Anders als verheiratete heterosexuelle Paare, können homosexuelle Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, in Deutschland nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Eine Studie, die im Auftrag des Bundesjustizministerium durchgeführt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass in allen Familienformen die Beziehungsqualität in der Familie der bedeutsame Einflussfaktor für die kindliche Entwicklung ist. Der Studie zufolge wachsen Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften genauso gut auf wie bei heterosexuellen Eltern.
Senator Steffen will auf der nächsten Justizministerkonferenz eine Initiative für ein Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartnerschaften starten.
Ich frage den Senat:
1. Befürwortet der Senat ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn er sich nicht damit befasst haben sollte, wie wird der Senat einen entsprechenden Vorstoß im Bundesrat behandeln?
2. Hat der Senat im Bundesrat dem Antrag Berlins zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle (Drs. 386-10) zugestimmt?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Untersuchung über Kinder, die in homosexuellen Partnerschaften aufwachsen?
a. Welche Konsequenzen leitet der Senat aus der Untersuchung hinsichtlich seiner Haltung zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ab?
4. Bisher ist in Deutschland für Lebenspartnerschaften lediglich die Stiefkindadoption zulässig. Wie viele solcher Adoptionen wurden in Hamburg seit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen vorgenommen?
5. Wie viele homosexuelle Paare in Hamburg, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, haben Pflegekinder?
6. Befürwortet der Senat die Möglichkeit einer Volljährigen-Adoption nach § 1772 BGB für homosexuelle Paare, die Pflegekinder angenommen haben?
7. Wie viele Adoptionen nach §1772 (1)b BGB sind in Hamburg in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 durch Ehepaare erfolgt?
Hamburgische Bürgerschaft
02.11.2010
Drucksache: 19/7728
Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch