Auf der Grundlage der Entschließungen der 20. Ostseeparlamentarierkonferenz zu dem Thema Menschenhandel hatte sich der Ausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung im Juni 2012 im Rahmen einer Selbstbefassung mit dem daraus hervorgehenden Arbeitsauftrag befasst (Drs. 20/4792).
Seitdem ist ein Jahr vergangen. Die Bekämpfung des Menschenhandels ist weiterhin ein schwieriges und komplexes Feld, mit akutem Handlungsbedarf. Inzwischen gibt es einige wichtige Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels auf europäischer Ebene, die aber auf Bundesebene noch umgesetzt werden müssen. Nun muss sich zeigen, ob die Maßnahmen greifen. Aus diesem Grund muss die Thematik auch für Hamburg weiter im Blick behalten werden. Dafür ist es notwendig, den aktuellen Sachstand in Hamburg mit den entsprechenden Fallzahlen zu kennen, um die Entwicklung einschätzen zu können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Wie viele Ermittlungsverfahren sind im Jahr 2012 im Zusammenhang mit Delikten nach § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung), § 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft) und § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels) in Hamburg eingeleitet worden?
2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils Anklage wegen dieser Delikte erhoben?
3. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils zu Verurteilungen nach den §§ 232, 233 und 233a StGB?
4. Wie viele der seit 2010 festgestellten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft waren minderjährig und wie viele davon wiederum unter 14 Jahre alt?
5. Wie viele der seit 2010 festgestellten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft waren Frauen, Männer oder Transgender?
6. Welche Herkunftsländer können den Tatverdächtigen und den Opfern zugeordnet werden?
7. Welche Begleit- und Logistikstraftaten wurden im Jahr 2012 im Zuge der Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung überwiegend festgestellt?
8. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 25 Absatz 4a AufenthG erteilt?
9. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010, 2011 und 2012 gemäß § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG ein bestehender Aufenthaltstitel für Opfer einer Straftat nach den §§ 232, 233, 233a StGB verlängert?
10. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 60 Absatz 7 AufenthG i.V.m. § 25 Absatz 3 AufenthG für Opfer einer Straftat nach den §§ 232, 233, 233a StGB erteilt?
11. Hat der Senat Kenntnis, inwieweit bezüglich der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union, die im Mai 2012 den Bundesrat passiert hat, inzwischen weitere Umsetzungsschritte erfolgt sind?
12. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Opfer von Menschenhandel zivilrechtliche Ansprüche beispielsweise in Hinblick auf ausstehenden Lohn oder Entschädigung geltend gemacht haben?
13. Ist dem Senat bekannt, ob Opfer von Menschenhandel auch Zuflucht in Hamburger Frauenhäusern finden?
Hamburgische Bürgerschaft
25.06.2013
Drucksache: 20/8502
Von den Abgeordneten:
Ksenija Bekeris, Gabi Dobusch, Sabine Steppat