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WOHNUNGSBAU

Bezahlbares Wohnen

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Investieren in ein starkes Hamburg von morgen: Hamburgs zukunftsfester Weg ins 21. Jahrhundert: solidarisch - wirtschaftlich stark - klimaneutral

Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026

Einzelplan 6.1

Hamburgs Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik wird bundesweit außerordentlich geschätzt. Die kooperative Wohnungspolitik mit dem Bündnis für das Wohnen, die Entwicklung im Hamburger Osten sowie entlang der Magistralen und die großen Stadtentwicklungsgebiete werden aufmerksam verfolgt. Gute Stadtentwicklung setzt auf Lösungen für gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen. SPD und Grüne streben dabei für Hamburg die richtigen Antworten mit Blick auf die Zukunft an. Dabei gilt es, notwendige gesellschaftliche Veränderungen in der Stadtgesellschaft konsensfähig zu gestalten. Gemeinsam mit den Hamburger:innen macht die rot-grüne Regierungskoalition dafür Politik: Für Hamburg als zukunftsfeste und weltoffene Metropole des 21. Jahrhunderts.

Hamburg ist die sechstgrößte Stadt der Europäischen Union (EU), flächenmäßig sogar die viertgrößte Metropole in der EU. Zudem ist Hamburg die größte sogenannte Second City - also zweitgrößte Stadt eines Landes - in der EU. Als weltweit bedeutende Hafen- und Wirtschaftsmetropole kommt Hamburg bei der Gestaltung der Zukunft daher eine wichtige Rolle zu.

Die aktuellen Herausforderungen sind vielseitig: Wir wollen Hamburg als gerechte Stadt solidarisch weiterentwickeln und sozialen Ungerechtigkeiten entgegenwirken, sowie als Stadt am Wasser gegen den vom Menschen verursachten Klimawandel wappnen und dessen Auswirkungen hemmen. Hamburg soll als liberale und der Welt zugewandte Stadt bewahrt werden und Populismus entgegenstehen. Die zunehmende Digitalisierung gilt es, als Hilfe und Unterstützung für die Menschen im Alltag zu begreifen und zu nutzen. Vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine müssen auch sich verändernde geo- und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen in den Fokus der Stadtentwicklung kommen.

Für Hamburg ist die "Neue Leipzig-Charta" von 2020 handlungsleitend in der Stadtentwicklungspolitik. Dabei orientiert sich die gemeinsame Stadtentwicklungspolitik von Rot-Grün am Gemeinwohl aller Hamburger:innen. Die Regierungskoalition setzt wichtige Impulse unter anderem in den Bereichen des bezahlbaren Wohnens und gerechter Mieten, des kostenreduzierten und nachhaltigen Bauens, der Transformation der (Innen-)Stadt, der integrierten Stadtentwicklung sowie bei der Erreichung der Hamburger Klimaziele. Mit der ersten Hamburg Sustainability Conference hat Hamburg zudem wichtige Akzente gesetzt und sich als relevante Akteurin auch international im Bereich Nachhaltigkeit positioniert.

Gemeinsam mit den Hamburger:innen gestaltet Rot-Grün die verschiedenen Dimensionen städtischer Identität. Dabei gilt es, das Wir-Gefühl und den solidarischen Zusammenhalt in Hamburg weiter zu stärken, die Vielfalt der Stadtgesellschaft zu nutzen und als Chance zu verstehen, die Hamburger Stadtgestalt vor dem Hintergrund des historischen Erbes weiterzuentwickeln und die aktive Stadtgesellschaft mit neuen Impulsen einzubinden.

Von dauerhaft zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Entwicklung ist der Bau und der Schutz bezahlbaren Wohnraums für alle in Hamburg. Klar ist: Einer Vielfalt an Wohnbedürfnissen muss Rechnung getragen werden. Die Bevölkerungsprognose geht für Hamburg weiterhin von einem Wachstum aus. Daher muss neuer, zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum entstehen. Beim Bau von preiswerten geförderten Wohnungen steht Hamburg seit Jahren mit Abstand an der Spitze aller Bundesländer.

Von 2011 bis September 2024 wurde der Bau von 135.658 Wohnungen genehmigt. Knapp 100.000 wurden bis Ende 2023 fertiggestellt. Seit 2011 wurden mehr als 30.000 Baugenehmigungen für Sozialwohnungen erteilt. Der Bestand an Sozialwohnungen konnte stabilisiert werden. Mit rund 5,9 Milliarden Euro für die Wohnraumförderung von 2011 bis 2026 befindet sich die Förderung in der Hansestadt auf einem Rekordniveau. Allein im Jahr 2026 werden die für die Wohnraumförderung zur Verfügung stehenden Mittel erstmals die 800 Millionen-Marke überschreiten. Gemeinsam und in Kooperation mit Partner:innen aus der Wohnungswirtschaft und den Bezirken wollen SPD und Grüne mit dem Bündnis für das Wohnen alle Anstrengungen unternehmen, um den Hamburger Wohnungsmarkt bezahlbar zu halten. Neben dem 1. und 2. Förderweg wurde Ende September 2024 auch der "1. Förderweg plus" eingeführt. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen mit einem Zinssatz von 1,0 Prozent, Baukostenzuschüsse sowie durch laufende Zuschüsse über einen Zeitraum von 50 Jahren. Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt monatlich 7,15 Euro pro Quadratmeter. Investor:innen, die Erbbauberechtigte eines städtischen Grundstücks sind, das nach Maßgabe der Drucksache "Einigung mit der Volksinitiative "Neubauten auf städtischem Grund - für immer günstig! Keine Profite mit Boden & Miete"" (Drs. 22/9845) vergeben wurde, können diese Förderung beantragen. Zudem hat der Senat die Einführung eines 3. Förderweges mit einer Netto-kalt-Anfangsmiete von 12,10 Euro/qm im geförderten Wohnungsbau bekannt gegeben (Drs. 22/16468).

