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KULTUR

Vielfalt und Lebendigkeit

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Welche Fortschritte sind bei der Umsetzung, Weiterentwicklung und Fortführung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms - insbesondere in Hinblick auf die Überprüfbarkeit und Messbarkeit mittels der Festsetzung von Zielwerten und Indikatoren ...

Der Senat hat am 05. März 2013 das erste "Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm" (GPR) für Hamburg beschlossen. Das Programm gibt erstmals eine Übersicht über 162 gleichstellungspolitische Maßnahmen der Fachbehörden und Senatsämter in Hamburg. Unter dem Titel "Selbstbestimmung und gerechte Teilhabe" stellt es die gleichstellungspolitischen Herausforderungen für Hamburg dar und legt die Grundsätze und Leitlinien der Hamburger Gleichstellungspolitik fest. Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm bildet die Basis für die gleichstellungspolitische Arbeit in allen Behörden der Stadt. Es wird regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben. Die erste "Evaluation des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms" wurde im Oktober 2016 vorgelegt (Drs. 21/6704).
Laut Evaluation des GPR haben 26,54% der Maßnahmen des GPR das Potential zur Fortführung und Weiterentwicklung. Weitere 43,21% der Maßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen, besitzen jedoch ebenfalls das Potential zur Fortführung bzw. Weiterentwicklung. Insgesamt geht es also um die Fortführung und Weiterentwicklung von 113 Maßnahmen sowie um weitere neu in dieser Legislaturperiode hinzukommende Maßnahmen.
Dabei stehen besonders Maßnahmen im Fokus, die in Zusammenhang mit Kennzahlen stehen, die im Rahmen der ersten Anläufe, ein Gender Budgeting in das Hamburger Haushaltswesen mit aufzunehmen, beschlossen und in den Haushaltsplänen 2015/16 und 2017/18 ausgewiesen wurden. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2013 (Drs. 20/10278) hatte die Bürgerschaft den Senat u.a. ersucht, im Rahmen der Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfs 2015/2016 über die Fortschritte der im GPR genannten Maßnahmen zu berichten sowie möglichst für jeden Einzelplan erste gleichstellungspolitische und zudem steuerungsrelevante Ziele und Kennzahlen auszubringen, um den vom Senat unterstützten Gender-Budgeting-Ansatz weiter zu konkretisieren. Der Finanzbericht 2015/2016 enthielt noch eine tabellarische Übersicht der Gender-Kennzahlen. Nicht so der Finanzbericht 2017/2018. Nur anhand der Drs. 21/6264 ließ sich ablesen, dass es sich im Doppelhaushalt 2017/2018 insgesamt um 87 Gender-Kennzahlen aus 9 Einzelplänen handelt. Einen zusammenfassenden Bericht bzw. eine Analyse der Entwicklungen in Hinblick auf eine Zielerreichung sowie Fortschritte bei der Gleichstellung gab es bisher nicht.
Der Fortschritt bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen wurde vom Senat auf Anfragen hin dargestellt. In der Evaluation des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms wird ein nachhaltig angelegtes sowie kontinuierliches Berichtswesen angekündigt, dessen konkrete Ausgestaltung noch offen ist. Es empfiehlt sich, nun die nächsten Schritte einzuleiten und messbare Ziele der Gleichstellungspolitik zu formulieren, sofern es sie noch nicht gibt. Dazu sollten konkrete Zielwerte und Indikatoren fest- bzw. hinterlegt werden, wie dies bereits in anderen Bereichen - z.B. für die Integrationsindikatoren - erfolgreich umgesetzt wurde (vgl. Drs. 20/13467). Ein weiteres Beispiel wäre das Hamburgische Gleichstellungsgesetz, in dem Bezug genommen wird auf Ziele und Zielvorgaben in Prozent in strategisch wichtigen Bereichen (vgl. § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 HmbGleiG). Ausgehend von dieser Basis können dann die Gender-Kennzahlen der Haushalte überprüft und die Berichtsform neu konzipiert werden.
Wir fragen den Senat:
1. Maßnahme 1 (im Maßnahmenkatalog der Drs. 21/6704): Evaluation und Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms
a) In der letzten Legislaturperiode war es dem Senat nicht gelungen, die mit Drs. 20/7126 angekündigte Zeitschiene in Hinblick auf die Evaluation des GPR einzuhalten. Die Bürgerschaft hatte den neuen Senat daher zu Anfang dieser Legislaturperiode ersucht, die Evaluation des GPR bis spätestens Oktober 2016 vorzulegen. Dem ist der Senat zum November 2016 nachgekommen. Dem Ersuchen der Bürgerschaft, bis zum 31. Dezember 2016 ein Konzept zur Fortschreibung des GPR zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, ist der Senat hingegen bisher nicht nachgekommen.
(1) Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um Maßnahme 1 erfolgreich fortzuführen und weiterzuentwickeln?
(2) Wann plant der Senat, die Fortschreibung des GPR vorzulegen?
(3) Wann und in welcher Frequenz plant der Senat, der Bürgerschaft zukünftig die in der Evaluation zum GPR in Aussicht gestellten Berichte zum Fortschritt des GPR vorzulegen?
b) Das Vorlegen von Evaluation, Berichten und Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms zu den angekündigten Terminen kann als Indikator für eine Zielerreichung im jeweiligen Jahr dienen. Ebenso die Anzahl von explizit der Weiterentwicklung von Evaluation und Fortschreibung des GPR dienenden, mit anderen Behörden getroffenen konkreten verbindlichen Vereinbarungen und von Fachveranstaltungen jeweils pro Jahr. Des Weiteren setzt ein erfolgreiches GPR voraus, dass bei einer hinreichenden Zahl von Maßnahmen aus der Mehrzahl der Bereiche (beteiligte Behörden) Fortschritte erzielt werden. Das Feststellen des Status Quo wäre in vielen Fällen Voraussetzung, um gegebenenfalls Steigerungsraten ins Auge fassen zu können. Ein möglicher Zielwert für Maßnahme 1 wäre eine Zielerreichung von durchschnittlich mindestens 60% über alle Maßnahmen des GPR hinweg. Indikatoren wären erfolgreich durchgeführte Maßnahmen mit jeweils mindestens 60% Zielerreichung.
(1) Welche internen behördenübergreifenden Erfassungs- und Dokumentationssysteme plant der Senat zukünftig einzusetzen, um die Organisations- und Ablaufstrukturen zum Erstellen der Berichte und Evaluationen zu optimieren?
(2) Bei welchen Maßnahmen hat der Senat in Zusammenhang mit der Eva-luation des GPR bereits mögliche Indikatoren identifiziert bzw. zahlenmäßig erfasst und ausgewertet?
(3) Welche weiteren Indikatoren sieht der Senat, die in eine Bewertung einfließen müssten und an denen sich der Erfolg der Maßnahme 1 messen lässt?
(4) Welche Zielwerte strebt der Senat jeweils an?
c) Wie schätzt der Senat den aktuellen Stand des Fortschritts bei Maßnahme 1 ein und woran macht er das fest?

2. Maßnahme 3: Erarbeitung eines Demografiekonzepts unter Einbeziehung der gleichstellungspolitischen Leitlinien, Ziele und Maßnahmen des Rahmenprogramms
Der geplante Fortschreibungsbericht soll die Schwerpunkte "Demografiefestes Quartier" und "Demografische Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung" umfassen (vgl. Drs 21/3309).
a) Liegt inzwischen eine Fortschreibung des Demografiekonzepts vor?
(1) Falls ja: Wurden weiterhin gleichstellungspolitische Leitlinien, Ziele und Maßnahmen dabei beachtet?
(2) Falls nicht: Ist es geplant, in Bezug auf die Schwerpunkte "Demografiefestes Quartier" und "Demografische Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung" gleichstellungspolitische Leitlinien, Ziele und Maßnahmen künftig zu berücksichtigen?
(3) Welche möglichen Indikatoren sieht der Senat, die hinterlegt werden müssten und an denen sich eine erfolgreiche Einbeziehung der gleichstel-lungspolitischen Leitlinien, Ziele und Maßnahmen messen ließe?
b) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) wird nicht genannt, welche Behörde in dieser Legislaturperiode neben der federführenden Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit der ehemaligen Behörde für Justiz und Gleichstellung übernommen hat. Bitte die jetzt zuständige Behörde nennen.

3. Maßnahme 4: Erarbeitung einer Fachkräftestrategie unter Einbeziehung der gleichstellungspolitischen Leitlinien, Ziele und Maßnahmen des Rahmenprogramms
a) Bestehen Pläne, die Fachkräftestrategie fortzuschreiben?
(1) Falls ja: Werden hierbei wieder gleichstellungspolitische Leitlinien, Ziele und Maßnahmen mit einbezogen?
(2) Falls nicht: Wieso nicht?
(3) Welche möglichen Indikatoren sieht der Senat, die hinterlegt werden müssten und an denen sich eine erfolgreiche Einbeziehung der gleichstellungspolitischen Leitlinien, Ziele und Maßnahmen messen ließe?
b) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) wird nicht genannt, welche Behörde in dieser Legislaturperiode neben der federführenden Behörde die Zuständigkeit der ehemaligen Behörde für Justiz und Gleichstellung, übernommen hat. Bitte die jetzt zuständige Behörde nennen.

