Istanbul-Konvention umsetzen!
Bereits 2011 wurde das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, von 46 europäischen Ländern unterzeichnet. Nach der Ratifizierung hat dieses Übereinkommen den Rang eines Bundesgesetzes und fordert auch von Hamburg gerade zu Corona-Zeiten (2020) neue Anstrengungen zur vollständigen Umsetzung. Die rot-grünen Regierungsfraktionen reichten daher einen Antrag ein, in dem es um die Fortschreibung der Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt geht. Denn mit der Corona-Pandemie sind die Fallzahlen der häuslichen Gewalt angestiegen und die gesellschaftlichen Lasten der Pandemie werden national und international überproportional oft den Frauen aufgebürdet.
Insbesondere zugewanderte von Gewalt betroffene Frauen müssen wirksamer geschützt werden. Der Fokus muss aber auch auf dem digitalen Raum liegen, denn auch dort werden Frauen vermehrt bedroht und eingeschüchtert.Sechstes Frauenhaus im Mai 2020 fertiggestellt
Mitte letzten Monats konnte das sechste Hamburger Frauenhaus an den Träger 6. Autonomes Hamburger Frauenhaus e.V. übergeben werden. Hier sind 32 neue Plätze für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder entstanden. Die Auslastungszahlen der Hamburger Frauenhäuser waren leider in den letzten Jahren sehr hoch, die Bürgerschaft hatte aus diesem Anlass im letzten Jahr auf Antrag von SPD und Grünen beschlossen, die Sanierung eines geeigneten Gebäudes mit 656 000 Euro aus dem Sanierungsfonds zu finanzieren. Nun konnte das Gebäude - ein zweistöckiges Mehrfamilienhaus, das sich an einem geheimen Ort befindet- als neuer Schutzraum hergerichtet werden, hierzu gehören auch Gemeinschafts- und Spielräume.Ein neues Frauenhaus entsteht!
Wir wollen, dass Frauen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Deswegen ist es von hoher Bedeutung, dass gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder die Möglichkeit haben, Zuflucht in einem Frauenhaus zu finden, wenn dieses nötig ist. Die Regierungsparteien haben daher in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Frauenhausplätze zu schaffen, wenn dies erforderlich wird. In den vergangenen Jahren zeichnete sich trotz der Etablierung der zentralen Aufnahmestelle 24/7 ab, dass die Auslastungszahlen der Frauenhäuser zu hoch sind. Die Bürgerschaft hat mit dem Beschluss des Antrages von SPD und GRÜNEN "Opfer- und Gewaltschutz in Hamburg stärken - Ein neues Frauenhaus schaffen - Beratung, Hilfe und starken Rechtsstaat ausbauen" (Drs. 21/15377) den Senat ersucht, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zu beauftragen, die Kosten für die Einrichtung eines neuen Frauenhauses mit rund 30 Plätzen zu ermitteln und die notwendigen Mittel einzuwerben, um zügig ein neues Frauenhaus einzurichten.