Mit der SAGA verfügt Hamburg bereits über das größte kommunale Wohnungsunter-nehmen Deutschlands. Ein Verkauf des Wohnungsbestands der SAGA ist im Sinne einer verantwortlichen städtischen Wohnungspolitik für die Koalition ausgeschlossen. Die SAGA und die Wohnungsbaugenossenschaften halten zusammen rund ein Drittel der Hamburger Mietwohnungen. Sie sind damit ein Garant für bezahlbaren Wohnraum in Hamburg. Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt derzeit bei der SAGA gefördert bei 6,53 Euro/Quadratmeter und bei 7,47 Euro/Quadratmeter freifinanziert und bei den Hamburger Unternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) bei 7,41 Euro/Quadratmeter. Die Angebotsmiete bei Hamburger VNW-Unternehmen lag im Jahr 2023 bei 7,82 Euro pro Quadratmeter.

Laut Zensus 2022 liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete in Hamburg bei 9,16 Euro pro Quadratmeter. Das ist das aktuelle Niveau des 2. Förderweges in Hamburg. Zudem liegen rund 60 Prozent der Hamburger Mieten unter 10 Euro pro Quadratmeter. Das ist im Vergleich der meisten deutschen Metropolen ein niedriger Wert.

Neben dem Wohnungsneubau ist es das Ziel von Rot-Grün, durch rechtliche Regelungen den Erhalt bezahlbaren Wohnraums zu ermöglichen und Mieter:innen vor Verdrängungen wirksam zu schützen. Keine andere Stadt fördert so intensiv den Bau von neuen und bezahlbaren Wohnungen und stärkt zugleich den Mieter:innenschutz. So gilt die Senkung der Kappungsgrenze in Hamburg von 20 auf 15 Prozent weiterhin (Drs. 22/11269). SPD und Grüne setzen sich außerdem dafür ein, den bundesgesetzlichen Rahmen bei der Kappungsgrenze auf 11 Prozent weiter abzusenken. Ebenso wird die verschärfte Mietpreisbremse fortgeführt. Damit nutzt Hamburg den gesetzlichen Rahmen für die Mieter:innen voll aus.

In Hamburg sind derzeit in 13 Gebieten Soziale Erhaltungsverordnungen in Kraft. Dort gilt die Umwandlungsverordnung. Sie führt dazu, dass Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen, die oftmals höhere Wohnkosten oder Eigenbedarfskündigungen nach sich ziehen, nicht ohne Genehmigung erfolgen dürfen. Damit trägt die Umwandlungsverordnung zum Erhalt bezahlbaren Mietwohnraums in attraktiven Stadtteilen bei. Seit dem 13. November 2021 gilt in Hamburg neben der Umwandlungsverordnung nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) auch eine Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB. Danach besteht in ganz Hamburg wegen einer weiterhin angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt ein zusätzlicher Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen, innerhalb und außerhalb von Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung. Um die Gebiete mit Sozialen Erhaltungsverordnungen weiterhin als wirksames Instrument gegen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen, Luxusmodernisierungen und eine mögliche Verdrängung von Altmieter:innen zu sichern, fordern SPD und Grüne im Bund, das Vorkaufsrecht im Milieuschutz zu stärken und zu präzisieren (22/6448). Zudem setzen sich SPD und Grüne für eine Reformierung der Indexmieten im Sinne der Mieter:innen ein (Drs. 22/9028). Mit dem Hamburger Erfolg im Bundesrat im Mai 2023 zu möbliertem Wohnraum ist die Erfüllung des Ersuchens zur transparenten Regelung der Vermietung möblierten Wohnraums (Drs. 21/18917) näher gerückt.

Ein zentrales Handlungsfeld der Stadtentwicklungspolitik ist die Stärkung lebenswerter Quartiere, insbesondere der Innenstadt. Bundesweit stehen die Innenstädte unter großem Handlungsdruck. Die Auswirkungen der COVID19-Pandemie und des wachsenden Online-Handels stellen die Innenstadt vor Herausforderungen. Hinzu kommt die aktuelle Entwicklung im Bau- und Energiesektor. Die Nutzungsstruktur und die öffentliche Wahrnehmung des Hamburger Zentrums ist vom Einzelhandel und den Büroarbeitsplätzen der Citylagen geprägt. Eine besondere Aufgabe besteht daher in der Gestaltung und Umsetzung vielseitiger und nachhaltiger Nutzungen. Dies kann nur durch gemeinsames Engagement öffentlicher und privater Akteur:innen gelingen.

Hamburg entwickelt seit vielen Jahren kontinuierlich Ziele, Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt. Das Programm "Verborgene Potenziale" knüpft gezielt an die bereits laufenden Maßnahmen des Handlungskonzepts Innenstadt von 2020 und die hier formulierten Ziele "Nutzungsvielfalt und mehr Wohnen" und "Gemeinschaftliche Entwicklung" an. Neben der Aufwertung der öffentlichen Räume und der Ertüchtigung der Infrastruktur besteht ein stetiger Dialog unter anderem in Form des Runden Tisches Innenstadt. Klar ist, dass es gelingen muss, die Alt- und Neustadt mit der HafenCity zusammenzudenken und gegenseitig Brücken zu bauen. SPD und Grüne haben bereits mit diversen Vorstößen die Entwicklung der Innenstadt in den Fokus genommen (vgl. u. a. 22/2839, 22/3717, 22/4409, 22/4410, 22/4451, 22/10300).

Rot-Grün hat den bundesweiten Prozess zum Gebäudetyp E frühzeitig aufgenommen und eigene Vorstöße unternommen (vgl. Drs. 22/11586, 22/15296, 22/15278, 22/16464 und das Ausschussprotokoll 22/36). Mit der Initiative Kostenreduziertes Bauen werden landesweit wichtige Impulse zur Reduzierung von Normen und Regularien erarbeitet. Mit der Erarbeitung einer Hamburger Handreichung sowie der Entwicklung des Hamburg-Standards für kostenreduziertes Bauen leistet die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zusammen mit den Partner:innen aus der Praxis zudem Pionierarbeit bei der Entschlackung von Bauvorschriften und der Senkung von Baukosten, etwa beim Abbau nicht-sicherheitsrelevanter DIN-Normen.