4. Maßnahme 7: Definition von geschlechterspezifischen Maßstäben, Zielen und Zielwerten der Integrationspolitik
a) Im Integrationskonzept gibt es zwar Abschnitte zu Kinder- und Jugendarbeit sowie zur Seniorenarbeit, aber keinerlei geschlechterdifferenzierte Zielwerte. Die Antwort auf die GA Drs. 21/5081 zeigt, dass in vielen Bereichen noch keine geschlechterdifferenzierten Daten vorliegen. Eine geschlechterdifferenzierte Auswertung und die Entwicklung geschlechterdifferenzierter Zielwerte stehen aus. Einen möglichen Indikator für den Fortschritt der Maßnahme stellte also der Anteil der jeweils ausgewiesenen geschlechterdifferenzierten Daten dar. Ein weiterer Indikator wäre der Fortschritt in der Entwicklung von geschlechterspezifischen Zielwerten.
(1) Hat der Senat ausgewertet,
i. zu welchem Anteil geschlechterdifferenzierte Daten fehlen?
ii. zu welchem Anteil das Fehlen geschlechterdifferenzierter Daten auf fehlende Datenquellen, nicht angemessene Auswertungsinstrumente bzw. fehlenden Zugang zu entsprechenden Datenquellen zurückzuführen ist (vgl. Maßnahme 10)?
iii. inwieweit geschlechterdifferenzierte Zielwerte entwickelt werden können?
b) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) wird nicht genannt, welche Behörde in dieser Legislaturperiode neben der federführenden Behörde die Zuständigkeit der ehemaligen Behörde für Justiz und Gleichstellung übernommen hat. Bitte die jetzt zuständige Behörde nennen.

5. Maßnahme 9: Ausweitung der Datenlage und der Analyse der geschlechtsbezogenen Implikationen von strukturellen Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
a) Welche möglichen Indikatoren sieht der Senat, die hinterlegt werden müssten und an denen sich eine erfolgreiche Einbeziehung der gleichstellungspolitischen Leitlinien, Ziele und Maßnahmen messen ließe?
b) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) wird nicht genannt, welche Behörde in dieser Legislaturperiode neben der federführenden Behörde die Zuständigkeit der ehemaligen Behörde für Justiz und Gleichstellung übernommen hat. Bitte die jetzt zuständige Behörde nennen.

6. Maßnahme 10: Prüfung und gegebenenfalls Ausbau der gleichstellungsrelevanten Datenlage
a) Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe. Daher ist davon auszugehen, dass in allen Behörden geschlechterdifferenzierte Datenquellen benötigt werden, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Ein Indikator für den Erfolg dieser Maßnahme können also der Zugriff auf geschlechterdifferenzierte Daten(quellen) bzw. die Erschließung solcher Zugriffsmöglichkeiten quer durch alle Politikbereiche sein. Vo-raussetzung dafür wäre die kontinuierliche systematische Erfassung dieser Datenquellen, deren Fortschritt wiederum als Indikator dienen kann.
(1) Laut Eigenangaben können vier Behörden auf geschlechterdifferenzierte Datenquellen zurückgreifen, davon nur zwei auf eine breite Palette. Zumeist handelt es sich um Fremdquellen. Wie schätzt der Senat dieses Ergebnis der Evaluation ein?
(2) Der Evaluation ist nicht zu entnehmen, ob es in den übrigen Bereichen keine geschlechterdifferenzierten Datenquellen gibt, es keine Zugänge zu geschlechterdifferenzierten Datenquellen gibt, keine Informationen über geschlechterdifferenzierte Datenquellen vorhanden waren, die Hürden für solche Zugänge zu hoch waren (Kosten) oder ein Rückgriff auf geschlechterdifferenzierte Daten als nicht notwendig erachtet wurden. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um hier eine Klärung herbeizuführen?
(3) Liegen dem Senat bereits jetzt Erkenntnisse zu Bereichen vor, in denen keinerlei geschlechterdifferenzierte Daten vorhanden sind?
i. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht er daraus?
(4) Laut Evaluation hat das Personalamt eine eigene Software entwickeln lassen, um allen Dienststellen der Kernverwaltung die Möglichkeit zu geben, ihre Personalstrukturdaten nach gleichstellungsbezogenen Aspekten auszuwerten. Welche Schritte hat der Senat unternommen, um in anderen Bereichen ähnliche Potentiale zu identifizieren und zu entwickeln?
(5) Hat der Senat die Möglichkeit eines speziellen Topfs für die Entwicklung eigener Tools oder die Inanspruchnahme bzw. Beauftragung kostenpflichtiger geschlechterdifferenzierter Auswertungen geprüft?
b) Ein weiterer Indikator wäre die konkrete Nutzung dieser Möglichkeiten im Kontext von Berichten, Veröffentlichungen, ebenfalls quer durch alle Politikbereiche. Dazu wäre eine konkrete Feststellung des Status Quo wünschenswert.
(1) Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um zukünftig die genaue Anzahl von Publikationen usw., die auf geschlechterdifferenzierte Daten zurückgreifen, systematisch abfragen und erfassen zu können?
(2) In der Evaluation werden nur einige konkrete aktuelle Publikationen aus wenigen Bereichen aufgelistet. Hält der Senat diese aufgeführte Anzahl und Bandbreite von Publikationen, die auf geschlechterdifferenzierte Daten zurückgreifen, für angemessen?
c) Als zusätzlicher Indikator könnte die konkrete Nutzung dieser Möglichkeiten im Kontext der Antworten des Senats auf GAs und SKAs sowie Protokollerklärungen, ebenfalls quer durch alle Politikbereiche, dienen. Von besonderer Bedeutung wären hierbei Verweise des Senats, dass aufgrund mangelnder Daten eine Antwort nicht möglich sei.
(1) Hat der Senat die Möglichkeit einer computergestützten Analyse der in der Parlamentsdatenbank aufzufindenden Drucksachen in Hinblick auf diese Fragestellungen überprüft?
(2) Hat der Senat die Möglichkeit einer Verabredung zu internen Meldungen bzw. systematischem Erfassen von nicht beantwortenden Fragen zu Aspekten der Gleichstellung aufgrund von fehlenden Daten geprüft?
d) Ebenfalls relevant und geeignet, um als Indikatoren herangezogen zu werden, sind Studien, die der Senat im letzten Jahr in Auftrag gegeben oder an denen er sich mit einer Stichprobe beteiligt hat. Hat der Senat eine Erfassung und Auswertung geprüft, die Aussagen dazu, wie viele davon geschlechterdifferenzierte Aspekte enthielten, eine geschlechterdifferenzierte Auswertung ermöglichen, explizit mit einem geschlechterdifferenzierten Auftrag versehen wurden?
e) Wie schätzt der Senat den aktuellen Stand des Fortschritts bei Maßnahme 10 ein? Woran macht er das konkret fest?
f) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) wird ausgeführt, dass die jeweils zuständige Behörde in Abstimmung mit dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein und der Behörde für Justiz und Gleichstellung zuständig seien. Gibt es eine Zuständigkeit für die Koordinierung dieser Abläufe?
(1) Falls ja, bei welche Behörde ist die Koordinierung angesiedelt?
(2) Falls nicht, wieso nicht?

7. Maßnahme 11: Prüfung und Fortentwicklung gleichstellungsrelevanter Berichte und Öffentlichkeitsmaßnahmen
a) Im Rahmen der Evaluation wurde hier nur beispielhaft auf Polit-Bereiche aus 3 Behörden verwiesen. Konkrete Publikationen oder Zahlen dazu wurden nicht angegeben. Um angemessene Indikatoren (weiter)entwickeln zu können, wäre eine konkrete Feststellung des Status Quo wünschenswert. (Vgl. 9.) Mögliche Indikatoren wären die Anzahl von Publikationen des Senats, die gleichstellungsbezogene Aspekte aufgreifen, sowie die Anzahl der Behörden bzw. Fachbereiche, die gleichstellungsbezogene Aspekte aufgreifen.
(1) Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um zukünftig die genaue Anzahl von Publikationen usw., die gleichstellungsbezogene Aspekte aufgreifen, systematisch abfragen und erfassen zu können?
(2) In der Evaluation werden nur wenige konkrete aktuelle Publikationen aus wenigen Bereichen aufgelistet. Hält der Senat diese aufgeführte Anzahl und Bandbreite von Publikationen, die geschlechterdifferenzierte Aspekte ausweisen, für angemessen?
b) Wie schätzt der Senat den aktuellen Stand des Fortschritts bei Maßnahme 11 ein? Woran macht er das konkret fest?
c) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) ist erwähnt, dass die jeweiligen Behörden in Abstimmung mit der ehemaligen Behörde für Justiz und Gleichstellung zuständig waren. Welche Behörde hat in dieser Legislaturperiode die Zuständigkeit hierfür übernommen?