Nach intensiver Prüfung und Abwägung aller Möglichkeiten wurde eine geeignete Immobilie gefunden. Ausgewählt wurde ein zweistöckiges Mehrfamilienhaus, das ab dem ersten Quartal 2020 als 6. Frauenhaus mit Schutzplätzen für bis zu 32 von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder genutzt werden kann. Die Anschrift unterliegt, wie bei allen anderen Frauenhäusern auch, der Geheimhaltung.Weitere Stärkung des Opferschutzes
Flagge Frei leben - ohne Gewalt am Hamburger Rathaus
SPD und GRÜNE investieren zusätzlich 820.000 Euro in Frauenhäuser
Gabriele Dobusch, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Gerade zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November setzen wir ein klares Zeichen gegen Gewalt. Wir investieren in Gewaltprävention, den Schutz der Opfer und einen starken Rechtsstaat an ihrer Seite. In über 80 Prozent der Fälle sind es Frauen, die von Gewalt in Beziehungen betroffen sind. Das Motto der Fahne „Frei Leben ohne Gewalt“, die am Sonntag wie in den vergangenen Jahren am Rathaus gehisst wird, ist uns Anspruch und Verpflichtung zugleich. Wir wollen Frauen ermutigen, sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen. Das gelingt umso besser, je mehr sie sich auf Hilfe, Schutz und einen starken Rechtstaat an ihrer Seite verlassen können.“
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen (2016)
– Hamburg unternimmt große Anstrengungen zum Schutz der Betroffenen –
Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen weist Gabi Dobusch, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion auf die Leidensgeschichte vieler geflüchteter Frauen hin: "Viele der Frauen, die hier Schutz suchen, sind aufgrund von Gewalterfahrungen in ihrem Herkunftsland geflüchtet. Viele mussten außerdem auf der Flucht Gewalterfahrungen machen. Deshalb unternehmen wir in Hamburg große Anstrengungen, um hier den Schutz dieser Frauen vor weiterer Gewalt zu gewährleisten." In Hamburg gibt es mittlerweile spezielle Folgeeinrichtungen für Frauen mit Kindern, für Schwangere und für Betroffene, die Gewalt erfahren haben. Alle Flüchtlingsunterkünfte haben Schutzkonzepte entwickelt und weisen Mindeststandards wie Rückzugsräume oder getrennte Sanitärbereiche auf.
Mit Blick auf die kürzlich eröffnete gemeinsame Koordinierungs- und Servicestelle der Frauenhäuser für Hamburg und Schleswig-Holstein betont Annkathrin Kammeyer, Expertin für Opferschutz der SPD-Fraktion: "Die länderübergreifende Kooperation zwischen den Frauenhäusern ist für die betroffenen Frauen eine gute Nachricht. Damit sichern Hamburg und Schleswig-Holstein weiterhin einen niedrigschwelliger Zugang aller Frauen zu den Frauenhäusern. Als erster Rückzugsort spielen die Frauenhäuser eine ganz zentrale Rolle. Die Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungs- und Servicestelle ist insofern ein wichtiger Fortschritt zum Wohle der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder. Wir haben zudem mit einem Antrag in der Bürgerschaft den präventiven Gewaltschutz in den Stadtteilen durch das erfolgreiche Projekt „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“ gestärkt. Die Ausweitung des Projekts in weiteren Stadteilen wird derzeit vorbereitet und im Jahr 2017 starten."Neue zentrale Anlaufstelle der Frauenhäuser
Frauenhausplakat
Wichtiger Schritt zum Wohle der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder
Anlässlich der heute eröffneten Koordinierungs- und Servicestelle "24/7" der Frauenhäuser erklärt Annkathrin Kammeyer, Expertin für Opferschutz der SPD-Fraktion: "Als erster Rückzugsort spielen die Frauenhäuser eine ganz zentrale Rolle. Die länderübergreifende Kooperation zwischen den Frauenhäusern ist gut für die betroffenen Frauen. Damit verbessern Hamburg und Schleswig-Holstein den niedrigschwelligen Zugang zu den Frauenhäusern. Die Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungs- und Servicestelle für Frauen, die im jeweils anderen Bundesland Schutz suchen, ist ein wichtiger Fortschritt zum Wohle der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder."
Gabi Dobusch, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion ergänzt: "Die heute eröffnete Anlaufstelle zeigt einmal mehr, dass die Kooperation zwischen Schleswig Holstein und Hamburg funktioniert und zu guten Ergebnissen führt. Die Lebenswirklichkeit der betroffenen Frauen orientiert sich nicht an Ländergrenzen: Häufig ist es für das Wohl der Frauen und ihrer Kinder beispielsweise notwendig, räumliche Distanz zu den Tätern zu schaffen. Die neue zentrale Anlaufstelle ist deshalb ein wichtiger Schritt nach vorn."
Nein heißt nein!