A. Zentren stärken

Hamburg weist eine bemerkenswerte Vielfalt von unterschiedlichen Zentren auf. Dabei besitzt die Innenstadt zusammen mit der HafenCity eine übergeordnete Bedeutung und Funktion für die gesamte Metropolregion. Daneben hat sich eine Bandbreite von Zentren, zentralen Quartieren und Ortzentren verschiedener Art und Größe entwickelt. Planerisches Grundgerüst für die Entwicklung der Hamburger Zentren ist das Zentrenkonzept der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), das seine Grundlagen in den frühen 1970er Jahren hat und zuletzt im Zeitraum von 2016 bis 2019 aktualisiert wurde. Die Bezirks- und Ortszentren charakterisieren die Quartiere und Stadtteile. Sie sind so vielfältig wie Hamburg und prägend für die Stadt. Mit der Weiterentwicklung des Zentrenkonzepts sollen in allen sieben Bezirken die Bezirks- und Ortszentren vor Ort betrachtet und weiterentwickelt werden.

Vor dem Hintergrund der COVID19-Pandemie sowie der Digitalisierung und des Online-Handels und voranschreitender planerischer Entwicklungen (Masterplan Magistralen und große Stadtentwicklungsgebiete) soll das Zentrenkonzept überprüft und aktualisiert werden. Der Fokus soll dabei neben dem Einzelhandelsaspekt insbesondere auf städtebaulichen, freiraumplanerischen und weiteren infrastrukturellen Entwicklungen (zum Beispiel U-Bahn-Bau, Magistralenentwicklung, soziale und kulturelle Infrastruktur) liegen.


B. Über Wohngeld informieren

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz hat die Bundesregierung die größte und umfangreichste Wohngeldreform aller Zeiten auf den Weg gebracht. Der Kreis der Berechtigten hat sich ungefähr verdreifacht. SPD und Grüne haben sehr frühzeitig eine Wohngeld-Kampagne gestartet (Drs. 22/9453), um alle Hamburger:innen zu informieren und die personellen Ressourcen in der Verwaltung zu stärken. Hamburg ist mittlerweile bei der Umsetzung der Wohngeldreform im bundesweiten Spitzenfeld. Diese Kampagne soll anlass- und zielgruppenspezifisch fortgeführt und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen sukzessive die Abläufe digitalisiert und kundenfreundlich vorangebracht werden, um zum einen die Antragsverfahren weiter zu vereinfachen und zum anderen den Wohngeldanspruch zu kommunizieren.


C. Klimaplan für den Sektor der privaten Haushalte (PHH) voranbringen

Das Ziel von SPD und Grünen ist es, eine möglichst hohe Sanierungsrate und -tiefe im Gebäudesektor zu erreichen, damit die Hamburger Klimaziele auf Grundlage des Hamburger Klimaplans (Dr. 22/12774) umgesetzt werden können. Gleichzeitig müssen auch die Wirtschaftlichkeit und insbesondere die Sozialverträglichkeit der angestrebten Maßnahmen im Blick bleiben. Mit der Kampagne "Jedes Haus kann Klimaschutz" geht Hamburg den gebäudebezogenen Klimaschutz aktiv an. Gleichzeitig gilt es, Quartiersansätze für Bestandshalter voranzubringen. Für unterschiedliche Zielgruppen braucht es daher differenzierte Ansprachen, die mit diesem Ersuchen auf den Weg gebracht werden sollen.


D. Baugemeinschaften bewerben

Mit der Agentur für Baugemeinschaft besteht in den Strukturen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bisher schon eine erfolgreiche und kompetente Beratungsstelle für Baugemeinschaften. Die Agentur für Baugemeinschaften ist seit 2003 die zentrale Anlaufstelle der Stadt für alle, die sich für das Bauen und das nachbarschaftliche Wohnen in einer Baugemeinschaft interessieren. Die Agentur unterstützt von der ersten Idee bis zur Realisierung, indem Kennenlern- und Austauschmöglichkeiten (Kontaktbörse), Informationen zu den Verfahrensabläufen, zu aktuellen Grundstücksausschreibungen sowie zu der Wohnraumförderung für Baugemeinschaften angeboten werden. Um das Modell weiteren Personengruppen publik zu machen, soll eine Kampagne entwickelt werden.


E. Fachkräfte gewinnen

Bereits mit der Drs. 21/15412 wurde durch Rot-Grün die bedarfsdeckende Personalrekrutierung für die Technischen Dienste der FHH auf den Weg gebracht und im Zuge dessen eine Fachkräftestrategie für die technischen Berufe entwickelt. Kooperationen mit den entsprechenden technischen Hochschulen bieten daher eine kontinuierliche Möglichkeit der notwendigen Fachkräftegewinnung für die FHH.

Die Personalbindungsmöglichkeiten sollen zudem neben den tarifrechtlichen Möglichkeiten sowie zum Beispiel über Fachkräftezulagen und Haltepauschalen über geeignete attraktive Fortbildungsmodule erweitert und stetig fortentwickelt werden.


F. Baukompetenzzentrum - nachhaltiges und einfaches Bauen

Das Baukompetenzzentrum ist im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen verankert und wird seit Beginn der Legislaturperiode sukzessive durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen aufgebaut und entwickelt (vgl. Drs. 22/12863). Insbesondere die Fragen des nachhaltigen und dabei kostenreduzierten Bauens gewinnen deutschlandweit immer mehr an Bedeutung. Mit der Bildung von Hamburger Know-how im Baukompetenzzentrum werden für diese Bereiche dauerhaft Strukturen geschaffen, die in der Baupraxis von hohem Wert sein können.


G. Innovative Baumaterialien und Bauweisen fördern

Dass der Bausektor für mehr als ein Drittel der globalen Treibhausemissionen verantwortlich ist, ist weithin bekannt. Wachsende Städte und sich ändernde Bedarfe erfordern aber weiterhin Bauaktivitäten, sei es in Neu- oder Umbau. Um dringende Bedarfe wie mehr bezahlbarem Wohnraum oder die Instandhaltung der städtischen Infrastruktur zu decken und die Befeuerung zur Klimakrise zu reduzieren braucht es ein Umdenken in den Bau- und Planungsroutinen. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, dass neue und innovative Bauweisen, die Verwendung von weniger klimaschädlichen Materialien und die Wiederverwendung von Ressourcen häufiger umgesetzt werden.