8. Maßnahme 12: Prüfung, ob und wie bestehende Beratungsangebote fortentwickelt, insbesondere stärker vernetzt und die Zugänge zu ihnen erleichtert werden können.
a) Der Evaluation ist nicht zu entnehmen, welche geschlechtsspezifischen Beratungsangebote es konkret in Hamburg gibt bzw. inwiefern eine Übersicht aller Angebote überhaupt vorliegt. Der Begriff "Beratungsangebot" ist nicht definiert und wird in der Evaluation sehr frei interpretiert und sowohl auf Beratungsangebote mit geschlechtsspezifischen Aspekten als auch auf Betreuungsangebote und Peer-Projekte ausgedehnt. Die Beispiele beschränken sich auf wenige Arbeitsfelder. Der Stand der Erfassung sowohl der geschlechtsspezifischen Beratungs- und Betreuungsangebote insgesamt, unterschieden nach eigenständigen geschlechtsspezifischen Beratungs- oder Betreuungsstellen wie z.B. kajal/Frauenperspektiven oder nach geschlechtsspezifischen Beratungsanteilen wäre ein guter Indikator für den Erfolg der Maßnahme.
(1) Eine Klärung der Definition der zu prüfenden, fortzuentwickelnden und zu vernetzenden Maßnahmen ist notwendig. Welche Schritte hat der Senat in dieser Hinsicht unternommen?
(2) Eine Erfassung des Status Quo erscheint wünschenswert. Hat der Senat entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht?
(3) In Hinblick auf eine Fortentwicklung der Angebote stellt sich die Frage nach der Ausgangssituation und dem Ziel der Fortentwicklung. Welche Konzepte hat der Senat dazu entwickelt?
b) Ein weiterer Indikator für Fortschritt der Maßnahme 12 wäre die Verteilung der Angebote auf die Geschlechter. Der Evaluation ist indirekt zu entnehmen, dass sich die meisten Angebote an Frauen richten.
(1) Welche konkrete Verteilung der Angebote auf die Geschlechter hält der Senat derzeit für angemessen? Woran macht er das fest?
c) In Hinblick auf Vernetzung stellt sich die Frage, warum der Senat nicht auf bestehende Vernetzungsstrukturen im Bereich der Beratungsangebote für Frauen verweist. Da sowohl für die spezifische Arbeit mit Frauen und Mädchen als auch für die Arbeit mit Jungen und Männer auch Koordinationsstellen vorhanden sind, böten sich hier weitere Anknüpfungspunkte. Die Anzahl vorhandener Netzwerke und ihre Qualität (Knotenpunkte, Dichte, Cluster etc. - vgl. mögliche Kriterien für Netzwerkstrukturen) wären ein möglicher Indikator.
(1) Welche konkreten Konzepte zur Förderung der - bereichsübergreifenden oder -internen - Vernetzung in diesem Bereich verfolgt der Senat?
d) Eine stärkere Vernetzung kann auch zur Steigerung der Wahrnehmung durch die jeweilige Zielgruppe und zur Verbesserung der Zugänglichkeit genutzt werden. Mögliche Indikatoren wären Kooperationsvereinbarungen zwischen den Anbietern, gemeinsame Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, des Fachkräfteaustauschs, Projekte, Studien oder Fortbildungsmaßnahmen. Auf einer anderen Ebene wären aber auch die Vermittlung von KlientInnen/KundInnen von einem Angebot in ein anderes oder sogar die Einrichtung gemeinsamer Fallberatungen mögliche Indikatoren.
(1) Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um den Stand der
Vernetzung zu erfassen?
(2) Woran will der Senat zukünftig eine stärkere Vernetzung festmachen?
e) Wie schätzt der Senat den aktuellen Stand des Fortschritts bei Maßnahme 12 ein? Woran macht er das konkret fest?
f) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) ist erwähnt, dass die jeweiligen Behörden zuständig sind, wobei die ehemalige Behörde für Justiz und Gleichstellung übergreifend koordiniert. Welche Behörde ist in dieser Legislaturperiode für die Koordination zuständig?

9. Maßnahme 15: Prüfung zur Ausrichtung staatlicher Verfahren/Abläufe sowie der Dialoge mit der Wirtschaft, Sozialpartnern, Gleichstellungsstellen und Zivilgesellschaft in Hinblick auf die Förderung gleichstellungspolitischer Ziele
(Die im Rahmen der Evaluation durch die Fachbehörden genannten Beispiele finden sich im Textteil unter 4.4)
a) Die Evaluation stellt fest, der Senat sei "mit vielfältigen Institutionen und Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft und Wirtschaft im ständigen Dialog, um gleichstellungspolitische Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Dies gilt für neue wie auch langjährige Organisationen und Vereine." Mögliche Indikatoren für den Erfolg der Maßnahme wäre das Erreichen eines festzulegenden Anteils der zu prüfenden staatlichen Verfahren/Abläufe sowie der Dialoge mit Wirtschaft, Sozialpartnern, Gleichstellungsstellen und Zivilgesellschaft zur Förderung gleichstellungspolitischer Ziele.
(1) Mit welchen weiteren Partnern/-innen gab es Dialoge zur Förderung gleichstellungspolitischer Ziele?
(2) Welche Konzepte zur Priorisierung von Bereichen, in denen die anvisierten Prüfungen stattfinden sollten, sowie von Bereichen, aus denen die möglichen Partnerinnen und Partner für Dialoge kommen sollten, wurden entwickelt?
(3) Welche Konzepte zur Erfassung von Dialogen und zur Prüfung der Ausrichtung staatlicher Verfahren/Abläufe wurden ergriffen?
(4) In der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) wird auf die im Rahmen der Evaluation durch die Fachbehörden genannten Beispiele im Textteil unter 4.4 verwiesen. Dort findet sich der Hinweis auf Kontakte zu gesellschaftlichen Gruppierungen, die sich schwerpunktmäßig der Gleichstellung widmen. In welcher Form hat der Kontakt zu diesen Gruppierungen stattgefunden? Hat dieser Kontakt bereits zu Ergebnissen geführt? Falls ja, welcher Art?
b) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) ist erwähnt, dass die jeweiligen Behörden zuständig sind, wobei die ehemalige Behörde für Justiz und Gleichstellung übergreifend koordiniert. Welche Behörde ist in dieser Legislaturperiode für die Koordination zuständig?

10. Maßnahme 16: Etablierung und Ausbau eines zentralen Wissens- und Beratungsangebots für Behörden und staatliche Einrichtungen zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen
Mögliche Indikatoren wären die Anzahl der durchgeführten Beratungen sowie der Ausbaugrad des Informationsangebots im Intranet. Auch die Steigerungsrate der Zugriffszahlen auf die zentrale öffentliche Internetseite unter www.hamburg.de/gleichstellung sowie auf die jeweiligen Intranetseiten mit einschlägigen Informationen können Indikatoren darstellen.
a) Zu welchen Themen finden sich derzeit Informationen zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen auf den Intranetseiten einzelner Fachbehörden?
b) Auf den Intraseiten wie vieler Fachbehörden finden sich derzeit Informationen zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen?
c) Wie häufig wurden diese jeweils aufgerufen?
d) Wie häufig wurde das Beratungsangebot zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen bisher in Anspruch genommen?
e) Von wie vielen Fachbehörden wurde das Beratungsangebot zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen bisher in Anspruch genommen?
f) Wie schätzt der Senat den aktuellen Stand des Fortschritts bei Maßnahme 16 ein? Woran macht er das konkret fest?
c) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) ist erwähnt, dass die jeweiligen Behörden in Abstimmung mit der ehemaligen Behörde für Justiz und Gleichstellung zuständig waren. Welche Behörde hat in dieser Legislaturperiode die Zuständigkeit hierfür übernommen?

