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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Lebensbedingungen in Unterkünften der öffentlich rechtlichen Unterbringung in Hamburg und vergessene Wohnungslose im System der Fachstellen für Wohnungslose

Trotz Einführung des Fachstellenkonzeptes für Wohnungsnotfälle in Hamburg vor vier Jahren stagniert die Wohnungslosigkeit in Hamburg auf hohem Niveau. In jüngster Zeit haben Berichte über überlastete Unterkünfte und Schwierigkeiten der zuständigen Stellen, wohnungslose Menschen kurzfristig adäquat unterzubringen, für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt. Die starke Auslastung der Unterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit 92,95 Prozent (Drs. 19/2503) belegt diese Berichte.
Gleichzeitig bewerten viele Wohnungslose die Lebensbedingungen in den Unterkünften als so schwierig und bedrückend, dass sie lieber draußen auf der Straße leben und schlafen. Diese Tatsache ist ein wesentlicher Grund für die Notwendigkeit bzw. den großen Umfang des alljährlichen Winternotprogramms.
Im Fachdiskurs ist unumstritten, dass soziale Hilfen für Wohnungslose dann am wirksamsten eine Normalisierung der Lebenssituation erreichen können, wenn eine zumindest minimale Stabilisierung der Lebensbedingungen erreicht werden kann, hierzu gehört vor allem eine Unterkunft, die eine Privatsphäre bietet und eine Regeneration der Kräfte erlaubt.
Die Konzeption und der Arbeitsauftrag der Fachstellen für Wohnungsnotfälle sehen verbindlich vor, dass durch die Fachstellen eine Einstufung wohnungsloser Haushalte je nach Art und Schwere der Probleme in eine von drei Stufen vorgenommen werden soll. Personen, die der Stufe drei, der Gruppe mit den am stärksten ausgebildeten Problemlagen, zugeordnet werden, sollen per Nutzungsrecht Wohnungen für einen Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung gestellt werden und dabei sozialpädagogische Hilfe erhalten. Sofern das Nutzungsverhältnis weitgehend problemarm verläuft, soll das Nutzungsverhältnis in einen Hauptmietvertrag umgewandelt werden und die sozialpädagogische Unterstützung enden.
Nun gibt es jedoch viele wohnungslose Personen, deren Problemlagen so tiefgreifend bzw. verfestigt sind, dass ein Ende des Hilfebedarfes nicht nach einem Jahr erwartet werden kann. In der Zusammenfassung der Beschlüsse der Lenkungsgruppe zum Fachstellenkonzept heißt es dazu: "Bei einer Prognose, dass die Personen auf absehbare Zeit aufgrund verfestigter Problemlagen allein nicht wohnfähig sind, verbleiben diese in öffentlich rechtlicher Unterbringung, bis für sie eine adäquate Wohn- und Unterbringungs-möglichkeit gefunden ist (z.B. Alten- Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen)."




Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Wie hoch waren die Kosten für die Unterbringung von Menschen ohne Wohnung in den Jahren 1993 bis 2008? Bitte jährlich sowie getrennt nach Kosten für Wohnungslosen-, Zuwanderer- und Flüchtlingsbereich angeben.
2. Wo sind Standards für die Qualität der Unterbringung von wohnungslosen Menschen, Zuwanderern und Flüchtlingen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung in Hamburg festgelegt?
a. Wer hat diese Standards definiert?
b. Wie lauten diese in Bezug auf die Mindestgröße eines Zimmers in einer Unterkunft?
c. Wie lauten diese in Bezug auf die maximale Anzahl von Personen in einem Zimmer?
d. Wie lauten diese in Bezug auf die Mindestquadratmeterzahl pro Person?
e. Wie lauten diese in Bezug auf die Ausstattung eines Zimmers einer Unterkunft?
f. Wie lauten diese in Bezug auf die Ausstattung von Gemeinschaftsräumen?
g. Wie lauten diese in Bezug auf die Unterbringung von Familien (z.B. abgeschlossene Wohnungen)?
h. Wie lauten diese in Bezug auf Räume bzw. Gebäude, in denen Kinder untergebracht werden?
i. Sehen die Standards regelhaft die Unterbringung von wohnungslosen Menschen mit diagnostizierten psychischen Erkrankungen in Einzelzimmern vor?
j. Sehen die Standards regelhaft die Unterbringung von psychisch auffälligen Wohnungslosen in Einzelzimmern vor?
k. Sehen die Standards die gemeinsame Unterbringung in einem Zimmer von nicht verwandtschaftlich oder partnerschaftlich verbundenen Personen vor?
l. Sehen die Standards eine gemeinsame Unterbringung in einem Gebäude mit Gemeinschaftseinrichtungen (Küche Bad, Toilette) von Familien mit Kindern mit alleinstehenden Wohnungslosen vor?
m. Wie lauten darüber hinaus die Standards für die öffentlich-rechtliche Unterbringung?
n. Hält es der Senat bzw. die zuständige Behörde für anstrebenswert diese Mindeststandards mit dem Ziel, die Lebensbedingungen in den Unterkünften zu verbessern, qualitativ weiterzuentwickeln? Wenn ja, wann ist eine Veränderung der Standards geplant? Wenn nein, warum nicht?
3. Falls es derzeit keine Standards für die Qualität öffentlich-rechtlicher Unterbringung gibt, hält es der Senat bzw. die zuständige Behörde für die Zukunft für anstrebenswert, Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung zu definieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann sollen derartige Standards entwickelt werden, von wem und mit welchen Ziel- und Rahmenvorgaben?