H. Digitalisierung nutzen und optimieren

Die Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens Oktagon bedarf weiterhin der Schulungen, der Schnittstellenverbesserungen sowie der Etablierung in der Praxis der Bauprüfer sowie in den Genehmigungsverfahren. Ebenso gilt es das nun verpflichtende digitale Bauantragsverfahren auch mit Blick auf die nutzenden Bauantragssteller weiter zu optimieren sowie den anfänglichen Mehraufwand durch die Einführung des neuen Verfahrens sukzessive zurückzubauen.


I. Digitalisierung, Datenanalysen und die Bürgerbeteiligung bundesweit in die Zukunft führen - Ergebnisse des Projekts Connected Urban Twins (CUT) nutzen und Urbane Digitale Zwillinge in Hamburg weiterentwickeln

Hamburg führt den Bitkom Länderindex der Digitalisierung genauso an, wie es über Jahre an der Spitze des Smart-City-Index stand. Wirtschaft und Gesellschaft sind in Hamburg sehr digital, aber auch die Stadtverwaltung ist ein Treiber bei der Digitalisierung. In allen Behörden werden umfangreiche Anstrengungen zur schnelleren Digitalisierung unternommen. Eine besondere Rolle spielen dabei Open-Source-Software-Eigenentwicklungen. Schlüsselbausteine sind hier die Urban Data Platform (UDP) und das ?Masterportal?. Die UDP ist die zentrale Struktur zur Bereitstellung urbaner Daten, das ,Masterportal´ die Software zu deren Darstellung und Analyse.

Mit dem Ansatz zu "Urbanen Digitalen Zwillingen" (UDZ), einem digitalen Abbild der Stadt, verfügt Hamburg über eines der deutschlandweit am weitesten entwickelten digitalen Tools für Stadtentwicklung, Verkehrsentwicklung, für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie Prozesse zur Beteiligung von Bürger:innen. Über das Förderprojekt "Connected Urban Twins" (CUT) sind bereits jetzt diverse städtische Behörden, Hochschuleinrichtungen und öffentliche Unternehmen über dieses mächtige "Baukastensystem" verschiedener Softwareprodukte vernetzt. Die Hamburger Projektbeteiligten des CUT-Projekts sind: Senatskanzlei, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Hamburg Port Authority, City Science Lab der Hafencity Universität und Dataport AöR. Diesen Ansatz gilt es fortzuführen und weiter auszubauen, um Hamburgs bundesweite Vorreiterinnenrolle zu stärken und die Potenziale von Urbanen Digitalen Zwillingen für Stadt und Verwaltung zu nutzen. Deshalb wollen wir die entwickelten Strukturen und Kooperationsmodelle um weitere Behörden und Akteure ergänzen und mit einer zentralen Koordination im Amt für IT und Digitalisierung verstetigen.

Dazu werden fortlaufend weitere Daten erschlossen und in die UDP integriert und vor allem Anwendungssoftwares entwickelt, um praktische Problemlösungen auf Basis dieser Daten zu ermöglichen. Dies sind beispielsweise Softwares zur Visualisierung neuer Bauvorhaben im 3D-Stadtmodell, zur Simulation von physikalischen Faktoren wie Lärm und Wind in diesem, zur digitalen Quartiersanalyse, zur Bürgerbeteiligung oder zum Monitoring und Management von Gebietsentwicklungsprozessen. Bislang wurden diese Entwicklungen vor allem durch Fördermittel des Bundes ermöglicht. Leider werden diese ab 2026 nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit diese erfolgreichen Entwicklungen nicht abbrechen und Hamburg seine Führungsrolle bei der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland erhalten kann, muss der Auf- und Ausbau der UDZ weiter vorangetrieben werden.

Beispielsweise sollen vorhandene Module wie DIPAS (Digitales Partizipationssystem), welches bereits im Rahmen von CUT weiterentwickelt wurde und CoSI (Cockpit städtische Infrastrukturen) einbezogen werden. Zwischen den GIS-Systemen (Geo-Informations-System) der Stadtplanung und den BIM-Systemen (Building Information Modelling) der Bausteuerung soll eine interoperable Datenbrücke hergestellt und die Datenbereitstellung durch das digitale Baugenehmigungsverfahren Oktagon und die digitale Bauleitplanung (DiPlanung) ermöglicht werden. Der Aufbau eines Hamburger Gebäuderegisters soll angestoßen werden, damit der Bauüberhang reduziert, die energetische Gebäudemodernisierung besser gesteuert und das Management von Gewerbe- und Handelsarealen ebenso wie die Fördermittelsteuerung verbessert werden kann. Darüber hinaus sind auch weitere Themenfelder wie zum Beispiel Mobilität oder Klimaschutz in den Blick zu nehmen.

Eine intensive Beteiligung der Bürger:innen an der Stadtentwicklung wie auch an ihrer Digitalisierung ist daher von großer Bedeutung. Die sich entwickelnden Urbanen Digitalen Zwillinge müssen eine transparente Struktur sein und alle Ergebnisse und Verfahren höchsten Ansprüchen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit genügen, damit die Öffentlichkeit mit gutem Gewissen auf die Rationalität und Gemeinwohlorientierung dieser Technologien vertrauen kann.


J. Inklusives Planen und Kommunizieren

Mit dem Wachstum Hamburgs, dem demografischen Wandel sowie der vielfältigen Bedürfnisse der unterschiedlicher Nutzenden unserer Stadt ändern sich die Anforderungen der Menschen an den Stadt- und Wohnraum. Unser Ziel ist es, Räume für alle Hamburger:innen gleichwertig nutzbar zu machen. Dafür wurde mit der Drucksache 21/7012 ein erster Schritt gemacht und die Verstetigung des Modellvorhabens "Eine Mitte für Alle" in der Mitte Altona für alle zukünftigen Stadtentwicklungsgebiete im Rahmen einer "Inklusiven Stadtentwicklung" beschlossen. Nach wie vor wollen SPD und Grüne physische und finanzielle Barrieren weiter abbauen und dafür sorgen, dass auch beim Wohnungsbau in den Grundrissen und Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit die künftigen Bedarfsprognosen und Anforderungen mitgedacht und erweitert werden. Um die Erreichbarkeit des barrierefreien Wohnraums sicherzustellen, gilt es auch das Wohnumfeld zu betrachten. Auch müssen Behörden und künftige Planungsgenerationen besser im barrierefreien Städtebau und der barrierefreien Gestaltung öffentlicher Räume geschult werden. Neben den physischen Barrieren gilt es die Gestaltung und Nutzbarkeit der öffentlichen Räume durch Abbau finanzieller Hürden und Zugang zu sanitären Anlagen zu verbessern.