8. Maßnahme 12: Prüfung, ob und wie bestehende Beratungsangebote fortentwi-ckelt, insbesondere stärker vernetzt und die Zugänge zu ihnen erleichtert werden können.
a) Der Evaluation ist nicht zu entnehmen, welche geschlechtsspezifischen Bera-tungsangebote es konkret in Hamburg gibt bzw. inwiefern eine Übersicht aller An-gebote überhaupt vorliegt. Der Begriff "Beratungsangebot" ist nicht definiert und wird in der Evaluation sehr frei interpretiert und sowohl auf Beratungsangebote mit geschlechtsspezifischen Aspekten als auch auf Betreuungsangebote und Peer-Projekte ausgedehnt. Die Beispiele beschränken sich auf wenige Arbeitsfelder. Der Stand der Erfassung sowohl der geschlechtsspezifischen Beratungs- und Betreuungsangebote insgesamt, unterschieden nach eigenständigen geschlechtsspezifischen Beratungs- oder Betreuungsstellen wie z.B. kajal/Frauenperspektiven oder nach geschlechtsspezifischen Beratungsanteilen wäre ein guter Indikator für den Erfolg der Maßnahme.
(1) Eine Klärung der Definition der zu prüfenden, fortzuentwickelnden und zu vernetzenden Maßnahmen ist notwendig. Welche Schritte hat der Senat in dieser Hinsicht unternommen?
(2) Eine Erfassung des Status Quo erscheint wünschenswert. Hat der Senat entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht?
(3) In Hinblick auf eine Fortentwicklung der Angebote stellt sich die Frage nach der Ausgangssituation und dem Ziel der Fortentwicklung. Welche Konzepte hat der Senat dazu entwickelt?
b) Ein weiterer Indikator für Fortschritt der Maßnahme 12 wäre die Verteilung der Angebote auf die Geschlechter. Der Evaluation ist indirekt zu entnehmen, dass sich die meisten Angebote an Frauen richten.
(1) Welche konkrete Verteilung der Angebote auf die Geschlechter hält der Senat derzeit für angemessen? Woran macht er das fest?
c) In Hinblick auf Vernetzung stellt sich die Frage, warum der Senat nicht auf bestehende Vernetzungsstrukturen im Bereich der Beratungsangebote für Frauen verweist. Da sowohl für die spezifische Arbeit mit Frauen und Mädchen als auch für die Arbeit mit Jungen und Männer auch Koordinationsstellen vorhanden sind, böten sich hier weitere Anknüpfungspunkte. Die Anzahl vorhandener Netzwerke und ihre Qualität (Knotenpunkte, Dichte, Cluster etc. - vgl. mögliche Kriterien für Netzwerkstrukturen) wären ein möglicher Indikator.
(1) Welche konkreten Konzepte zur Förderung der - bereichsübergreifenden oder -internen - Vernetzung in diesem Bereich verfolgt der Senat?
d) Eine stärkere Vernetzung kann auch zur Steigerung der Wahrnehmung durch die jeweilige Zielgruppe und zur Verbesserung der Zugänglichkeit genutzt werden. Mögliche Indikatoren wären Kooperationsvereinbarungen zwischen den Anbietern, gemeinsame Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, des Fachkräfteaustauschs, Projekte, Studien oder Fortbildungsmaßnahmen. Auf einer anderen Ebene wären aber auch die Vermittlung von KlientInnen/KundInnen von einem Angebot in ein anderes oder sogar die Einrichtung gemeinsamer Fallberatungen mögliche Indikatoren.
(1) Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um den Stand der
Vernetzung zu erfassen?
(2) Woran will der Senat zukünftig eine stärkere Vernetzung festmachen?
e) Wie schätzt der Senat den aktuellen Stand des Fortschritts bei Maßnahme 12 ein? Woran macht er das konkret fest?
f) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) ist erwähnt, dass die jeweiligen Behörden zuständig sind, wobei die ehe-malige Behörde für Justiz und Gleichstellung übergreifend koordiniert. Welche Be-hörde ist in dieser Legislaturperiode für die Koordination zuständig?

9. Maßnahme 15: Prüfung zur Ausrichtung staatlicher Verfahren/Abläufe sowie der Dialoge mit der Wirtschaft, Sozialpartnern, Gleichstellungsstellen und Zivilgesell-schaft in Hinblick auf die Förderung gleichstellungspolitischer Ziele
(Die im Rahmen der Evaluation durch die Fachbehörden genannten Beispiele finden sich im Textteil unter 4.4)
a) Die Evaluation stellt fest, der Senat sei "mit vielfältigen Institutionen und Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft und Wirtschaft im ständigen Dialog, um gleichstellungspolitische Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Dies gilt für neue wie auch langjährige Organisationen und Vereine." Mögliche Indikatoren für den Erfolg der Maßnahme wäre das Erreichen eines festzulegenden Anteils der zu prüfenden staatlichen Verfahren/Abläufe sowie der Dialoge mit Wirtschaft, Sozialpartnern, Gleichstellungsstellen und Zivilgesellschaft zur Förderung gleichstellungspolitischer Ziele.
(1) Mit welchen weiteren Partnern/-innen gab es Dialoge zur Förderung gleichstellungspolitischer Ziele?
(2) Welche Konzepte zur Priorisierung von Bereichen, in denen die anvisierten Prüfungen stattfinden sollten, sowie von Bereichen, aus denen die möglichen Partnerinnen und Partner für Dialoge kommen sollten, wurden entwickelt?
(3) Welche Konzepte zur Erfassung von Dialogen und zur Prüfung der Ausrichtung staatlicher Verfahren/Abläufe wurden ergriffen?
(4) In der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) wird auf die im Rahmen der Evaluation durch die Fachbehörden genannten Beispiele im Textteil unter 4.4 verwiesen. Dort findet sich der Hinweis auf Kontakte zu gesellschaftlichen Gruppierungen, die sich schwerpunktmäßig der Gleichstellung widmen. In welcher Form hat der Kontakt zu diesen Gruppierungen stattgefunden? Hat dieser Kontakt bereits zu Ergebnissen geführt? Falls ja, welcher Art?
b) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) ist erwähnt, dass die jeweiligen Behörden zuständig sind, wobei die ehemalige Behörde für Justiz und Gleichstellung übergreifend koordiniert. Welche Behörde ist in dieser Legislaturperiode für die Koordination zuständig?

10. Maßnahme 16: Etablierung und Ausbau eines zentralen Wissens- und Bera-tungsangebots für Behörden und staatliche Einrichtungen zur gleichstellungsorien-tierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen
Mögliche Indikatoren wären die Anzahl der durchgeführten Beratungen sowie der Ausbaugrad des Informationsangebots im Intranet. Auch die Steigerungsrate der Zugriffszahlen auf die zentrale öffentliche Internetseite unter www.hamburg.de/gleichstellung sowie auf die jeweiligen Intranetseiten mit einschlägigen Informationen können Indikatoren darstellen.
a) Zu welchen Themen finden sich derzeit Informationen zur gleichstellungsorien-tierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen auf den Intranetseiten einzelner Fachbehörden?
b) Auf den Intraseiten wie vieler Fachbehörden finden sich derzeit Informationen zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen?
c) Wie häufig wurden diese jeweils aufgerufen?
d) Wie häufig wurde das Beratungsangebot zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen bisher in Anspruch genommen?
e) Von wie vielen Fachbehörden wurde das Beratungsangebot zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen bisher in Anspruch genommen?
f) Wie schätzt der Senat den aktuellen Stand des Fortschritts bei Maßnahme 16 ein? Woran macht er das konkret fest?
c) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) ist erwähnt, dass die jeweiligen Behörden in Abstimmung mit der ehemaligen Behörde für Justiz und Gleichstellung zuständig waren. Welche Behörde hat in dieser Legislaturperiode die Zuständigkeit hierfür übernommen?

8. Maßnahme 12: Prüfung, ob und wie bestehende Beratungsangebote fortentwickelt, insbesondere stärker vernetzt und die Zugänge zu ihnen erleichtert werden können.
a) Der Evaluation ist nicht zu entnehmen, welche geschlechtsspezifischen Beratungsangebote es konkret in Hamburg gibt bzw. inwiefern eine Übersicht aller Angebote überhaupt vorliegt. Der Begriff "Beratungsangebot" ist nicht definiert und wird in der Evaluation sehr frei interpretiert und sowohl auf Beratungsangebote mit geschlechtsspezifischen Aspekten als auch auf Betreuungsangebote und Peer-Projekte ausgedehnt. Die Beispiele beschränken sich auf wenige Arbeitsfelder. Der Stand der Erfassung sowohl der geschlechtsspezifischen Beratungs- und Betreuungsangebote insgesamt, unterschieden nach eigenständigen geschlechtsspezifischen Beratungs- oder Betreuungsstellen wie z.B. kajal/Frauenperspektiven oder nach geschlechtsspezifischen Beratungsanteilen wäre ein guter Indikator für den Erfolg der Maßnahme.
(1) Eine Klärung der Definition der zu prüfenden, fortzuentwickelnden und zu vernetzenden Maßnahmen ist notwendig. Welche Schritte hat der Senat in dieser Hinsicht unternommen?
(2) Eine Erfassung des Status Quo erscheint wünschenswert. Hat der Senat entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht?
(3) In Hinblick auf eine Fortentwicklung der Angebote stellt sich die Frage nach der Ausgangssituation und dem Ziel der Fortentwicklung. Welche Konzepte hat der Senat dazu entwickelt?
b) Ein weiterer Indikator für Fortschritt der Maßnahme 12 wäre die Verteilung der Angebote auf die Geschlechter. Der Evaluation ist indirekt zu entnehmen, dass sich die meisten Angebote an Frauen richten.
(1) Welche konkrete Verteilung der Angebote auf die Geschlechter hält der Senat derzeit für angemessen? Woran macht er das fest?
c) In Hinblick auf Vernetzung stellt sich die Frage, warum der Senat nicht auf bestehende Vernetzungsstrukturen im Bereich der Beratungsangebote für Frauen verweist. Da sowohl für die spezifische Arbeit mit Frauen und Mädchen als auch für die Arbeit mit Jungen und Männer auch Koordinationsstellen vorhanden sind, böten sich hier weitere Anknüpfungspunkte. Die Anzahl vorhandener Netzwerke und ihre Qualität (Knotenpunkte, Dichte, Cluster etc. - vgl. mögliche Kriterien für Netzwerkstrukturen) wären ein möglicher Indikator.
(1) Welche konkreten Konzepte zur Förderung der - bereichsübergreifenden oder -internen - Vernetzung in diesem Bereich verfolgt der Senat?
d) Eine stärkere Vernetzung kann auch zur Steigerung der Wahrnehmung durch die jeweilige Zielgruppe und zur Verbesserung der Zugänglichkeit genutzt werden. Mögliche Indikatoren wären Kooperationsvereinbarungen zwischen den Anbietern, gemeinsame Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, des Fachkräfteaustauschs, Projekte, Studien oder Fortbildungsmaßnahmen. Auf einer anderen Ebene wären aber auch die Vermittlung von KlientInnen/KundInnen von einem Angebot in ein anderes oder sogar die Einrichtung gemeinsamer Fallberatungen mögliche Indikatoren.
(1) Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um den Stand der
Vernetzung zu erfassen?
(2) Woran will der Senat zukünftig eine stärkere Vernetzung festmachen?
e) Wie schätzt der Senat den aktuellen Stand des Fortschritts bei Maßnahme 12 ein? Woran macht er das konkret fest?
f) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) ist erwähnt, dass die jeweiligen Behörden zuständig sind, wobei die ehemalige Behörde für Justiz und Gleichstellung übergreifend koordiniert. Welche Behörde ist in dieser Legislaturperiode für die Koordination zuständig?