Gegen Vergewaltigung
Jede siebte Frau wird in ihrem Leben einmal Opfer von sexuellen Übergriffen. Dabei wird nur der geringste Teil von sexuellen Übergriffen überhaupt zur Anzeige gebracht, wie Dunkelfeldstudien zeigen. Doch auch bei angezeigten Tätern kommt es selten zu Anklage oder gar Verurteilungen. Der Grund dafür liegt im deutschen Sexualstrafrecht, das ein Nein des Opfers in vielen Fällen nicht als Nein anerkennt. Spätestens seit der Silvesternacht ist deutlich, dass hier Handlungsbedarf für den Gesetzgeber besteht. Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein wichtiges Gut in unserer Gesellschaft und muss voraussetzungslos geschützt werden. Wir brauchen also ein Sexualstrafrecht, das Frauen ausnahmslos vor sexualisierten Übergriffen schützt und eine Verurteilung der Täter für ihre Straftaten ermöglicht.
Nach geltendem Recht müssen Opfer sexualisierter Gewalt de facto aktiven Widerstand nachweisen können oder sich in einer - juristisch schwer zu beweisenden - objektiv schutzlosen Lage befinden, damit der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs anerkannt wird. Wenn das Opfer hingegen zu langsam reagiert, in eine Schockstarre verfällt, sich in seinem Widerstand nicht durchsetzt oder es aufgrund der körperlichen Überlegenheit des Täters unterlässt, sich zu wehren, ist der Tatbestand der sexuellen Nötigung nicht erfüllt. Gerade Täter aus dem häuslichen bzw. familiären Umfeld gehen so häufig straffrei aus.
Sexuelle Übergriffe wie die in der Silvesternacht in verschiedenen Städten sind inakzeptabel - unabhängig davon, welche Herkunft die Täter haben. Die Tatverdächtigen, die wohl aus Ländern kommen, die in besonderer Weise von patriarchalen Strukturen geprägt sind, haben hier noch unbekannte Muster der sexuellen Übergriffe mitgebracht – Übergriffe als solche bzw. Gewalt gegen Frauen sind unserer Gesellschaft nicht fremd. Die Taten haben aber deutlich gemacht, dass sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum in Deutschland aufgrund von Rechtslücken bisher nicht strafbar ist. Die Bundesregierung hat bereits einen Referentenentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts vorgelegt. Der Grundsatz "Nein heißt Nein" wird damit aber noch nicht umgesetzt. Wir haben daher einen entsprechenden Antrag eingebracht, den die Bürgerschaft auch schon beschlossen, mit dem der Senat aufgefordert wird, sich mit Nachdruck für eine weitgehendere Reform des Sexualstrafrechtes stark zu machen.
Das fordern Expertinnen und Experten der mit Gewalt gegen Frauen befassten Fachverbände in Deutschland schon seit langem. Ebenso wie die vollständige Umsetzung und Ratifizierung der 2014 in Kraft getretenen "Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" des Europarates (kurz: Istanbul-Konvention). Hier verpflichtet Artikel 36 dazu, "jede nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung mit einer anderen Person unter Strafe zu stellen". Zusätzlich zu gesetzlichen Regelungen brauchen wir auch – auf vielen verschiedenen Ebenen - flankierende präventive Maßnahmen. Denn alle, die hier leben müssen wissen bzw. sich darauf verlassen können: NEIN heißt NEIN! Alles andere wird nicht toleriert.
Siehe auch:
Reden zum Thema NEIN heißt NEIN, aktuelle Stunde vom 21. Januar 2016Flagge zeigen gegen Gewalt
In 2011 hing am 25. November, dem Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen, zum ersten Mal die Flagge von Terre des Femmes - "Frei leben - ohne Gewalt" am Hamburger Rathaus. Parallel zeigten auch einige Bezirksaemter und Parteizentralen und der DGB Flagge.