K. Dachgenossenschaft aufs Gleis setzen und Vermietungsquote von Dringlichkeitsfällen erhöhen

Mit der Drucksache 22/10300 hat Rot-Grün erneut die Förderbedingungen für Genossenschaften verbessert. Einerseits wurde die Förderung an die Bundesebene angepasst, andererseits ist eine Prüfung der Gründung einer Dachgenossenschaft für Kleingenossenschaften beauftragt worden.

Rot-Grün möchte in diesem Themenzusammenhang zwei Aspekte bewegen: Erstens ist die Anpassung der genehmigungsfähigen Höhe bei dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen einer Vermietung einer Wohnung an Menschen mit Dringlichkeits-schein/ -bestätigung bei Gewährung der Kosten der Unterkunft durch die Sozialbehörde erforderlich. Aktuell ist die Obergrenze von bewilligungsfähigen Anteilskosten bei max. 60 Euro. Dies ist aktuell nicht mehr realistisch und beispielsweise bei kleingenossenschaftlichen Baugemeinschaften unmöglich. Hier liegen die Anteilskosten zwischen 250 und 500 Euro. Da der Erwerb der Anteile durch die Sozialbehörde/das Jobcenter erfolgt und die Anteile dort verbleiben, entstehen nur ggf. Zinsverluste. Es ermöglicht aber eine bessere Vermietungsquote in derartigen Projekten.

Zweitens ist die Gründung einer Dachgenossenschaft ein wichtiges Instrument, um die hohe Anzahl an kleingenossenschaftlichen Projekten, die in naher Zukunft bei der Umsetzung anstehender Stadtentwicklungsprojekte, wie in Wilhelmsburg, Oberbillwerder, Mitte Altona, Science City u. v. m. entstehen werden, auf ein solideres Fundament stellen zu können. Die Unterstützung der Gründung, die Bereitstellung von Eigenkapital, die Gründung eines Solidarfonds und die Bewirtschaftung und Organisation werden dadurch erheblich erleichtert. Das Ziel ist, 20 Prozent der Grundstücke für mehrgeschossigen Wohnungsbau innerhalb von Stadtentwicklungsvorhaben auf städtischen Grundstücken für Baugemeinschaften vorzusehen. Das sind ca. 7.000 Wohneinheiten bei einem Gesamtpotenzial von ca. 33.000 Wohneinheiten. Es wird einen maßgeblichen Beitrag zur rot-grünen sozialorientierten Wohnungspolitik leisten. Die Dachgenossenschaft benötigt eine Anschubfinanzierung, die mithilfe eines zinslosen Darlehens durch die IFB gewährleistet werden soll.


L. Kulturelle Stadtentwicklung: Clubs und Wohnen - Lärmemissionen erfolgreich in den Griff bekommen, Standorte sichern, Verfahren beschleunigen

Hamburg ist unbestritten bundesweit einer der führenden Hotspots in der Livemusik-Clubszene.

Mit dem Reeperbahn Festival findet in Hamburg das größte Clubfestival Europas statt, das 2026 sein 20-jähriges Jubiläum feiern wird. Der rot-grüne Senat ist sich der Bedeutung des Clublebens und der Musikwirtschaft insgesamt sehr bewusst und unterstützt diese auf vielen Ebenen. Oft finden Clubs jedoch in der sich verdichtenden und immer teurer werdenden Stadt keine Flächen, um das zu tun, was sie sollen: mutig, vielfältig, bunt, lebhaft und auch mal laut sein. Wir als Stadt müssen unsere Kräfte bündeln, um den Clubs das Leben leichter zu machen, wo wir können. Dabei geht es nicht nur um Musikkultur, sondern auch um einen wichtigen Wirtschafts-, Tourismus- und Standortfaktor, der auch darüber entscheidet, wie lebenswert und attraktiv die Kreativstadt Hamburg in Zukunft noch sein wird.

Der Verlust einer ganzen Reihe von Clubs in jüngster Zeit, die Aktivitäten des Senats bei der Umsiedlung von bestehenden Clubs sowie die Gefahr weiterer Clubschließungen erfordern es, konzertiert die Frage des Überlebens des Clubstandorts Hamburg anzugehen.

Vielfach sind es die zunehmend komplexer werdenden Gemengelagen von Wohnen und Livemusikstandorten und auch Zuwendungs- und Bewilligungsverfahren für bspw. Lärmschutzmittel, fehlende Immobilien und Grundstücke, die das Leben und Überleben der Clubkultur schwermachen. Aus diesem Grund wurde im Mai 2024 auf Antrag von Rot-Grün (Drs. 22/12684) der "Runde Tisch Nachtleben und Nachbarschaft" gegründet, um die unterschiedlichen Problemlagen zu erörtern und ihnen nachgehen zu können.

Hier gilt es, an mehreren Stellschrauben gleichzeitig zu drehen, Verwaltungsvorgänge zu entschlacken, beschleunigt Fördermittel zur Verfügung zu stellen oder sich proaktiv und vorbereitend auf die Suche nach geeigneten Standorten zu begeben und diese ggf. auch langfristig zu sichern.


Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

A. Zentren stärken

Der Senat wird ersucht,

1. das Hamburger Zentrenkonzept insbesondere vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie, der Digitalisierung sowie des Online-Handels und der Umsetzung des Masterplans Magistralen und der Entwicklung großer Stadtentwicklungsgebiete fortzuentwickeln und dabei bedarfsabhängig die Zielbild- und Strategiekarte sowie die Leitlinien für den Hamburger Einzelhandel sowie die Nahversorgungskonzepte der Hamburger Bezirke gemeinsam mit den Bezirken anzupassen.

