Hamburg ist eine weltoffene und liberale Stadt. Hier leben Menschen verschiedenster Herkunft, Identitäten sowie kultureller und sozialer Hintergründe gut zusammen. Als rot-grüne Regierungskoalition setzen wir deshalb weiter auf unsere moderne und erfolgreiche Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik. Wir wollen sicherstellen, dass jede und jeder hier gut und sicher leben kann. Das konkretisieren wir in einer Reihe von grundlegenden Programmen und Strategien, die wir kontinuierlich gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Darüber hinaus beschließen wir als Hamburger Bürgerschaft greifbare Maßnahmen für unsere Themenfelder. Diese decken die gesamte Breite der Gesellschaftspolitik ab: Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung, LGBTIQ*, Senior*innen, Menschen mit Behinderung und den Schutz jüdischen Lebens.
Es ist wichtiger denn je, in den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu investieren. Die aktuelle politische Lage in Deutschland mit dem Wiedererstarken rechtsextremer Kräfte und teilweise volatilen Koalitionsverhandlungen in den Bundesländern führen bei vielen Menschen zu den Befürchtungen, dass es in der Gesellschaftspolitik zu Rückschritten kommen könnte. Auch weltweit lässt sich das spüren. Wir leben in einer Zeit, in der die unversöhnlich erscheinenden Großkonflikte der Weltpolitik auf unser Zusammenleben durchschlagen.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und dem Angriff der Hamas auf Israel am 07. Oktober 2023 prägt eine zunehmende Polarisierung die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen und es ist immer schwerer, zwischen den politischen Lagern noch demokratische Gemeinsamkeiten auszumachen. Vielmehr gewinnen verschiedene Formen des religiös motivierten Extremismus, des Antisemitismus, aber auch antimuslimische Diskriminierung an Boden.
Zugleich werden überall auf der Welt rechtspopulistische und -extremistische Kräfte stärker, die ein rassistisch-völkisches Gedankengut und eine Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen vertreten.
Auf allen politischen Feldern müssen deshalb erkämpfte Gleichheitsrechte gegen starke freiheitsfeindliche Tendenzen entschlossen verteidigt werden. Es darf nicht sein, dass Menschen wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer geschlechtlichen Identität, ihres Alters, ihrer Religion oder ihrer (zugeschriebenen) Herkunft Ausgrenzung und Diskriminierung erfahren.
Die große Bandbreite der Hamburger Programme und Strategien im Themenfeld Gleichstellung und Antidiskriminierung und deren Fortschreibungen ist daher eine wichtige Grundlage, um das Zusammenleben in Hamburg weiter freiheitlich zu gestalten. Dazu gehören:
- das Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (Drs. 20/7126),
- der Aktionsplan für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Drs. 21/7485),
- die Hamburger Antidiskriminierungsstrategie (Drs. 20/12555),
- der Aktionsplan Age friendly city - altersfreundliche Stadt (Drs 22/15703),
- die Senatsstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus (22/15302),
- die Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Antiziganismus und zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe der Sinti und Roma in Hamburg (Drs. 22/5772),
- die Landesstrategie gegen Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens (Drs. 21/19335).
Darüber hinaus haben Senat und Bürgerschaft in dieser Wahlperiode noch viele weitere Schritte unternommen, um die Belange jeder Bevölkerungsgruppe in der Politik zu verankern. So wurden etwa mit der Einführung des Gender Budgetings (Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung) bundesweit Maßstäbe gesetzt und die Stadt Hamburg hat sich auf den Weg gemacht, öffentliche Gelder geschlechtergerecht zu verausgaben. Die zuvor ehrenamtliche Stelle der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung wurde zu einer hauptamtlichen Stelle ausgeweitet, die Hamburgs Weg zur inklusiven Stadt intensiv begleitet. Hamburg wird Schritt für Schritt barrierefrei, was allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugutekommt, sei es Senior*innen, Menschen mit Behinderung oder Familien mit kleinen Kindern. 93 Prozent der U- und S-Bahnhöfe sind bereits mit Aufzügen und Rampen ausgestattet, und es wird stetig an barrierearmen Ampelphasen, Umsteigezeiten und Haltestellengestaltungen gearbeitet. Wir haben erstmals hauptamtliche Stellen für die wichtigen Senior*innentreffs geschaffen, die die Arbeit der vielen Ehrenamtlichen bei Veranstaltungen, Kursleitungen und Organisation unterstützten.
Die Vielfalt dieser Programme und Maßnahmen spiegelt die Vielfalt des reichen gesellschaftlichen Lebens in Hamburg wider, die wir fördern und entwickeln wollen und gegen Diskriminierung und Hetze verteidigen. Der vorgelegte Haushalt schafft eine gute materielle Grundlage für diese Arbeit, die wir mit den Vorhaben dieses Sammelantrages gezielt ergänzen und stärken wollen.