Damit war es zum ersten Mal gelungen, wirklich öffentliche Zeichen zu setzen und Frauen, die von Gewalt bedroht sind, zu signalisieren: Wir sind auf Eurer Seite! Gewalt gegen Frauen und Mädchen werden in Hamburg nicht toleriert. In 2012 nun wurde die Fahne wieder gehisst - wie nun in jedem Jahr.
Ich hatte den Antrag auf Beflaggung des Rathauses zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen fur meine Fraktion bereits vor einem Jahr gestellt. Zu dem Zeitpunkt wurde er jedoch noch von Schwarz-Grün abgelehnt.Gewalt gegen Frauen ist ein Thema, das nicht nur in Mümmelmannsberg, der Lenzsiedlung oder Osdorf eine Rolle spielt, sondern auch die Menschen in Blankenese, den Walddörfern oder Eppendorf etwas angeht. Zwar sind Frauen mit Migrationshintergrund in Paarbeziehungen wie Studien zeigen häufiger von schweren Gewalttaten betroffen. Entgegen den üblichen Annahmen sind jedoch gerade bei den Frauen ab 45 diejenigen mit den höheren Bildungsabschlüssen deutlich häufiger von Gewalt durch Partner betroffen als andere. Leider sind die vorhandenen Unterstützungsangebote vielen Frauen noch immer nicht bekannt. Und leider zögern gerade ältere Frauen auch, diese wahrzunehmen. Die kontroverse und teilweise sehr negative Berichterstattung über die Frauenhäuser hat dazu ebenfalls beigetragen.
Gewalt gegen Frauen ist auch ein kommunales Thema, das die Menschen vor Ort, am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft angeht. Neben sozialer Kontrolle, die in der Anonymität der Großstadt nur von mäßiger Bedeutung ist, gibt es auch Ansätze für Netzwerkbildung und gemeinsames Engagement zur Stärkung der Prävention einerseits und Schaffung von Interventionsstrukturen andererseits zu entwickeln.
Sexualisierte Gewalt
Ich hatte Ende 2019 zu einem Info-Gespräch vor Ort bei Zündfunke e.V. geladen. Bei der Gelegenheit konnte ich mir auch die übersetzten Info-Flyer zeigen lassen, die wir Altonaer SPD-Abgeordneten mit Tronc-Mitteln finanziert hatten.
Sanierung des 2. Hamburger Frauenhauses steht!
Auf
Antrag der SPD-Fraktion wurde auf der letzten Bürgerschaftssitzung (2015) noch die Voraussetzung für die dringend erforderliche Sanierung des zweiten Hamburger Frauenhauses geschaffen. Das Konzept umfasst die Sanierung des denkmalgeschützten Vorderhauses, die Sanierung des stark beschädigten Hinterhauses sowie einen Anbau an das Vorderhaus. Dafür beantragt die SPD-Fraktion 4,7 Millionen Euro. Die restlichen Mittel – 1,8 Millionen – werden von der Behörde und dem Vermieter der Immobilie selbst aufgebracht. Bereits Ende 2012 hatte die Bürgerschaft – ebenfalls auf Antrag der SPD-Fraktion – Planungsmittel in Höhe von 640.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Das Konzept umfasst jetzt die Sanierung des denkmalgeschützten Vorderhauses, die Sanierung des stark beschädigten Hinterhauses sowie einen neuen Anbau an das Vorderhaus. Der Sanierungsbedarf ist beim zweiten Frauenhaus von allen Einrichtungen dieser Art in Hamburg mit Abstand am höchsten und dringendsten. Nun kann auch dort mit den Arbeiten begonnen werden. Das Gebäude wird jetzt auf einen zeitgemäßen Stand gebracht, der den gestiegenen heutigen Anforderungen an die konzeptionelle Arbeit im Umgang mit schutzsuchenden Frauen gerecht wird. Als erster Rückzugsort spielen die Frauenhäuser eine ganz zentrale Rolle. Oberste Priorität hat dabei, den betroffenen Frauen und ihren Kindern nicht nur eine sichere, sondern auch eine würdige und angemessene Unterbringung zu gewährleisten.