2. für die Umsetzung der Weiterentwicklung des Zentrenkonzeptes in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils bis zu 700.000 Euro für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9 2, Produktgruppe 283.01 "Zentrale Ansätze I", Produkt "Sonstige Zentrale Ansätze", Kontenbereich "Globale Mehrkosten" auf den Einzelplan 6.1, Produktgruppe 289.12 "Zentrale Programme LP", Kontenbereich "Globale Mehrkosten" zu übertragen.


B. Über Wohngeld informieren

Der Senat wird ersucht,

1. die erfolgreiche Hamburger Informationskampagne aus dem Jahr 2023 über mögliche Wohngeldansprüche fortzuentwickeln und daran mit einer weiteren Plakat- und Informationskampagne anzuknüpfen,

2. die Digitalisierung im Bereich Wohngeld weiter voranzutreiben und dabei die Einführung einer Wohngeld-App und weitergehender KI-Möglichkeiten (z. B. Chat-Bots) zu prüfen;


C. Klimaplan für den Sektor der privaten Haushalte (PHH) voranbringen

Der Senat wird ersucht,

eine Verstetigung und zielgruppengerechte Ausdifferenzierung der Kommunikationskampagne zur Erreichung der Klimaschutzziele im Bereich der Hamburger Wohngebäude sicherzustellen;


D. Baugemeinschaften bewerben

Der Senat wird ersucht,

das Wohnmodell der Baugemeinschaften durch eine aktive Marketingkampagne auch neuen Zielgruppen bekannt zu machen sowie bestehende Angebote zu erweitern (z. B. Mietergemeinschaften), um so einen weiteren Beitrag zur Wohnflächeneffizienz zu leisten;


E. Fachkräfte gewinnen

Der Senat wird ersucht,

1. die Anstrengungen zur Gewinnung technischer Nachwuchskräfte für die Verwaltung durch geeignete Kooperationsmodelle mit den drei staatlichen technischen Hochschulen unter Wahrung der Hochschulautonomie zu erhöhen,

2. die Personalentwicklung ihrer bereits bei der Stadt tätigen Beschäftigten durch frühe Bindungsinstrumente für (angehende) technische Fachkräfte, wie z. B. kooperative Qualifizierungs- und Weiterbildungsformate, auszubauen;


F. Baukompetenzzentrum - nachhaltiges und einfaches Bauen

Der Senat wird ersucht,

das erfolgreich aufgebaute Baukompetenzzentrum von seinem bisherigen ausschließlichen Fokus auf das öffentliche Bauen auch auf die Themen nachhaltiges und einfaches Bauen mit einem erweiterten Fokus auf die allgemeine Bautätigkeit, insbesondere den Wohnungsbau, weiterzuentwickeln;


G. Innovative Baumaterialien und Bauweisen fördern

Der Senat wird ersucht,

1. eine Anschubfinanzierung in Höhe von ca. 1,6 Millionen Euro aus dem Einzel-plan 6.1 "Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen" für den Start einer Kooperation und den Ausbau von Laborkapazitäten der Hamburger Hochschulen zu ermöglichen, damit Untersuchungsoptionen für die Wiederverwendung von Bauteilen geschaffen und optimiert werden,

2. zur Publikmachung und Ehrung von bestpractice Beispielen im Bereich Innovatives Bauen und Baustoffentwicklung, Verwendung von Recyclingmaterialien und nachwachsenden Rohstoffen sowie Vorhaben die dem Konzept des "Design for Disassembly" folgen, in Zusammenarbeit mit den Hamburger Hochschulen, der Stiftung Baukultur, ZEBAU (die ZEBAU GmbH ist die unabhängige, halböffentliche norddeutsche Netzwerkstelle für Bauleute, Planende und Kommunen) sowie Architekten- und Ingenieurkammer und ggf. weiteren Stakeholdern, Stiftungen und der Bauwirtschaft einen Preis auszuloben, der Bauprojekte kürt, die sich durch eine besonders innovative Entwicklung, Anwendung, und/oder Umsetzung auszeichnen,

3. in Zusammenarbeit mit den Hamburger Hochschulen, der Stiftung Baukultur, ZEBAU sowie Architekten- und Ingenieurkammer und ggf. weiteren Stakeholdern, Stiftungen und der Bauwirtschaft zu prüfen, inwieweit sich die Forschung, Lehre und Fortbildung im Bereich Innovatives Bauen und Baustoffentwicklung, Verwendung von Recyclingmaterialien und nachwachsenden Rohstoffen sowie Vorhaben, die dem Konzept des "Design for Disassembly" folgen, die Baustoffforschung in Hamburg verbessern und neu aufstellen können, um bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal hierbei zu erzielen,

4. zu prüfen, ob zur gezielten Aus- und Fortbildung neuer Planungsgenerationen in Kooperation mit geeigneten Institutionen wie den Hamburger Hochschulen, der Stiftung Baukultur, ZEBAU sowie Architekten- und Ingenieurkammer und ggf. weiteren Stakeholdern, Stiftungen und der Bauwirtschaft eine Lehrveranstaltungsreihe in Form einer Summerschool oder Ringvorlesung initiiert werden kann, die das Hamburger Hochschullehrangebot um Themen des nachhaltigen Bauens und der nachhaltigen Stadtentwicklung erweitert,

5. gemeinsam mit verschiedenen landeseigenen Unternehmen (z. B. LIG HPA, IBA, HCH) eine Fläche zu identifizieren und in der Art vorzubereiten, dass sie als Zwischenlagerstätte für Materialien dienen kann, um zirkuläre Bauaktivitäten zu unterstützen,

6. zu erörtern, welche Vor- und Nachteile eine Quotierung für CO2-reduzierten Beton mit sich bringen würde und ob die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) für ihre Bauvorhaben eine solche Quote einführen würde oder alternative Strategien zu entwickeln, um größere und kontinuierliche Abnahmemengen und in der Folge eine regelhafte Anpassung der Produktion zu ermöglichen. Beispielsweise sollte die vermehrte Verbreitung und Anwendung der vorhandenen Produktlösungen durch neue Förderinstrumente gestärkt werden. Darüber hinaus kann bei der Vergabe von Grundstücken mithilfe von Konzeptvergaben Einfluss auf den Einsatz nachhaltiger CO2-reduzierter/-neutraler Baumaterialien genommen werden;


