Rahmen der freien Förderung nach § 16f SGB II speziell für die besonderen Lebenslagen von Alleinerziehenden entwickelt?
a. In welchem Umfang wurden sie bisher mit welchem Erfolg in Anspruch genommen?
b. Falls es bisher keine entsprechenden Maßnahmen gibt, gibt es hierzu konkrete Überlegungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Nach §10 SGB II sind Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren nicht arbeitslos, da ihnen die Aufnahme von Arbeit nicht zugemutet werden soll. Es besteht jedoch Einigkeit

darin, dass dies nicht bedeuten kann, dass sie von der Förderung und Aktivierung auszuschließen sind. Wie viele alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 3 Jahren wurden in der §10-Zeit ab welchem Zeitpunkt über reine Beratungsleistungen hinaus mit welcher Maßnahme gefördert?
8. Wie viele alleinerziehende Mütter mit mindestens einem Kind unter 3 Jahren haben in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010 Ihre Bereitschaft erklärt, Arbeit aufnehmen zu wollen?
9. Wie viele alleinerziehende Mütter von Kindern unter 3 Jahren erhielten vor Ablauf der §10-Phase, das Kennzeichen "arbeitslos" in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010?
10. Laut Arbeitshilfe zur Integration von Alleinerziehenden sollen Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren in VerBIS das Kennzeichen "arbeitslos" erhalten, wenn eine Kinderbetreuung von mindestens 15 Wochenstunden gesichert ist. Wie können alleinerziehende Mütter dies nachweisen, wenn die Gewährung der 15 Wochenstunden andererseits mit dem Nachweis einer Beschäftigung in diesem zeitlichen Umfang verbunden ist?

Spezielle Maßnahmen für Unter 25jährige Mütter
11. Welche Angebote gibt es für alleinerziehende Mütter unter 25 Jahren und wie wurden diese in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010 mit welchem Erfolg genutzt?
12. "MomNet", ein Projekt das sich an unter 25jährige alleinerziehende Mütter richtet und sie zur Aufnahme einer Ausbildung bzw. Erwerbstätigkeit befähigen soll, sollte in Hamburg zum 1. Oktober 2009 starten. Ist dies geschehen bzw. wann war der Start?
a. Wie lautet die detaillierte Projektbeschreibung?
b. Wie viele finanzielle Mittel stehen für das Projekt in Hamburg jährlich zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Bundes-, kommunalen Mitteln, anderen Mitteln)
c. Wie viele junge alleinerziehende Mütter nehmen derzeit an dem Projekt teil?
d. Wie viele junge alleinerziehende Mütter konnten durch "MomNet" in Hamburg bisher in eine Berufsausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden? In wie vielen Fällen davon erfolgt/e die Ausbildung bzw. die Berufstätigkeit in Teilzeit?
e. Wie viele junge alleinerziehende Mütter konnten sich durch Unterstützung von "MomNet" aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II lösen?
13. Welche Angebote zum Nachholen des Schulabschlusses gab es in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010 für alleinerziehende Mütter unter 25 Jahren, wie wurden diese jeweils genutzt? Welche Erfolge wurden erzielt?
14. Welche Angebote zum Nachholen eines Berufsabschlusses hat es für alleinerziehende Mütter unter 25 Jahren in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010 gegeben, wie wurden diese mit welchem Erfolg genutzt? Wie viele dieser Ausbildungen erfolgten als Teilzeitausbildungen?
15. Wie hat sich das Angebot für Teilzeitausbildungen in den vergangenen Jahren entwickelt und für welche Branchen gab es dieses Angebot jeweils? Wie sind die Er-

folgsquoten der Teilzeitausbildungen bisher?

VI. Beschäftigung für Alleinerziehende entwickeln / Kooperation mit der Wirtschaft
1. Welche Erkenntnisse oder Informationen liegen dem Senat bzw. den zuständigen Behörden darüber vor, wie verbreitet gut- und hochqualifizierte Teilzeitstellen in der Hamburger Wirtschaft sind?
2. Liegen der "Arbeitsstelle Vielfalt" Hinweise darauf vor, dass es bei Alleinerziehenden eine geschlechtsbedingte Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gibt?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die "Arbeitsstelle Vielfalt" aus der Tatsache, dass auch gut- und hochqualifizierte Alleinerziehende häufig extreme Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden und es sich dabei fast ausschließlich um Frauen handelt?
3. Welche Anstrengungen hat die "Arbeitsstelle Vielfalt" als regionale Anti-Diskriminierungsstelle bisher unternommen, um Nachteile für alleinerziehende Frauen auf dem Hamburger Arbeitsmarkt abzubauen?
4. Auf welche Weise hat die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) in den vergangenen Jahren dafür geworben,
a. Frauen auf Ihre Rechte in Bezug auf Teilzeitarbeit hinzuweisen?
b. dass qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze auch in kleinen und mittleren Unternehmen eine attraktive Möglichkeit darstellen?
5. Auf welche Weise wird von Seiten der BWA, der Bundesagentur für Arbeit und der team.arbeit.hamburg bei Personalverantwortlichen dafür geworben, Alleinerziehende einzustellen? Mit welchen Erfolgen?
6. Welche Initiativen hat der Senat beispielsweise gemeinsam mit den Kammern und Gewerkschaften entwickelt, um Beschäftigungsfelder und unterstützende Leistungen für Alleinerziehende zu entwickeln?

Grosse Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
05.08.2010
Drucksache: 19/6954

Von den Abgeordneten:
Elke Badde, Gabi Dobusch, Ingo Egloff, Arno Münster, Wolfgang Rose, Andrea Rugbarth, Karl Schwinke, Carola Veit

Antwort des Senats



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