+

KITAPLÄTZE

Gebührenfreie Betreuung

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Sport für Menschen mit Behinderung

Bewegung, Spiel und Sport nehmen eine überragende Bedeutung bei der motorischen und psychosozialen Entwicklung von Menschen ein. Dies trifft uneingeschränkt auch auf Menschen mit einer Behinderung zu, von denen in Hamburg über 200.000 leben. Je nach eigenem Interesse und individuellem Leistungsniveau sind diese auf den drei Ebenen des Behindertensports aktiv - Rehabilitationssport, Freizeit- und Breitensport und Leistungssport - und nutzen die vielfältigen Möglichkeiten zur sportlichen Aktivität. Wenn die physischen und psychosozialen Ressourcen eines Menschen durch Sport gestärkt werden, bedeutet dies eine Erweiterung seiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und kann darüber hinaus eine erfolgreiche Rehabilitation befördern. In der Rehabilitation erworbener oder angeborener Behinderungen sind rechtzeitige und langfristige bewegungstherapeutische und sportbezogene Angebote unverzichtbar geworden.
Der Behindertensport steht in seiner jetzigen organisatorischen und inhaltlichen Ausrichtung vor einschneidenden Veränderungen, die ein Umsteuern auf den einzelnen Ebenen notwendig erscheinen lassen. Der demographische Wandel lässt in der Zukunft den Rehabilitationssport stärker in den Mittelpunkt rücken. Chronisch Kranke als neue Zielgruppe im Sport von Menschen mit Behinderung benötigen entsprechend ausgerichtete Angebote, die über die derzeitigen Strukturen des organisierten Rehabilitationssports hinausgehen, um eine auf die Bewegung bezogene Inaktivität dieser Personengruppe zu vermeiden. Aber auch die "klassischen" Handicaps sollten über den Rehabilitationssports wieder intensiver angesprochen werden und Menschen mit Behinderung zum selbstmotivierten Sport in der Freizeit hinführen. Nur dann kann der Sport zur Stärkung der körperlichen und psychosozialen Ressourcen beitragen.
Fachkräfte für Bewegung und Sport müssen dabei entsprechende Kompetenzen aufweisen, die neben ihren trainings-, behinderungs- und sportspezifischen Kenntnissen auch einen organisatorischen Überblick über das Behindertensportsystem haben und vermitteln können. Hier sind noch engere Verbindungen der Organisationen und Strukturen im Behinderten- und Nichtbehindertensport gefragt, damit sich im Sport verstärkt Synergien zur effektiveren Ausnutzung organisatorischer und finanzieller Ressourcen entwickeln können. Aber auch die zunehmend schlechtere Vernetzung von stationärer Rehabilitationsphase und wohnortnaher Nachsorge durch Bewegung und Sport muss verbessert werden, damit Menschen z.B. nach einem Unfall möglichst lückenlos Anlaufstellen finden, die die intensive Förderung in den Kliniken weiterführen. Junge Behindertensportarten bieten in diesem Zusammenhang besonders im Freizeitbereich neue und attraktive Sportangebote. Gerade auf der Ebene des Freizeitsports besteht für Menschen mit einer Behinderung eine stetig zunehmende Vielfalt sportlicher Möglichkeiten, die zum organisierten Vereinssport hinführen und somit auch eine breitere Basis schaffen.
Nicht zuletzt gibt es die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung, die zum Thema Sport erklärt: "Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern." Das bedeute für die Vertragsstaaten, "die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen (...) zu fördern" und "dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an (...) Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich" und auch dass "Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von (...) Sportaktivitäten haben."
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat nach der aktuellen Ausgangslage und den Entwicklungsperspektiven für den Sport für Menschen mit Behinderung in Hamburg:
1. Mit welchen Maßnahmen und mit wie vielen Mitteln ist der Behindertensport in den Jahren 2006 bis 2009 gefördert worden und welche Förderung ist bis 2012 vorgesehen?
2. Welche Hamburger Sportvereine/Organisationen bieten Sportangebote für Menschen mit Behinderungen an?
2.1. Wie viele Menschen mit Behinderungen sind in Sportvereinen bzw. -organisationen aktiv?
3. Der Organisationsgrad von Menschen mit Behinderungen in Sportvereinen ist unterproportional zum Organisationsgrad von Menschen ohne Behinderungen in Sportvereinen.
3.1.1. Wie erklärt der Senat diesen Sachverhalt?
3.1.2. Was unternimmt der Senat, um den Behindertensport flächendeckend in den Hamburger Sportvereinen zu etablieren, damit jeder Betroffene möglichst wohnortnah die Möglichkeit hat, Sport zu treiben?
4. Im Protokoll des Sportausschusses (Nr. 19/15, Sitzung vom 06.10.2009) werden die einzelnen Sportangebote in Sportarten aufgeschlüsselt.
4.1. Welche dieser Angebote werden in welchem Sportverein und in welcher Organisation angeboten?
4.2. Wo finden die jeweiligen Angebote statt?
5. Die Vertreter des BRSH (Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg) gaben laut des Protokolls der Sportausschusssitzung vom 6.10.09 (Nr. 19/15) an, dass es die Möglichkeit der Förderung von Sportangeboten für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung über eine ärztliche Verordnung zum Rehabilitationssport gibt. Hält der Senat es für eine Stigmatisierung von Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung, wenn die Möglichkeit Sport zu treiben für Menschen dieser Zielgruppen auf Basis einer ärztlichen Verordnung ermöglicht werden kann? Wenn ja, wieso? Wenn nein, warum nicht?
6. Hat sich der Senat oder die zuständige Fachbehörde zum Thema "Aberkennung der Gemeinnützigkeit" von Sportvereinen durch Angebote für Nicht-Mitglieder - zum Beispiel im Rehabilitationssport - befasst? Wenn ja, mit welcher Zielrichtung? Wenn nein, warum nicht?
7. Im § 52 Abs. 2 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) gelten die Anforderungen an barrierefreies Bauen u.a. für Sport- und Freizeitstätten. Hierzu wird ausgeführt, dass "Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teil von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreichbar und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können." Die DIN 18 024 Barrierefreies Bauen gilt hier entsprechend. Welche Sportstätten (Sport- und Schwimmhallen) sind gem. § 52 (HBauO) und der DIN 18 024 behindertengerecht und barrierefrei gestaltet?