H. Digitalisierung nutzen und optimieren

Der Senat wird ersucht,

die Bauaufsicht in Hamburg auch künftig zu stärken, insbesondere durch die weitergehende Etablierung von Oktagon und der allgemeinen Digitalisierung im Bereich Bauaufsicht, Bauprüfung und bei den Bauantragsverfahren;

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I. Digitalisierung, Datenanalysen und die Bürgerbeteiligung bundesweit in die Zukunft führen - Ergebnisse des Projekts Connected Urban Twins (CUT) nutzen und Urbane Digitale Zwillinge in Hamburg weiterentwickeln

Der Senat wird ersucht,

1. Die Entwicklung Urbaner Digitaler Zwillinge in Hamburg aufsetzend auf den Ergebnissen des Projekts "Connected Urban Twins" (CUT) über 2025 hinaus fortzuführen und zu vertiefen,

2. die entsprechenden Fähigkeiten und Potenziale (Analysen, Simulationen, Datenbereitstellung etc.) weiterhin zu koordinieren sowie übergreifend mit anderen Fachbehörden, der Bezirksverwaltung sowie weiteren Akteuren im Konzern Hamburg als tragendes Element einer integrierten Stadtentwicklung, Umwelt- und Sozialplanung, unter Einbeziehung weiterer Fachdomänen (z. B. Mobilität, Umwelt und Klima, Katastrophenschutz) sowie Bürger:innenbeteiligungsplattformen aus-zubauen.

3. die Spitzenposition Hamburgs bundesweit auszubauen,

4. das Fachpersonal und Fach-Knowhow zu sichern und zu erhalten,

5. die Vermarktungsfähigkeit bzw. Nachnutzbarkeit bundesweit für andere Kommunen zu ermöglichen und zu verbreitern,

6. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2025 zu berichten;


J. Inklusives Planen und Kommunizieren

Der Senat wird ersucht,

1. ergänzend zum geplanten Leitfaden "Inklusives Planen und Kommunizieren" sowie der Drs. 22/13599 zu ermitteln,

a. welche aktuellen und künftigen Bedarfe hinsichtlich barrierefreier und barrierearmer Wohnungen und eines barrierefreien und barrierearmen Wohnumfelds in Hamburg bestehen. Dabei sollen der Sachstand (Versorgungsquote), bereits geplante und durchgeführte Vorhaben sowie Strategien für die Zukunft (z. B. Quotierungen oder Förderelemente) miterfasst, erörtert und weiterentwickelt werden,

b. welche Instrumente und Strategien bzw. welche Vorgaben für Bauteile und Gestaltungen im Rahmen der "Inklusiven Stadtentwicklung" u. a. in Mitte Altona im Wohnungsbau und Wohnumfeld entwickelt und umgesetzt worden sind,

c. und darzustellen, welche technologischen Einrichtungen aktuell vorhanden sind, um Inklusivität herzustellen und welche Mehrkosten hierbei im Wohnungsbau entstehen und zu erwägen, ein gesondertes Förderprogramm einzurichten. Zu berücksichtigen sind Ergebnisse der Projekte "Smart Wohnen und Pflegen in Hamburg" sowie der Drucksache 22/12043 "Technische Assistenzsysteme für ein barrierefreies Umfeld",

2. zur gezielten Aus- und Fortbildung neuer Planungsgenerationen in Kooperation mit geeigneten Institutionen wie den Hamburger Hochschulen, der Stiftung Baukultur und dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg, der Architekten- und Ingenieurskammern sowie ggf. Kranken- und Pflegekassen eine Lehrveranstaltungsreihe in Form einer Summerschool oder Ringvorlesung zu initiieren, die das Hamburger Hochschullehrangebot um die Themen der inklusiven Wohnraumentwicklung erweitert. Hierbei sind die Inhalte des Leitfadens "Inklusives Planen und Kommunizieren" zu berücksichtigen sowie eine Grobeinbettung des Themas bzgl. der inklusiven Stadtentwicklung vorzunehmen. Daher sollte die Sommerschool oder Ringvorlesung nach Veröffentlichung des Leitfadens stattfinden,

3. die Förderprogramme für rollstuhlgerechten barrierefreiem Wohnungsbau gemäß DIN 18040-2 hinsichtlich ihrer Anreizwirksamkeit und Kostenkompensation zu überprüfen und an die gestiegenen Kosten anzupassen sowie zu prüfen, ob und inwieweit der Einbau weiterer technischer Hilfsmittel wie bspw. radargestützte Sturzwarnsysteme in das Förderprogramm für den Neubau sowie im Bestand aufgenommen werden können bzw. sollten, um eine Verbesserung der Verbleibmöglichkeiten im eigenen Wohnraum u. a. im Rahmen der ambulanten Pflege zu erreichen,

4. mit SAGA und Fördern und Wohnen zu erörtern, in wieweit sich die Bau- und Sanierungstätigkeiten hinsichtlich ihrer Inklusivität und der gem. Petitum 1 zu ermittelnden Versorgungsquote optimiert werden kann und auch bei Umbauten in öffentlichen Räumen Verbesserungspotentiale erkannt und umgesetzt werden können,

5. im Rahmen eines ggf. in der kommenden Legislaturperiode neuaufzulegenden Bündnisses für das Wohnen mit den Wohnungsverbänden, der Wohnungswirtschaft und vor allem den Genossenschaften die problematische Lage hinsichtlich der Menge an rollstuhlgerechtem Wohnraum zu erörtern, die vergangenen fünf Jahre zu evaluieren und zu prüfen, welche Rahmenbedingungen von Nöten sind um die Herstellungsquote zu steigern und die bedarfsgerechte Verteilung hinsichtlich Quantität und Verortung innerhalb Hamburgs zu verbessern,

6. gemeinsam mit der zentralen Vermittlungsstelle für rollstuhlgerechtes Wohnen in Wandsbek, mit den Genossenschaften, der SAGA, Fördern und Wohnen und weiteren beteiligten Wohnungsbaugesellschaften und Stiftungen zu erörtern, wie eine Steigerung der jährlichen Herstellungsrate umgesetzt werden könnte, die im Neubau oder durch Umbau im Bestand vorzugsweise in zentralen Stadtbereichen "eingestreute" rollstuhlgerechte Wohnungen schafft, die den Kriterien der DIN 18040-2 rollstuhlgerecht barrierefrei entsprechen,