9. Maßnahme 15: Prüfung zur Ausrichtung staatlicher Verfahren/Abläufe sowie der Dialoge mit der Wirtschaft, Sozialpartnern, Gleichstellungsstellen und Zivilgesellschaft in Hinblick auf die Förderung gleichstellungspolitischer Ziele
(Die im Rahmen der Evaluation durch die Fachbehörden genannten Beispiele finden sich im Textteil unter 4.4)
a) Die Evaluation stellt fest, der Senat sei "mit vielfältigen Institutionen und Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft und Wirtschaft im ständigen Dialog, um gleichstellungspolitische Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Dies gilt für neue wie auch langjährige Organisationen und Vereine." Mögliche Indikatoren für den Erfolg der Maßnahme wäre das Erreichen eines festzulegenden Anteils der zu prüfenden staatlichen Verfahren/Abläufe sowie der Dialoge mit Wirtschaft, Sozialpartnern, Gleichstellungsstellen und Zivilgesellschaft zur Förderung gleichstellungspolitischer Ziele.
(1) Mit welchen weiteren Partnern/-innen gab es Dialoge zur Förderung gleichstellungspolitischer Ziele?
(2) Welche Konzepte zur Priorisierung von Bereichen, in denen die anvisierten Prüfungen stattfinden sollten, sowie von Bereichen, aus denen die möglichen Partnerinnen und Partner für Dialoge kommen sollten, wurden entwickelt?
(3) Welche Konzepte zur Erfassung von Dialogen und zur Prüfung der Ausrichtung staatlicher Verfahren/Abläufe wurden ergriffen?
(4) In der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) wird auf die im Rahmen der Evaluation durch die Fachbehörden genannten Beispiele im Textteil unter 4.4 verwiesen. Dort findet sich der Hinweis auf Kontakte zu gesellschaftlichen Gruppierungen, die sich schwerpunktmäßig der Gleichstellung widmen. In welcher Form hat der Kontakt zu diesen Gruppierungen stattgefunden? Hat dieser Kontakt bereits zu Ergebnissen geführt? Falls ja, welcher Art?
b) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) ist erwähnt, dass die jeweiligen Behörden zuständig sind, wobei die ehemalige Behörde für Justiz und Gleichstellung übergreifend koordiniert. Welche Behörde ist in dieser Legislaturperiode für die Koordination zuständig?

10. Maßnahme 16: Etablierung und Ausbau eines zentralen Wissens- und Beratungsangebots für Behörden und staatliche Einrichtungen zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen
Mögliche Indikatoren wären die Anzahl der durchgeführten Beratungen sowie der Ausbaugrad des Informationsangebots im Intranet. Auch die Steigerungsrate der Zugriffszahlen auf die zentrale öffentliche Internetseite unter www.hamburg.de/gleichstellung sowie auf die jeweiligen Intranetseiten mit einschlägigen Informationen können Indikatoren darstellen.
a) Zu welchen Themen finden sich derzeit Informationen zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen auf den Intranetseiten einzelner Fachbehörden?
b) Auf den Intraseiten wie vieler Fachbehörden finden sich derzeit Informationen zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen?
c) Wie häufig wurden diese jeweils aufgerufen?
d) Wie häufig wurde das Beratungsangebot zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen bisher in Anspruch genommen?
e) Von wie vielen Fachbehörden wurde das Beratungsangebot zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen bisher in Anspruch genommen?
f) Wie schätzt der Senat den aktuellen Stand des Fortschritts bei Maßnahme 16 ein? Woran macht er das konkret fest?
c) Wie häufig wurden diese jeweils aufgerufen?
d) Wie häufig wurde das Beratungsangebot zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen bisher in Anspruch genommen?
e) Von wie vielen Fachbehörden wurde das Beratungsangebot zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen bisher in Anspruch genommen?
f) Wie schätzt der Senat den aktuellen Stand des Fortschritts bei Maßnahme 16 ein? Woran macht er das konkret fest?

11. Maßnahme 21: Prüfung der Optimierung der Beteiligung Hamburgs an den europäischen Informations- und Mitwirkungsstrukturen
Mögliche Indikatoren für den Erfolg der Maßnahme wären das Erreichen festgelegter Zielwerte in Hinblick auf EU-Förderanträge, die explizit die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zum Ziel haben sowie die Erhöhung des Anteils der Frauen bei der Auswahl von Referentinnen und Referenten für die Vielzahl der Podiums- und Diskussionsformate, die die Senatskanzlei im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit organisiert und fördert, ausgehend vom Status Quo.
a) Zu welchem Prozentsatz waren die Anstrengungen des Senats der letzten 5 Jahre erfolgreich, die Prinzipien der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen eingereichten Projektanträgen für EU-Förderprojekte zu unterstützen? Zu welchem Prozentsatz handelte es sich in den letzten 5 Jahren um Projektanträge, die speziell die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zum Ziel hatten?
b) Inwieweit ist es dem Senat gelungen, bei der Vielzahl an Veranstaltungsformaten und Werbekanälen, beispielsweise im Rahmen der Europawoche, Moderatoren/-innen und Referenten/-innen geschlechterausgeglichen auszuwählen?
c) In Spalte 2 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) wird nicht genannt, welche Behörde in dieser Legislaturperiode neben der federführenden Behörde die Zuständigkeit der ehemaligen Behörde für Justiz und Gleichstellung übernommen hat. Bitte die jetzt zuständige Behörde nennen.

12. Maßnahme 22: Prüfung der Optimierung der Beteiligung Hamburgs an den föderalen Informations- und Mitwirkungsstrukturen, insbesondere des Bundesrates und der GFMK
Mögliche Indikatoren für den Erfolg der Maßnahme wären die Entwicklung und Implementierung von Konzepten zur Konkretisierung von Optimierungszielen für Beteiligungen sowie von Konzepten zur systematischen behördenübergreifenden und föderalen Vernetzung samt derer Erfassung und Zielausrichtung. Hilfreich könnte eine Auswertung mit gängigen Instrumenten der Netzwerkanalyse (z.B. nach Dichte, Anzahl der Knotenpunkte etc.) sein.
a) Bitte die in Spalte 6 der Maßnahme 22 (Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR) genannten "behördenübergreifenden Gremien und föderalen Netzwerke" aufzählen.
b) In Spalte 6 der Maßnahme 22 (Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR) wird auf "Beispiele" im Textteil unter 4.5 verwiesen. Dort wird für die landespolitische Ebene in Hamburg als Beispiel das Vorblatt von Senatsdrucksachen genannt. Welche weiteren Beispiele gibt es für Hamburg? Bitte aufzählen.
c) In Spalte 2 der Maßnahme 22 (Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR) wird nicht genannt, welche Behörde in dieser Legislaturperiode die Koordinierungstätigkeit, die ursprünglich in der Behörde für Justiz und Gleichstellung angesiedelt war, übernommen hat. Aus S. 12 der GPR Evaluation geht jedoch hervor, dass lt. § 10a GO des Senats aktuell Abstimmungen mit der BWFG zu erfolgen haben. Bitte die jetzt zuständige Behörde nennen.