8. Welche Pläne gibt es, weitere Sportstätten (Sport- und Schwimmhallen) gem. § 52 (HBauO) und der DIN 18 024 behindertengerecht und barrierefrei umzugestalten?
8.1. Wann ist dies geplant?
8.2. Welche Maßnahmen sind an welchen Sportstätten vorgesehen?
8.3. Welche Kosten sind damit verbunden und wie werden sie aus dem Haushalt gedeckt werden?
8.4. Wie wird der BRSH, Leben mit Behinderung und weitere Vereine und Verbände bei den Planungen eingebunden?
9. Wurden nach 2006 Maßnahmen an Sportstätten geplant und ausgeführt bei denen die Vorschriften des § 52 (HBauO) und der DIN 18 024 keine Berücksichtigung fanden? Wenn ja, wann und an welchen Sportstätten? Warum und in welchen Fällen wurden bei Maßnahmen an Sportstätten seit 2006 die Vorschriften des § 52 (HBauO) nicht berücksichtigt?
10. Nur die Sporthalle Humboldtstraße und die Turnhalle der Schule für Hörgeschädigte in der Hammerstraße haben visuelle Signale für hörgeschädigte Menschen. Alle anderen Sportstätten in Hamburg sind nicht auf die speziellen Belange der Menschen mit Hörschädigung eingestellt. Plant der Senat, die anderen Sportstätten mit visuellen Signalen nachzurüsten?
10.1. Bis wann ist dies geplant?
10.2. Welche Kosten sind damit verbunden?
10.3. Inwieweit ist der HGSV bei den Planungen eingebunden?
11. Welche speziellen Sportangebote gibt es für Jugendliche und Kinder mit Behinderungen in Hamburg?
11.1. Gibt es Kooperationen mit den Nachbarländern? Wenn ja, welche?
12. Mit welchen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen werben der Senat bzw. die BKSM und/oder die BSB um Menschen mit Behinderung (dabei insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderung), damit sie im Sportverein trainieren und Sport treiben?
13. Viele Menschen mit Behinderung leben von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII. Sie können sich häufig nicht den Beitrag für die Mitgliedschaft leisten. Plant der Senat, für diese Menschen den Beitrag zu übernehmen, ähnlich wie bei dem Programm "Kids in die Clubs"? Wenn nein, warum nicht?
14. Der Integrationssport hat einen besonderen Stellenwert, da hier Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben. Deshalb fühlt sich keiner der Verbände für Behindertensport zuständig für die Integrationssportgruppen. Das ist ein Problem für die Ausbildung von Übungsleitern, insbesondere weil es für diesen Bereich keine Lizenz gibt. Im Sinne der Inklusion, dem Kerngedanken der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung, ist aber genau der Integrationssport der Ansatz, den die Sportvereine vermehrt gehen sollten. Allerdings ist Integrationssport wegen spezieller Übungsgeräte und kleiner Gruppengrößen recht teuer und deswegen für viele Vereine finanziell uninteressant. Wie sieht die Förderpraxis des Senats in diesem Bereich aus?
15. Welche Einrichtungen für die Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern für den Behindertensport gibt es?
15.1. Was unternimmt der Senat um das Ausbildungsangebot zu erweitern?
16. Verfolgt der Senat (und mit welchen Mitteln) das Ziel der Integration in die allgemeinen Sportvereine?
16.1. Was unternimmt der Senat bzw. die BKSM um die Gründung von Integrationssportgruppen zu fördern?
16.2. Was unternimmt der Senat bzw. die BKSM um die fehlende Lizenz für die Ausbildung von Übungsleitern einzuführen?
16.3. Plant der Senat die Integrationssportgruppen dem Hamburger Sportbund e.V. oder einem der Behindertensportverbände zuzuordnen?
16.4. Fördert der Senat das inklusiv angelegte "Unified Fußball Projekt" der Special Olympics? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