7. in Absprache mit der zentralen Vermittlungsstelle für rollstuhlgerechtes Wohnen zu prüfen, inwieweit

a. die Datenlage und die Koordinierung bestehender freifinanzierter rollstuhlgerechter Wohnungen verbessert und ermöglicht werden können,

b. Bindungsverlängerungen für rollstuhlgerechten sozial gebundenen Wohnraum vorzunehmen bzw. regelhaft Verhandlungen über Verlängerungen vorzunehmen und hierbei ggf. die Fördermodalitäten zu überprüfen und ggf. anzupassen;


K. Dachgenossenschaft aufs Gleis setzen und Vermietungsquote von Dringlichkeitsfällen erhöhen

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, wie die Förderfähigkeit beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Gewährung der Erstattung der Kosten der Unterkunft bei Anmietung von Wohnraum von Menschen mit Dringlichkeitsschein/-bestätigung angepasst werden kann, um die Anmietungsmöglichkeiten bei bspw. kleingenossenschaftlichen Baugemeinschaften deutlich zu verbessern,

2. zur Vorbereitung der Gründung einer Dachgenossenschaft (Drs.22/10300) gemäß dem Schreiben der Senatorin vom 20.03.24, Drs.22/14807 (Unterrichtung durch die Präsidentin) ein Gutachten bis zum 01.02.2025 zu beauftragen, um insbesondere die Optionen hinsichtlich der Ausgestaltung einer rechtlichen und organisatorischen Struktur (Projektskizze bzw. Gestaltungsvorschlag) und der Finanzierung einer sich wirtschaftlich selbst tragenden Dachgenossenschaft darzustellen;

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L. Kulturelle Stadtentwicklung: Clubs und Wohnen - Lärmemissionen erfolgreich in den Griff bekommen, Standorte sichern, Verfahren beschleunigen

Der Senat wird ersucht,

1. gemeinsam mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), der Behörde für Kultur und Medien (BKM), der Finanzbehörde, der Kreativgesellschaft, den Bezirken und dem Clubkombinat und ggf. weiterer Stakeholder u. a. im Rahmen des Runden Tisches

a. sich auszutauschen, welche Erfahrungen bisher im planerischen Umgang mit Clubs u. a. bei der Erstellung von B-Plänen, Implementierung in neue Stadtentwicklungsgebiete sowie beim Umgang im Bestand bei heranrückender Wohnbebauung und im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren u. a. auch nach § 34 oder § 30 BauGB (Baugesetzbuch) bisher vorliegen und sich hierbei zukünftig im Sinne des Erhalts von Livemusikstätten gegenseitig zu unterstützen;

b. zu prüfen, inwieweit ein Verfahren entwickelt werden kann, welches das bisherige Verfahren zur Zuwendung von Lärmschutzmitteln aus dem Clubfonds (Drs. 22/7090), etwaiger Erteilung anderer Zuwendungen sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen und das dazugehörige Antragsverfahren im Zeitablauf und seiner gesamten Komplexität unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen bspw. im Gängeviertel und der "Hebebühne" (Drs.21-4242 Bezirksversammlung Altona) kundenfreundlicher gestaltet werden kann, um

i. Kosten zu sparen,

ii. auf zusätzliche kostensteigernde gutachterliche Untersuchungen zu verzichten,

iii. Verwaltungsvorgänge, wie u. a. die baufachliche Prüfung zu beschleunigen, zu konzentrieren und Zuständigkeiten klar zu regeln und zu vereinheitlichen,

iv. das Gesamtverfahren zeitlich und, falls nach dem Vergaberecht und anderen zwingenden Vorschriften möglich, formal zu reduzieren;

c. die Forderungen aus der Drs. 21-4700 "Perspektiven und Freiräume für Altonaer Musik- und Club-Kultur" der Bezirksversammlung Altona insgesamt zu unterstützen und inhaltlich auf ganz Hamburg zu übertragen und hierbei

i. Räumlichkeiten in städtischen Immobilien oder per Kooperation in privaten Immobilien, insbesondere leerstehende Gewerbegebäude in den anderen Bezirken zu suchen, die sich für den Betrieb eines Musikclubs oder eine Musik-Bar eignen und derzeit oder in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen,

ii. größere Entwicklungsquartiere und Neubauvorhaben, wie z. B. in Wilhelmsburg oder Oberbillwerder auf die Einrichtung möglicher Gebäude oder Räumlichkeiten zur Nutzung durch Musikclubs zu prüfen und mit den Entwicklungsträgern dahingehend Gespräche aufzunehmen,

iii. zu prüfen, welche Mittel und Zuschüsse für einen Spielstättengerechten Ausbau (insbes. Schallschutz) zu akquirieren sind,

iv. Maßnahmen zum Bestandschutz der Spielstätte zu prüfen , die auch einen Interessenausgleich zwischen Kultureinrichtung und Bauträger und/oder mögliche spezifische Zuschüsse für aktiven oder passiven Schallschutz beinhalten können,

2. mindestens eine Open-Air-Fläche in Hamburg für die kollektive Bespielung als Live-Musik-Stätte dauerhaft zur Verfügung zu stellen,

3. zu prüfen, inwieweit ein digitales Tool für Vereinfachungen bei Anmeldungen und Durchführungen nicht kommerzieller, spontaner Freiluftpartys (Free Open Airs), auf Grundlage des Tools RAUMSONDE aus Berlin, entwickelt und implementiert werden kann,

4. der Bürgerschaft bis 31.12.2026 zu berichten;


M. Bericht an die Bürgerschaft

Der Senat wird ersucht,

zu allen Petita der Bürgerschaft mit Ausnahme der Petita I. und L. bis zum 30.06. 2026 zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
04.12.2024

Von den Abgeordneten:
Cem Berk, Matthias Czech, Gabi Dobusch, Martina Friederichs, Astrid Hennies, Regina Jäck, Sabine Jansen, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Baris Önes, Christel Oldenburg, Milan Pein, Mathias Petersen, Lars Pochnicht, Britta Schlage, Markus Schreiber, Sören Schumacher, Tim Stoberock, Sven Tode, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann



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