13. Maßnahme 24: Prüfung der allgemeinen Stärkung und Unterstützung gleichstellungspolitischer Akteure und Institutionen
Indikatoren für einen Erfolg der Maßnahme könnte das Erreichen einer festzusetzenden Zielgröße für die Anzahl der ständig geführten Dialoge mit den vielfältigen Institutionen und Akteuren/-innen der Zivilgesellschaft und Wirtschaft sein sowie das Erreichen einer festzusetzenden Zielgröße bezüglich der solcherart eingebundenen und erreichten gesellschaftlichen Bereiche, die zunächst zu definieren wären. Hilfreich könnte auch hier eine Auswertung mit gängigen Instrumenten der Netzwerkanalyse (z.B. nach Dichte, Anzahl der Knotenpunkte etc.) sein.
a) In Spalte 6 der Maßnahmenliste im Anhang der Evaluation des GPR (Drs. 21/6704) wird beschrieben, dass der Senat "mit vielfältigen Institutionen und Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft und Wirtschaft im ständigen Dialog [ist], um gleichstellungspolitische Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Dies gilt für neue wie auch langjährige Organisationen und Vereine." Bitte die Institutionen, Akteure/-innen, Organisationen und Vereine benennen.
b) Was ist unter "ständigem Dialog" zu verstehen?
(1) Gibt es einen regelmäßigen / institutionalisierten Austausch mit den Akteuren/-innen, Organisationen und Vereinen?
(2) Wird der "ständige Dialog" erfasst, dokumentiert und ausgewertet?
(3) Wenn ja, wie oft findet dieser in welcher Form mit wem statt? Bitte die Daten und Ergebnisse für die letzten zwei Jahre aufführen.
(4) Fanden über die "ständigen Dialoge" hinaus Austausche mit mehreren Teilnehmenden statt? Wenn ja, bitte auflisten.
c) Welche Aktivitäten des Landesfrauenrates hat die für Gleichstellung zuständige Behörde in den letzten zwei Jahren gefördert? Bitte aufzählen.
d) Hat der Senat anhand der "Prüfung der allgemeinen Stärkung und Unterstützung gleichstellungspolitischer Akteure und Institutionen" konkrete Konzepte oder Maßnahmenkataloge entwickelt, um die gleichstellungspolitischen Akteure/-innen sowie Institutionen, Organisationen und Vereine in ihrer Arbeit zu unterstützen?

14. Maßnahmen 25 und 27:
Maßnahme 25: Aufnahme von geschlechterbezogenen Aussagen und Daten in die Ziele und Kennzahlen aller für die Gleichstellungspolitik relevanten Produktgruppen
Maßnahme 27: Evaluation der Maßnahmen 25 und 26 und Prüfung, ob und inwieweit gleichstellungsbezogene Maßnahmen im Haushaltswesen vertieft oder erweitert werden sollen
Als Indikatoren für den Erfolg der Maßnahmen kann die Ausweitung der im Zuge der Neuausrichtung des Haushaltswesens begonnenen Aufstellung von gleichstellungsrelevanten Kennzahlen auf alle Einzelpläne dienen sowie die Überprüfung und Anpassung der jeweiligen Zielwerte der Haushaltskennzahlen auf ihre Relevanz sowohl in Hinblick auf Haushalt (Steuerungsrelevanz) als auch auf Gleichstellungspolitik. Ebenso kann eine durchschnittliche Erfüllungsquote gleichstellungsrelevanter Kennzahlen von 80 % zur Bewertung hinterlegt werden.
a) Aus dem Finanzbericht 2015/16 (S. 242) und den beigefügten Tabellen (S. 243 bis 253) ist abzulesen, dass weder die Kulturbehörde noch die damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gleichstellungsbezogene Ziele und Kennzahlen angegeben haben.
(1) Warum erfolgte seitens dieser Behörden keine Nennung der gleichstellungsbezogenen Ziele und Kennzahlen?
(2) Gab es damals seitens der Behörden dazu Stellungnahmen?
(3) Falls ja, wie lauteten diese?
(4) Sind die jetzigen Behörden (Kultur und Medien, Stadtentwicklung und Wohnen, Umwelt und Energie) noch im Prozess, gleichstellungsbezogene Ziele und Kennzahlen zu entwickeln?
(5) Falls ja, werden diese Ziele und Kennzahlen in die kommende Haushaltsaufstellung mit einfließen?
b) Aus dem bereits genannten Finanzbericht geht hervor, dass "möglichst für jeden Einzelplan erste gleichstellungspolitische und zudem steuerungsrelevante Ziele und Kennzahlen auszubringen [sind], um den vom Senat unterstützten Gender-Budgeting-Ansatz weiter zu konkretisieren."
(1) Versteht der Senat die Unterstützung des Gender-Budgeting-Ansatzes als eine dauerhafte Aufgabe?
(2) Falls ja, wann wurden zuletzt die bereits bestehenden gleichstellungspolitischen und zudem steuerungsrelevanten Ziele und Kennzahlen behördenseitig auf ihre Relevanz hin überprüft sowie potentielle neue Ziele und Kennzahlen von den jeweiligen Behörden für ihre Einzelpläne definiert?
(3) Falls ja, wie sehen die weiteren Pläne des Senats aus, um den Gender-Budgeting-Ansatz weiter zu konkretisieren?
(4) Welche bisher bestehenden Ziele und Kennzahlen für den Bereich Gleichstellung werden bei der nächsten Haushaltsaufstellung entfallen? Bitte für die jeweiligen Einzelpläne aufzählen, sofern bereits bekannt.
(5) Welche Ziele und Kennzahlen für den Bereich Gleichstellung werden bei der nächsten Haushaltsaufstellung neu hinzukommen? Bitte für die jeweiligen Einzelpläne aufzählen, sofern bereits bekannt.
(6) Inwiefern hat das GPR bisher für die Erstellung von gleichstellungsrelevanten Kennzahlen im Haushalt eine Rolle gespielt?
(7) Inwiefern verfolgt der Senat das Konzept, das GPR für die Erstellung der gleichstellungsrelevanten Kennzahlen im nächsten Haushalt zugrunde zu legen?
(8) Welche Maßnahmen plant der Senat konkret, um ein Gesamtkonzept für einen wegweisenden Gender-Budgeting-Ansatz zu entwickeln, das im Sinne von Transparenz, Lesbarkeit und Nutzer/-innen-Freundlichkeit gerade in Hinblick auf Übersichtlichkeit, den Erläuterungsteil und spezielle Ausführungen rund um den Personalbereich weit über das Aufstellen von Kennzahlen hinausginge?
(9) Welche Anstrengungen hat die zuständige Behörde zur Abstimmung und Koordinierung behördenintern und extern mit Frauenverbänden, aber auch mit Haushaltsexpertinnen und -experten in Hinblick auf einen sich im nächsten Haushalt niederschlagenden Gender-Budgeting-Ansatz unternommen?
15. Maßnahme 28: Entwurf einer Gleichstellungsförderungsregelung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Das neue EU-Vergaberecht ist zwischenzeitlich beschlossen und die Reform des Deutschen Vergaberechts am 18. April 2016 in Kraft getreten. Die Finanzbehörde prüft in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt, inwieweit durch die neue europaweite Rechtslage im Vergabebereich gleichstellungspolitische Belange Berücksichtigung finden oder sich dies durch weitere Maßnahmen umsetzen lässt.
a) Zu welchem Ergebnis ist die Finanzbehörde in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt in Bezug auf die Prüfung gekommen, inwieweit durch die neue europaweite Rechtslage im Vergabebereich gleichstellungspolitische Belange Berücksichtigung finden oder sich dies durch weitere Maßnahmen umsetzen lässt?
b) Falls es bisher noch keine abschließenden Erkenntnisse gibt, bitte einen aktuellen Sachstand darlegen und eine Einschätzung dazu geben, wann das Prüfverfahren abgeschlossen sein wird.
c) Sofern bereits konkrete Maßnahmen erarbeitet worden sind, diese bitte aufzählen.

16. Maßnahme 31: Prüfung bestehender und künftig zu erlassener Förderrichtlinien in Hinblick ihres Beitrags zur Förderung gleichstellungspolitischer Ziele; ggf. entsprechende Anpassung
Es handelt sich um eine laufende Aufgabe aller Fachbehörden im Rahmen ihrer Fachpolitik. Zuwendungsgebende Stellen sind per Neufassung LHO verpflichtet, die Förderung der Geschlechter als Bewilligungsvoraussetzung oder im Rahmen maßnahmenbezogener Nebenbestimmungen festzulegen. Mögliche Indikatoren für den Erfolg der Maßnahme wäre der Umsetzungsgrad in Hinblick auf eine systematische Verankerung und Erfassung der Umsetzung gleichstellungspolitischer Ziele in Förderrichtlinien aller Fachbehörden. Voraussetzung dafür wäre eine systematische Erfassung der Förderrichtlinien sowie der Prüfergebnisse samt der Entwicklung eines geeigneten Koordinationsprozesses.
a) In der ergänzenden Darstellung werden auf S. 14f (Drs. 21/6704) Beispiele aufgeführt. Wie viele Prüfergebnisse von welchen Fachbehörden wurden der Gleichstellungsbehörde auf ihre Anfrage insgesamt übermittelt?
b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, falls es von einzelnen Fachbehörden keine Rückmeldung gibt?