17. Um in den Integrationssportgruppen allen Teilnehmern eine optimale Förderung zukommen zu lassen, benötigen die Vereine spezielle (Förder-) Geräte, die nicht nur teuer sind, sondern auch viel Platz einnehmen. Bei der Lagerung dieser Geräte stoßen die Vereine an ihre Grenzen, da die Größe der Geräteräume für die Sportvereine an den Bedürfnissen der Sporttreibenden vor 30 Jahren ausgerichtet sind (früher reichte ein Metallschrank mit 10 Gymnastikbällen, Keule, Parteibändern und 2 Fußbällen). Wie kann den Vereinen geholfen werden, damit diese dringend benötigten und oftmals schon vorhandenen Geräte zentral in der Halle gelagert werden können?
18. In den integrativen Sportgruppen sind sehr viele Mitglieder mit geistigen Behinderungen und einige mit Mehrfachbehinderungen. Für die Betreuung dieser Mitglieder in den Breitensportgruppen benötigen die Vereine einen sehr kleinen Betreuungsschlüssel, also viele Helfer und Übungsleiter. Nur wenige Menschen mit geistigen Behinderungen können am klassischen Wettkampf- und Punktspielbetrieb des BRSH teilnehmen. Wie erklärt der Senat, dass unterproportional wenige Menschen mit geistigen Behinderungen am klassischen Wettkampf- und Punktspielbetrieb teilnehmen können?
19. Was unternimmt der Senat, damit in Zukunft auch Menschen mit geistigen Behinderungen und mit Mehrfachbehinderungen in integrativen Sportgruppen und auch am Wettkampfbetrieb des BRSH teilnehmen können?
20. Der Gehörlosensport erfordert eine gesonderte Betrachtungsweise, weil die Gehörlosen mit der Gebärdensprache eine eigene Kommunikationsform brauchen. Es ist in speziellen Sportarten schwierig, lizenzierte Trainer zu finden, die zusätzlich die Gebärdensprache beherrschen. Wenn sich nur Trainer finden, die in einer anderen Stadt leben, dann sind die regelmäßigen Reisekosten zu hoch für den Hamburger Gehörlosen Sportverein e.V. Die Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme ab. Was unternimmt der Senat, damit auch gehörlosen Sportlern in Hamburg geeignete Trainer zur Verfügung stehen?
21. Welche Sportveranstaltungen für Menschen mit Behinderung wurden durch das Sportamt, die BSG und/oder den Hamburger Sportbund seit 2003 in welcher Höhe gefördert (Bitte mit Angabe der Veranstaltung, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsgeber, Höhe und Art der Förderung, sowie den dazugehörigen Haushaltstitel auflisten)?
22. Wurden Anträge auf Förderung einer Sportveranstaltung für Menschen mit Behinderung durch das Sportamt seit 2003 abgelehnt? Wenn ja, mit welcher Begründung?
23. Laut Sportausschussprotokoll 19/16 vom 12.11.2009 sagten die Vertreterinnen und Vertreter des Senats zu, die Gründe für die Ablehnung der Förderung einer Schach- und einer Futsal-Veranstaltung aufzuklären. Wenn die Förderung abgelehnt wurde, welche Gründe führten dazu?
24. Hat der Senat mittlerweile den HGSV über die Möglichkeiten der Förderung über den Europäischen Sozialfonds informiert? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
25. Laut Sportausschussprotokoll 19/16 sagte das Sportamt zu, "in Kürze" Gespräche mit den HSB und dem HGSV zu führen, mit dem Ziel "die Zusammenarbeit" zu verbessern. Welche Optimierungsmaßnahmen sieht der Senat hier konkret und haben die angekündigten Gespräche mittlerweile stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
26. Laut Sportausschussprotokoll 19/16 führt der Senat an, dass im Jahr 2008 auf Grund der Änderung von Förderrichtlinien eine Förderung von Veranstaltung des HGSV nicht mehr möglich gewesen sei. Welche Änderung(en) genau hat der Senat hier vorgenommen, so dass eine Förderung abgelehnt wurde?
27. Wie viele Menschen mit geistiger Behinderung und/oder Mehrfachbehinderung treiben Sport in Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung und/oder Mehrfachbehinderung?
28. Welche Sportangebote gibt es in Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung und/oder Mehrfachbehinderung?