4. Falls es derzeit keine Standards für die Qualität öffentlich-rechtlicher Unterbringung gibt, woran orientiert sich fördern & wohnen bei der Gestaltung seiner Unterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, insbesondere bei den unter 2 b-l formulierten Punkten?
5. Wie sind die Unterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung bei fördern & wohnen derzeit gestaltet?
a. Wie viele alleinstehende Wohnungslose sind absolut und in Prozent der insgesamt untergebrachten Personen in Mehrbettzimmern zusammen mit Personen, die mit ihnen nicht verwandtschaftlich oder partnerschaftlich verbunden sind, untergebracht?
b. Wie viele alleinstehende Wohnungslose sind absolut und in Prozent der insgesamt untergebrachten Personen in einem Einzelzimmer untergebracht?
c. In wie vielen Fällen sind Familien mit Kindern zusammen mit alleinstehenden Wohnungslosen in Gebäuden mit Gemeinschaftseinrichtungen untergebracht?
d. Wie viele Einzelzimmer stehen zur Verfügung und wie groß sind diese im Durchschnitt?
e. Wie viele Doppelzimmer stehen zur Verfügung und wie groß sind diese im Durchschnitt?
f. Wie viele Drei-Bett-Zimmer stehen zur Verfügung und wie groß sind diese im Durchschnitt?
g. Wie viele Vier-Bett-Zimmer stehen zur Verfügung und wie groß sind diese im Durchschnitt?
h. Wie viele Mehrbettzimmer gibt es darüber hinaus mit welcher Anzahl von Betten und wie groß sind diese Zimmer im Durchschnitt?
6. Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Auffassung, dass ein Teil der durch den Rückgang der Zuwanderung bedingten Einsparungen und der durch die angestrebte Rückführung der Zahl der Wohnungslosen noch erfolgenden Einsparungen im Unterbringungssektor in eine Verbesserung der Lebensbedingungen in den Unterkünften (v.a. Einzelzimmer, Verbesserung des Standards) für Zuwanderer und Wohnungslose/Obdachlose investiert werden sollte? Wenn nein, warum nicht?
7. Wie viele Personen in öffentlich rechtlicher Unterbringung wurden von Juli 2005 bis Dezember 2008 jeweils in Vermittlungsstufe 1, 2, und 3 des Fachstellenkonzepts eingestuft wie viele Personen wurden keiner der drei Stufen zugeordnet und sind damit dem eingangs beschrieben Personenkreis zuzuordnen? Bitte machen sie die Angaben jeweils halbjährlich.
8. Wie viele Personen leben jeweils aktuell in öffentlich-rechtlicher Unterbringung, die der Vermittlungsstufe 1, 2 und 3 zugeordnet sind?
9. Wie viele Personen leben aktuell in öffentlich-rechtlicher Unterbringung, die weder der Vermittlungsstufe 1, 2 und 3 zugeordnet sind?
10. Sind die Kriterien zur Einstufung der obdachlosen Personen gegenüber den Betroffenen transparent? Wie wird diese Transparenz für die Betroffenen gewährleistet?
11. Welche Schritte muss ein Obdachloser gehen, um eine ihn betreffende Einstufung zu verändern bzw. überprüfen zu lassen? Welche Stelle wird mit einem solchen Begehren befasst?
12. Welche Institutionen sind mit welchen personellen Ressourcen (Anzahl der Stellen) beauftragt, den Personenkreis der nicht eingestuften Wohnungslosen bei der Lebensbewältigung und der Veränderung seiner Situation zu unterstützen und für sie "adäquate Wohn- und Unterbringungsmöglichkeit (..) (z.B. Alten- Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen)." zu erschließen und in diese zu vermitteln?
13. Der Personenkreis in den Unterkünften, der keiner der drei Stufen zugeordnet werden soll, wird in der Zusammenfassung der Beschlüsse der Lenkungsgruppe u.a. wie folgt beschrieben: "Zu diesem Personenkreis gehören insbesondere:
- Schwer verwahrloste Personen/Haushalte ohne Einsicht und eigne Handlungsmöglichkeit bzw. bei Verweigerung externer Hilfe
- Manifest psychisch oder suchtkranke Personen mit chronifiziertem Krankheitsverlauf und schweren Beeinträchtigungen der sozialen und wirtschaftlichen Situation
- An schweren chronischen Erkrankungen und Behinderungen leidende Personen ohne Bereitschaft, sich adäquat und ausreichend behandeln zu lassen, die infolge ihrer Erkrankung nicht alleine wohnfähig sind"
a. Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Auffassung, dass Personen mit solcherart schwerwiegenden sozialen und gesundheitlichen Einschränkungen und Problemen, in besonderem Maße auch zugehender bzw. aufsuchender und intensiver Hilfe bedürfen? Falls nicht, welche Hilfeformen hält der Senat bzw. die zuständige Behörde für angemessen?
b. Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Auffassung, dass Personen mit solcherart schwerwiegenden sozialen und gesundheitlichen Einschränkungen und Problemen, in öffentlich rechtlich Unterbringung mit einem Einzelzimmer versorgt werden sollten, sowohl um ihren Beeinträchtigungen gerecht zu werden, als auch um andere obdachlose Menschen, dafür zu schützen mit den mit solchen Problemen einhergehenden Beeinträchtigungen und Konflikten in einem Zimmer leben zu müssen? Falls nicht, welche Form der Unterbringung hält der Senat bzw. die zuständige Behörde für angemessen?
14. Wie viele Personen absolut und in Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner in öffentlich-rechtlicher Unterbringung leben länger als 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre, 5 Jahre und mehr als fünf Jahre in öffentlich-rechtlicher Unterbringung?
15. Wie viele Personen aus öffentlich-rechtlicher Unterbringung ohne Einstufung wurden im Jahr 2008 jeweils in folgende Einrichtungen aufgenommen:
- FrauenZimmer
- Jakob Junker Haus
- Die Münze
- sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe?

Grosse Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
13.07.2009
Drucksache: 19/3572

Von den Abgeordneten:
Ksenija Bekeris, Bülent Ciftlik, Gabi Dobusch, Britta Ernst, Uwe Grund, Dirk Kienscherf, Wolfgang Rose

Antwort des Senats



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