17. Maßnahme 33: Prüfung zur Fortentwicklung der Vorgaben zur geschlechtergerechten Sprache unter Einbeziehung der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes
Insbesondere in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Dienststellen ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten.
a) Nach der Behördenneustrukturierung erfolgte die Umsetzung der Maßnahme durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung. Welche Maßnahmen hat die Behörde ergriffen, um eine geschlechtergerechte Sprache sicherzustellen?
b) Für welche Bereiche besteht noch Handlungsbedarf?
c) Wann wird die Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich abgeschlossen sein?

18. Maßnahmen 57 und 58:
Maßnahme 57: Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Vereinbarkeit von Studium und Familie
Maßnahme 58: Prüfung von Maßnahmen zur Erleichterung und Förderung der Vereinbarkeit von Pflegetätigkeit und Studium, z.B. Sonderurlaub für Pflegetätigkeit
Mögliche Indikatoren für den Erfolg der Maßnahme wären das Erreichen festzulegender Zielzahlen in Hinblick auf die in Anspruch genannten Beratungsangebote in den Hochschulen sowie eine Steigerung der Inanspruchnahme von Teilzeitstudien mit entsprechender Begründung.
a) Wer führt an den genannten Universitäten die Beratungsangebote durch?
b) Wie oft und in welchem Stundenumfang stehen diese Beratungsangebote an den in der Maßnahmenliste genannten Universitäten den Studenten monatlich zur Verfügung? Bitte getrennt nach Universitäten aufzählen.
c) Wird erfasst, wie viele Beratungen jährlich durchgeführt werden?
d) Falls ja, wird zusätzlich bei der Erfassung das Geschlecht der Person erfasst, die die Beratung in Anspruch nimmt?
e) Falls ja, bitte für 2015 und 2016 die in Anspruch genommenen Beratungen getrennt nach Universitäten und Geschlecht aufführen.
f) Werden die in Anspruch genommenen Beurlaubungen nach Geschlecht getrennt erfasst?
g) Falls ja, bitte für 2015 und 2016 getrennt nach Universitäten und Geschlecht angeben.
h) Wird nach Geschlecht getrennt erfasst, wer ein Teilzeitstudium in Anspruch nimmt?
i) Falls ja, bitte für 2015 und 2016 getrennt nach Universitäten und Geschlecht angeben.

19. Maßnahme 62: Pro Exzellenzia - Stipendienprogramm, Networking-, Trainings- und Mentoringangebote; Prüfung zur Weiterführung des Programms über das Jahr 2013 hinaus
Das Karriere-Kompetenzzentrum für Frauen bietet verschiedene Veranstaltungsformate wie Workshops, Coaching, Vortragsveranstaltungen, Bewerbungsberatung, Networking sowie Stipendien an. Die Angebote richten sich an Hochschulabsolventinnen, Promovendinnen und Post-Doktorandinnen aus Hamburg sowie Stipendiatinnen. Der ESF-Behördenausschuss hat mittlerweile einer Förderung für den Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2020 zugestimmt. Mögliche Indikatoren für den Erfolg der Maßnahme wären die Auslastung der Kapazitäten der einzelnen Programmpunkte nach Zielwerten sowie die Vollendung von Promotions- bzw. Forschungsprojekten mithilfe der Stipendien.
a) In welcher Form wird Pro Exzellenzia, das Hamburger Karriere-Kompetenzzentrum für Frauen, beworben, damit Studentinnen, Hochschulabsolventinnen, Promovendinnen und Post-Doktorandinnen aus Hamburg auf die Angebote aufmerksam werden?
b) Bitte in einer Tabelle für die jeweiligen Förderjahre von 2014 bis 2016 auflisten:
(1) Wie viele Workshops haben stattgefunden?
(2) Wie viele Teilnehmerinnen gab es jeweils für die Workshops?
(3) Wie viele Coachings haben stattgefunden und handelte es sich um Gruppen- oder Einzelcoachings? (Bitte in Tabelle differenzieren.)
(4) Wie viele Teilnehmerinnen gab es jeweils für die Coachings?
(5) Wie viele Vortragsveranstaltungen wurden abgehalten?
(6) Wie viele Teilnehmerinnen gab es jeweils bei den Vorträgen?
(7) Wie viele Bewerbungsberatungen haben stattgefunden? Handelte es sich um Gruppen- oder Einzelberatungen? (Bitte in Tabelle differenzieren.)
(8) Wie viele Frauen haben Bewerbungsberatungen in Anspruch genommen?
(9) Wie viele Networking-Veranstaltungen oder -Maßnahmen gab es?
(10) Wie viele Frauen haben an diesen Veranstaltungen oder Maßnahmen teilgenommen?
c) Wurde bei den Teilnehmerinnen aller unter Punkt 2. abgefragten Veranstaltungsformate von 2014 bis 2016 jeweils erfasst, zu welcher Personengruppe sie gehörten (Hochschulabsolventinnen, Promovendinnen, Post-Doktorandinnen, Stipendiatinnen)?
(1) Falls ja, bitte tabellarisch getrennt darstellen, welche Personengruppen jeweils an den Veranstaltungsformaten teilgenommen haben und in welcher Stärke sie prozentual vertreten waren.
d) Gibt es am Ende der jeweiligen Veranstaltungsformate die Möglichkeit, dass die Teilnehmerinnen ein Feedback geben oder einen Bewertungsbogen für die Veranstaltungen ausfüllen?
(1) Falls ja, haben sich aus den Bewertungen der Teilnehmerinnen Bedarfe nach neuen Veranstaltungsformaten ablesen lassen?
(2) Falls ja, wurden neue Angebote entwickelt und bereits in der letzten Förderperiode umgesetzt bzw. werden sie in die aktuelle Förderperiode mit aufgenommen?
e) Wie hoch waren die Mittel, die für die bereits aufgezählten Veranstaltungsformate im Zeitraum von 2014 bis 2016 zur Verfügung gestellt wurden? Bitte tabellarisch nach Jahren und Veranstaltungsformat differenzieren.
f) Eine der Pro Exzellenzia Programmlinien ist die Vergabe von Stipendien an Promovendinnen und Postdocs. Die Auswahl der Stipendiatinnen obliegt den zuständigen Gremien der sieben teilnehmenden Hochschulen unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten. Für die Stipendiatinnen steht ein spezielles Qualifizierungsangebot bereit, das Workshops, individuelles Coaching und Vortragsveranstaltungen beinhaltet. (Quelle: https://www.proexzellenzia. de/ueber-uns/). Bitte in einer Tabelle für die jeweiligen Förderjahre von 2014 bis 2016 getrennt nach Dauer der Stipendien auflisten:
(1) Wie viele Stipendien wurden in den jeweiligen Jahren vergeben?
(2) Wie viele Promovendinnen haben ein Stipendium erhalten?
(3) Wie viele Post-Doktorandinnen haben ein Stipendium erhalten?
g) Wie hoch waren die Mittel, die für Stipendien im Zeitraum von 2014 bis 2016 zur Verfügung gestellt wurden? Bitte tabellarisch nach Jahren und Art des Stipendiums (Promotion oder Post-Doc) aufführen.

20. Maßnahme 72: Unterstützung einer Reform der Besteuerung von Ehepaaren und
Familien auf Bundesebene
a) In der Evaluation des GPR wird für die Maßnahme 72 in Spalte 4 ein "Potential zur Weiterentwicklung bzw. Fortführung" gesehen. Inwiefern unterstützt der Senat aktuell Vorhaben auf Bundesebene für die steuerliche Entlastung von Familien?