29. Gibt es Kooperationen zwischen Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung und/oder Mehrfachbehinderung und Sportvereinen in Hamburg? Wenn ja, bitte aufschlüsseln in Kooperationspartner, Kooperationsangebote, Beitragsstruktur für Menschen mit Behinderung, sowie Angaben zum Ort und der Zeit der Angebote. Wenn nein, warum nicht?
30. Wie viele Anleiterinnen und Anleiter für Sport und Bewegung gibt es in den Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung und welche Qualifikation haben diese?
31. Nehmen alle Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung und/oder Mehrfachbehinderung an den National Games der Special Olympics teil? Wenn ja, mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in 2010 in Bremen? Wenn nein, warum nicht?
32. Wie viele Schülerinnen und Schüler treiben Sport an Schulen für Menschen mit geistiger Behinderung und/oder Mehrfachbehinderung?
33. Wie viele Sportlehrerinnen und -lehrer gibt es an Schulen für Menschen mit geistiger Behinderung und/oder Mehrfachbehinderung in Hamburg?
34. Gibt es Kooperationen zwischen Schulen für Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Sportvereinen in Hamburg? Wenn ja, bitte aufschlüsseln in Kooperationspartner, Kooperationsangebote, Beitragsstruktur für Menschen mit Behinderung, sowie Angaben zum Ort und der Zeit der Angebote. Wenn nein, warum nicht?
35. Nehmen alle Hamburger Schulen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf an den National Games der Special Olympics teil? Wenn ja, mit wie vielen Teilnehmern in 2010 in Bremen? Wenn nein, warum nicht?
36. Fördert der Senat die Teilnahme von Sportlern mit geistiger Behinderung an überregionalen Wettbewerben? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
37. Der Leistungssport von Menschen mit Behinderung bedarf einer intensiven Förderung. Welche Möglichkeiten der Förderung des Leistungssports (ggf. ein Landesleistungszentrum beziehungsweise die Förderung von Stützpunkten, wie es in anderen Bundesländern (z.B. in Schleswig-Holstein (Norderstedt (Leichtathletik), Kiel (Segeln)) existiert) gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln in Art der Förderung, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsgeber und Höhe der Förderung, sowie Anzahl der geförderten Sportlerinnen und Sportler seit 2003.)
38. Was unternimmt der Senat, um Nachwuchs für den Behindertensport anzusprechen und für das Training im Verein zu gewinnen?
39. Wie viele Medaillengewinnerinnen und -gewinner mit Behinderung hat Hamburg bei den Paralympics 2004, 2006,2008 und 2010, sowie bei den Special Olympics und Deaflympics seit 2004? (Bitte aufschlüsseln in Anzahl der Medaillengewinner, Sportarten und Art der Medaillen, sowie Verein bzw. Organisation, für die die Sportlerinnen und Sportler gestartet sind.)
40. Plant der Senat, die Transferwege von Menschen mit Behinderungen zu Freizeitangeboten, insbesondere zu Sportangeboten, von Regeleinrichtungen zu Anbietern von Freizeitangeboten auszubauen bzw. gesondert zu fördern? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
41. Welche speziellen Sportangebote gibt es für Menschen mit psychischen Behinderungen?
42. In welchen Institutionen/Organisationen/Sportvereinen usw. wird Sport und Bewegung für Menschen mit psychischen Behinderungen angeboten? (Bitte aufschlüsseln in Institutionen usw., Orten, Art der Angebote und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowie Förderung der Angebote.)

Grosse Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
22.04.2010
Drucksache: 19/5997

Von den Abgeordneten:
Jan Balcke, Ksenija Bekeris, Gabi Dobusch, Anja Domres, Britta Ernst, Uwe Grund, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Wolfgang Rose, Sören Schumacher, Carola Thimm, Juliane Timmermann

Antwort des Senats



DATENSCHUTZ