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WOHNUNGSBAU

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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Förderprogramm für kostenreduziertes Bauen bzw. den Gebäudetyp E

Die Bürgerschaft hat auf Antrag von SPD und Grünen (Drs. 22/11586) einstimmig beschlossen, den Gebäudetyp E ("E" wie einfach oder experimentell) auf den Weg zu bringen. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30. November 2023 wurde auf Antrag von Rot-Grün eine Expert:innenanhörung zum Gebäudetyp E durchgeführt (Ausschussprotokoll 22/36). Zu dem Bericht an die Bürgerschaft wurde erneut auf Antrag der Regierungsfraktionen (Drs. 22/15296) beschlossen, dass gemeinsam mit den am Bau Beteiligten ein geeignetes Format entwickelt werden soll, um die Standards am Bau unterhalb gesetzlicher Regelungen zu definieren, also welche Bau-Standards beziehungsweise Normen verzichtbar oder nicht zwingend notwendig sind sowie zu prüfen, welche Möglichkeiten bei den DIN-Normen bestehen, auf Landesebene - zum Beispiel gemeinsam im Bündnis für das Wohnen - Vereinbarungen zu schließen, um durch Absenkung von DIN-Standards die Kosten am Bau zu senken. Dazu soll es eine Hamburger Handreichung für Bauherr:innen geben, die über die Möglichkeiten des Gebäudetyps E aufklärt und im Rahmen von geeigneten (fach-)öffentlichen Informationsveranstaltungen über den Gebäudetyp E und kostenreduziertes Bauen informiert.

Darüber hinaus wurde auf Antrag von SPD und Grünen (Drs. 22/15278) in der Bürgerschaft beschlossen, dass auf deren Grundlage mindestens ein Ideen- und Realisierungswettbewerb für den Gebäudetyp E ausgelobt werden soll, sobald die Hamburger Handreichung für Bauherren entwickelt wurde. Der Wettbewerb soll im Bereich des Wohnungsneubaus angesiedelt sein. Dabei soll sowohl das Reduzierungspotential bei Baustoffen als auch bei den Vorschriften und DIN-Normen erhoben und das Kostenminderungspotential ausgewiesen werden.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat zum Thema kostenreduziertes Bauen ein umfangreiches Beteiligungsformat entwickelt, das derzeit läuft. Ziele dieser Initiative sind der Aufbau eines Netzwerks mit den zentralen Akteuren der Hamburger Bau- und Wohnungswirtschaft sowie die gemeinsame Identifizierung von Ansatzpunkten und Maßnahmen und die langfristige Etablierung unterstützender Rahmenbedingungen für das kostenreduzierte Bauen. Neben der bereits auf den Weg gebrachten Handreichung kann eine wichtige öffentliche unterstützende Maßnahme auch die Förderung kostenreduzierter Bauvorhaben sein. Dies soll im Zuge des aktuellen Prozesses geprüft und bei erfolgreicher Prüfung sinnvoll in die Hamburger Wohnraumförderung ab 2025 integriert werden.

Neben den zielgerichteten und strukturierten Hamburger Aktivitäten zum kostenreduzierten Bauen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine umfassende "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" erarbeitet. Diese soll Bauherren und weiteren Akteuren der Bauwirtschaft und aus dem Planungssektor bei der Anwendung des einfachen und kostenreduzierten Bauens unterstützen. Der Leitfaden gibt Projektbeteiligten Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können, um die Bauvorhaben rechtssicher auch bei einer Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik umsetzen zu können. Unter anderem wird die Aufklärungspflicht der Planer:innen und Unternehmer:innen dargestellt und anhand von Planungsbeispielen exemplarisch erläutert, welche Aufklärungsinhalte und Vertragsformulierungen nötig sind.

Auf gesetzgeberischer Ebene hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches erarbeitet. Mit dem "Gebäudetyp-E-Gesetz" soll das Werk-/Bauvertragsrecht angepasst werden. Ein Ziel ist, dass bei Projekten zwischen fachkundigen Vertragspartner:innen auch ohne Aufklärung von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen werden kann. Der Gesetzentwurf soll im Herbst 2024 im Kabinett beschlossen werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist 2025 zu rechnen.

Zudem hat das BMWSB am 30. August einen neuen Förderaufruf zur Förderung für innovative Pilotprojekte im Gebäudebereich gestartet. Mit dem Förderprogramm sollen ausgewählte Pilotprojekte mit neuen Ansätzen für klimafreundliche und ressourcenschonende Planung sowie deren experimentelle, bauliche Umsetzung unterstützt und durch eine wissenschaftliche Begleitung evaluiert werden. Der Bund stellt dafür insgesamt rund 50,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine etwaige Hamburger Förderung muss auch auf dieses Programm abgestimmt werden.


Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, ob und wie sich aus dem Prozess der Hamburger Initiative zum kostenreduzierten Bauen sowie weiterer Entwicklungen dazu auf Bundesebene eine Förderung von Wohnungsbaumaßnahmen mit reduzierten Baustandards in die Hamburger Wohnraumförderung aufnehmen lässt und bei erfolgreicher Prüfung eine Förderung reduzierter Baustandards umzusetzen;

2. der Bürgerschaft bis zum 28. Februar 2025 zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
01.10.2024

Von den Abgeordneten:
Matthias Czech, Gabi Dobusch, Sabine Jansen, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann



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