In Hamburg trat 2002 das bundesweite "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung" mitsamt des darin enthaltenen Gewaltschutzgesetz in Kraft. Hierdurch wird ein umfangreicher Schutz nicht nur für Opfer häuslicher körperlicher Gewalt, sondern auch für Opfer psychischer Gewalt wie beispielsweise Stalking gewährleistet, der es u.a. ermöglicht, den oder die TäterIn bei Vorliegen einer dringenden Gefahr sofort aus der Wohnung und dem unmittelbar angrenzenden Bereich im Rahmen des Wegweisungsrechts zu verweisen und ein befristetes Betretungsverbot auszusprechen. Ergänzend zur gesetzlichen Klarstellung und Verantwortung, die Hamburg hiermit übernommen hat, ermöglichen es hamburgweite Beratungsstellen wie pro-aktiv den Betroffenen im Anschluss an den unmittelbar notwendigen Schutz durch die Polizei, sich umfassend über ihre Rechte z.B. über die Wegweisung der TäterInnen zu informieren und auf vertraulicher Basis das weitere Vorgehen und die eigene Zukunft zu planen. Für Frauen und Mütter besteht zudem die Möglichkeit über den Einzug in ein Frauenhaus der gefährlichen Situation zu entkommen, ihre potentiell traumatisierenden Erfahrungen zu verarbeiten und in Ruhe und ohne räumlichen Zwang, die eigene Lebensgestaltung wieder selbstbestimmt in die Hand zu nehmen. Für die Jahre bis 2007 hat eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 19/1297) für ausreichend Datenmaterial und Klarheit in Bezug auf die Gewalt gegen Frauen gesorgt. Für die Jahre ab 2008 bis 2013 stehen detaillierte Information diesbezüglich noch aus.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Wie häufig wurde seit 2008 von dem Wegweisungsrecht gebraucht gemacht? (Bitte einzeln nach Jahren bis einschließlich 2013 für Tätern und Täterinnen getrennt aufführen)
2. In wie vielen Fällen kam es seit 2008 zum Verstoß gegen die Wegweisung oder zur wiederholten Anwendung einer Wegweisung gegenüber dergleichen Täterperson? (Bitte nach Jahren bis einschließlich 2013 einzeln aufführen) Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden diesbezüglich jeweils ergriffen?
3. Wie haben sich Anzahl und die Belegung der Unterkunftsplätze in den Frauenhäusern seit 2008 entwickelt? (Bitte nach Jahren bis einschließlich 2013 einzeln aufführen)
4. Korreliert die Entwicklung der Belegungszahlen von Frauenhäusern mit der Inanspruchnahme der Wegweisungsmöglichkeit im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes?
4.1 Wenn ja, wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde diese Entwicklung?
5. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, ob Frauen mit und ohne Kinder aufgrund der Wegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz eher in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben konnten anstatt selbst die räumliche Situation verlassen zu müssen?
Hamburgische Bürgerschaft
18.02.2014
Drucksache: 20/
Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Ulrike Hanneken-Deckert, Annkathrin Kammeyer