21. Maßnahmen 81 und 83:
Maßnahme 81: Erstellung eines Gleichstellungsberichts über die Hamburger Hochschulen
Maßnahme 83: Unter Auswertung des Genderreports Prüfung zur Verankerung gleichstellungspolitischer Aspekte in Verfahrensabläufen und Auswahlkriterien, insbesondere mit Hilfe eines Qualitätsmanagements
Das CEWS (Center of Excellence Woman and Science) war 2014 mit der Erstellung eines Gender-Reports zum Status-Quo der Geschlechtergerechtigkeit an den staatlichen Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg beauftragt worden. Dieser dient der Beurteilung der Geschlechtergerechtigkeit der staatlichen Hamburger Hochschulen. Er beinhaltet zusammenfassende Ergebnisse sowie separate Gender-Profile für die einzelnen Hochschulen. Darüber hinaus werden im Gender-Report ein Vergleich der Situation der Geschlechtergerechtigkeit an den Hamburger Hochschulen mit dem Bundesdurchschnitt vorgenommen und Schlussfolgerungen zur Beurteilung der Geschlechtergerechtigkeit an den Hamburger Hochschulen dargestellt. Ein Indikator könnte die Entwicklung von gleichstellungsfördernden Maßnahmen in der Hochschulpolitik aufgrund von Erkenntnissen aus dem Genderreport sowie dessen regelmäßige Aktualisierung darstellen.
a) Wo kann der von der damaligen Behörde für Wissenschaft und Forschung beim CEWS in Auftrag gegebene Genderreport eingesehen werden? Falls online abrufbar, bitte Link angeben.
b) Laut Projektbeschreibung dient der Genderreport "der Beurteilung der Geschlechtergerechtigkeit der staatlichen Hamburger Hochschulen" und beinhaltet "zusammenfassende Ergebnisse sowie separate Gender-Profile für die einzelnen Hochschulen".
(1) Bitte die Ergebnisse für die jeweiligen Hamburger Hochschulen
darstellen.
(2) Bitte die Gender-Profile für die einzelnen Hamburger Hochschulen
vorstellen.
c) Im Gender-Report wurde ein Vergleich der Situation der Geschlechtergerechtigkeit an den Hamburger Hochschulen mit dem Bundesdurchschnitt vorgenommen und Schlussfolgerungen zur Beurteilung der Geschlechtergerechtigkeit an den Hamburger Hochschulen dargestellt. Wie sehen die Schlussfolgerungen für die Hamburger Hochschulen aus?
d) Spalte 6 der GPR-Evaluation (Maßnahme 81) lautet "[...] Nach Erstellung und kritischer Evaluation durch die Hochschulen, wurde der Genderreport 2014 durch die BWFG abgenommen. Er dient seitdem als Grundlage für die Entwicklung hochschulspezifischer Maßnahmen im Diskurs mit den Hochschulen."
(1) Welche Maßnahmen hat die damalige Behörde bzw. die heutige BWFG in Zusammenarbeit mit den Hochschulen aus dem Genderreport entwickeln können?
(2) Welche Maßnahmen davon sind bereits umgesetzt worden? (Bitte getrennt nach Maßnahmen betreffend das wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Personal sowie betreffend Studierende auflisten).
(3) Welche Maßnahmen sind noch in der Umsetzungsphase?
e) Zu Maßnahme 83 heißt es in der GPR-Evaluation: "Die Maßnahme konnte aus Kapazitätsgründen noch nicht umgesetzt werden." Bitte erläutern, welche Maßnahmen über die in Bezug auf Maßnahme 81 genannten Maßnahmen hinaus hier gemeint sind.
(1) Wurde wie angekündigt 2017 noch mit der Umsetzung dieser Maßnahmen begonnen?
(2) Wann werden diese Maßnahmen voraussichtlich abgeschlossen sein?
f) Enthält der Genderreport auch Empfehlungen für das Haushaltswesen?
g) Lassen sich aus dem Genderreport steuerungsrelevante Ziele und Kennzahlen für die Haushaltsaufstellung (Bereich Gleichstellung) ableiten?
(1) Falls ja, bitte mögliche steuerungsrelevante Ziele und Kennzahlen
benennen.
(2) Falls nein - wurde der Genderreport dahingehend überprüft, ob er für das Haushaltswesen im Bereich Gleichstellung von Nutzen sein könnte?

22. Maßnahme 82: Prüfung, inwieweit Klinikerinnen auf dem Weg zu Habilitation mehr zeitlicher Freiraum für Forschung eingeräumt werden kann
Frauen wird laut GPR-Evaluation eine "zusätzliche flexible Forschungszeit von bis zu sechs Monaten" für ihre Habilitation eingeräumt. In den drei Jahren nach Einführung wurden 114 Monate Forschungsförderung finanziert.
a) Gibt es eine Erhebung darüber, ob diese sechs Monate von den Frauen als ausreichend bewertet werden?
b) Wie vielen Frauen kann generell pro Jahr die sechsmonatige Forschungszeit seitens des Klinikums gewährt werden?

23. Maßnahme 84: Unterstützung der Hochschulen bei der Evaluierung und Fortentwicklung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von familiärer und pflegerischer Sorgearbeit
An der Universität Hamburg (UHH), der Hafen City Universität (HCU), der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) und Hochschule für Bildende Künste Hamburg (HFBK) sind Beratungsangebote geprüft und weiterentwickelt worden. Es wurden insbesondere zusätzliche Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Studium im Intranet zur Verfügung gestellt. Ein möglicher Indikator für den Erfolg der Maßnahme wäre eine Steigerung der Zugriffsrate auf die erwähnten zusätzlichen Informationen.
a) Werden Zugriffszahlen auf die Materialien im Intranet erfasst und regelmäßig ausgewertet? Wenn ja, bitte nach Informationen und Hochschulen getrennt auflisten.
b) Mittels welcher Handreichungen unterstützt die BWFG die Hochschulen bei der Evaluierung und Fortentwicklung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von familiärer und pflegerischer Sorgearbeit? Bitte Maßnahmen alle aufzählen.
c) In Spalte 6 der GPR-Evaluation wird angegeben, dass "Beratungsangebote geprüft und weiterentwickelt worden" sind. Bitte tabellarisch nach den jeweiligen Universitäten getrennt darstellen, welche Beratungsangebote geprüft und weiterentwickelt worden sind.

24. Maßnahme 85: Prüfung der Übertragung bestehender Maßnahmen auf den Bereich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
a) Bezugnehmend auf Spalte 1 im Maßnahmenkatalog - für welche bestehenden Maßnahmen wurde eine Übertragung auf den Bereich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geprüft? Bitte alle Maßnahmen aufzählen.
b) In Spalte 3 wird "erfolgreich abgeschlossen" vermerkt. Welche bestehenden Maßnahmen, die überprüft wurden, konnten bisher auf den Bereich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf übertragen werden?
c) In Spalte 4 wird "Potential zur Weiterentwicklung bzw. Fortführung" vermerkt. Für welche Maßnahmen trifft dies zu?

25. Maßnahme 118: Festschreibung der Aufnahme von behördenspezifischen Zielwerten in Gleichstellungsplänen der Behörden im Hamburgischen Gleichstellungsgesetz
Nach § 16 Absatz 1 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes hat jede Dienststelle für jeweils vier Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen; erstmals zum 1. Januar 2017. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 HmbGleiG umfasst der Gleichstellungsplan insbesondere die Ziele und Zielvorgaben in Prozent bezogen auf das unterrepräsentierte Geschlecht in strategisch wichtigen Bereichen. Die strategisch wichtigen Bereiche der Dienststelle ergeben sich aus der jeweiligen Personalstrukturanalyse (siehe auch Drs. 20/13467). Der Erfolg der Maßnahme lässt sich an dem Grad der jeweiligen Zielerreichung bezogen auf die Zielvorgaben messen. Weitere Indikatoren für den Erfolg der Maßnahme wäre das jeweils termingerechte Vorliegen von Gleichstellungsplänen aus allen Bereichen sowie der prozentuale Anteil von geschlechtergerechten Zielvorgaben bezogen auf das je nach Besoldungs-/Vergütungsgruppe bzw. Berufsgruppe unterrepräsentierte Geschlecht.
a) In Spalte 2 der Maßnahme 118 wird als teilhabende Behörde die ehemalige Behörde für Justiz und Gleichstellung genannt. Hat die jetzige Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Aufgabenstellung für diese Maßnahme übernommen?
b) Welche Möglichkeiten der Übertragbarkeit von Indikatoren und Zielvorgaben sieht der Senat in Bezug auf die Gleichstellungspläne öffentlicher Unternehmen bzw. Unternehmen mit Beteiligung der FHH?
c) Welche Maßnahmen sind für den Fall vorgesehen, dass Gleichstellungspläne von Behörden sowie öffentlichen Unternehmen bzw. Unternehmen mit Beteiligung der FHH nicht termingerecht vorgelegt werden?
d) Für welche Behörden sowie öffentliche Unternehmen bzw. Unternehmen mit Beteiligung der FHH liegen Gleichstellungspläne vor und wo sind diese einsehbar?

26. Maßnahmen 121 und 129:
Maßnahme 121: Erarbeitung und Vorschlag einer rechtlichen Regelung zur Ausrichtung der Einwirkungsmöglichkeiten auf eine geschlechterausgewogene Besetzung von Gremien und kollegialen Einrichtungen; Ergreifung flankierender personalorganistorischer Maßnahmen
Maßnahme 129: Halbjährliche Überprüfung der Entwicklung der Frauenquote in den Gremien der Beteiligungen
Der Senat hat mit dem im Dezember 2013 in Kraft ge

Grosse Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
24.11.2017
Drucksache: 21/

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Uwe Giffei, Astrid Hennies, Annkathrin Kammeyer, Gerhard Lein, Christel Oldenburg, Sven Tode, Isabella Vértes-Schütter



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