Wohnungen für Opfer von Gewalt
Konzipiert sind Frauenhäuser als Zufluchtsstätten in akuten Notlagen. Für einen längeren Aufenthalt sind sie nicht geeignet. Deshalb ist es mehr als bedauerlich, dass häufig Frauen - bisweilen mit Kindern - länger als drei Monate in Frauenhäusern unterkommen müssen, weil sie keine neue Wohnung finden. So ist kein Neuanfang möglich - und so fehlen auch Plätze für andere Frauen in akuten Notsituationen. Die SPD-Fraktion hat deshalb einen Antrag auf den Weg gebracht , der vorschlägt, das Verfahren rund um die Versorgung der betroffenen Frauen mit Wohnraum in den Fokus zu nehmen, denn sie gehören zu dem Personenkreis, der vordringlich mit Wohnraum versorgt werden sollte. (Vgl. auch
Pressemitteilung) hierzu.
Sanierung der Hamburger Frauenhäuser eingeleitet
(20. Legislaturperiode) Der Senat hat auf Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion beschlossen, die fünf Frauenhäuser in Hamburg, die Frauen in Notsituationen seit Jahrzehnten eine anonyme Anlaufstelle und Schutz vor Gewaltsituationen in Familien und Partnerschaften bieten, grundlegend zu sanieren. Hierfür werden trotz des engen Haushaltsbudgets rund 1.3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Vorgängersenate hatten versäumt, den Frauenhäusern ausreichend Mittel zur Instandhaltung zuzuweisen. Die Zuweisungen für die Frauenhäuser für den laufenden Betrieb bleiben auch zukünftig pauschal - also nicht personenbezogen -, um den Schutz der betroffenen Frauen durch Anonymität zu gewährleisten. Die Pauschalbeträge ermöglichen zudem Verhandlungen mit anderen Bundesländern über die Kostenerstattung für den Aufenthalt, sodass die Hamburger Frauenhäuser auch weiter Anlaufpunkt für ortsfremde Frauen bleiben können.
Gleichzeitig wird die dauerhafte Finanzierung der Häuser abgesichert. Bereits 2011 wurde den Frauenhäusern für die Jahre 2012/2013 eine Summe von 730.000 Euro zugesprochen. Der in der Vergangenheit verursachte erhebliche Sanierungsstau war jedoch mit diesen Mitteln nicht zu stemmen. Mit den durch die SPD erwirkten zusätzlichen Hilfen werden nun die notwendigen und umfangreiche Instandsetzungsarbeiten im Sanitär- aber auch im Lebensbereich der Frauenhäuser möglich.Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion sagt der Gewalt gegen Frauen den Kampf an und hat für die Entwicklung eines neuen
Landesaktionsplans einen umfangreichen Maßnahmenkatalog beschlossen. Ziel ist es, die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in einem umfangreichen und ganzheitlichen Paket behördenübergreifend zu bündeln.
Geändertes Polizeirecht
Eine Forderung meines Antrags "Landesaktionsplan Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" aus der letzten Legislaturperiode war, der Polizei die Möglichkeit einzuräumen, Wegweisungen gegen Täter aussprechen zu können, um den Opfern den langwierigen und oft psychologisch schwierigen Weg über die Gerichte zu ersparen und Eskalationen vorzubeugen.
Mit der Drucksache 20/1923 vom 25.10.2011 der SPD-Fraktion hat der SPD- Senat nun diese Forderung umgesetzt.Ware Frau - Ware Mensch
Neue und alte Formen des Menschenhandels. Veranstaltung der
SPD Altona am Freitag, den 24. September 2010, 19.00 - 21.00 Uhr, Werkstatt 3, Nernstweg 32-34, 22765 Hamburg. Mehr dazu finden Sie
hier.Laufend gegen Gewalt
ASF und
SPD-Fraktion gemeinsam beim Lauf gegen Gewalt an Frauen 2009 und 2008.