A. und B. Gleichstellung
Unsere Gleichstellungspolitik verfolgt mit der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) und des Aktionsplans für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt die Gleichstellung aller geschlechtlichen und sexuellen Identitäten. Ein strategisch wichtiges Instrument der Gleichstellungspolitik ist der Hamburger Gleichstellungsmonitor, in dessen Weiterentwicklung wir neben der Qualität der herangezogenen Daten auch einen deutlichen Akzent auf die leichtere Nutzbarkeit und ansprechende Präsentation legen wollen.
Erfolgreich war auch die 2024 erstmalig aufgelegte Förderrichtlinie zur "Förderung innovativer Projekte für die Gleichstellung von Frauen und Männern". Die damit geförderten Projekte bilden die Bandbreite des zum großen Teil zivilgesellschaftlich organisierten Gleichstellungsengagements in Hamburg ab und befördern eine tiefere Verankerung des Gleichstellungsgedankens in der Gesellschaft.
C. Antidiskriminierung
Für die Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie werden zurzeit die Eckpunkte (Drucksache 22/11417) zur finalen Strategie weiterentwickelt. Ziel ist die langfristige und systematische Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsarbeit, um Benachteiligungen und Mehrfachdiskriminierung effektiver entgegenzuwirken, den rechtlichen Diskriminierungsschutz zu stärken und eine Kultur der Antidiskriminierung in Hamburg nachhaltig zu verankern. Mit 255.000 Euro zusätzlichen Mitteln wollen wir insbesondere den horizontalen Ausbau der Antidiskriminierungsberatung und die strukturellen Maßnahmen im Rahmen der Antidiskriminierungsstrategie verstärken.
D. Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
Wir setzen uns bereits seit Jahren erfolgreich für die Rechte von LSBTIQ*-Personen ein. Für trans* Menschen ist die Peer-Beratung ein sehr wichtiges Unterstützungsangebot.
Das im Jahr 2024 verabschiedete "Gesetz über die Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag? (SBGG) setzt für Kinder und Jugendliche den Nachweis einer Beratung voraus, um Personenstands- und Vornamensänderungen vornehmen lassen zu können. Hierfür müssen entsprechende Beratungskapazitäten geschaffen werden bzw. die qualifizierte Beratung schon bestehender Träger gestärkt werden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Zudem werden wir die Kapazitäten für Beratung und Indikationsstellung für Erwachsene aufstocken, um lange Wartelisten abzubauen.
Aufgrund der weiterhin hohen Anzahl an Beratungsanfragen bleibt für andere wichtige Aufgaben wie die Netzwerk- und Community-Arbeit sowie die Teilnahme an Fachfortbildungen kaum Zeit. Zum Ausbau der Beratungskapazitäten und um die weiteren Ziele stärken zu können, werden wir die Peer-Beratungen mit zusätzlich 55.000 Euro pro Jahr besser ausstatten.
E. Senior*innen
In der Arbeit mit Senior*innen fördern wir die generationenübergreifende, gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation. Zentral dafür sind die rund 80 Senior*innen-Treffs als Teil der offenen bezirklichen Senior*innenarbeit. Sie sind wichtige Anlaufpunkte für ältere Menschen in den Quartieren und Stadtteilen und für viele Teil der aktiven, selbstständigen und selbststimmten Lebensführung. Um die Arbeit der Treffs noch stärker zu unterstützen, sollen zusätzliche Mittel für eine bessere Ausstattung bzw. zur Modernisierung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll der Maximalzuschuss für Senior*innenreisen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 erhöht werden, um die gesellschaftliche Teilhabe von Rentner*innen mit geringem Einkommen zu erleichtern.
F. Antisemitismusbekämpfung und Förderung jüdischen Lebens
In Hamburg gibt es keinen Platz für Antisemitismus. Antisemitische Äußerungen und Taten greifen nicht nur Jüd*innen an, sondern auch die Grundwerte unserer Gesellschaft - die Würde, Freiheit und Gleichwertigkeit aller Menschen. Seit dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist es dringlicher denn je, sich entschieden gegen Antisemitismus zu stellen. Die Zahl antisemitischer Straftaten und die Verbreitung von Hassbotschaften gegen Jüd*innen haben auch in Hamburg zugenommen. Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftliche Beratungsstellen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Viele jüdische Menschen erleben eine wachsende Enthemmung des Antisemitismus und vermissen gesellschaftliche Solidarität - sie leben in Angst.
Deshalb ist es wichtiger denn je, gemeinsam gegen antisemitische Hetze, Menschenverachtung und Gewalt vorzugehen. Hamburg bekennt sich weiterhin zu seiner historischen Verantwortung, hält die Erinnerung an die Shoah wach und wehrt sich entschlossen gegen jegliche Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus. Gleichzeitig soll jüdisches Leben in Hamburg sichtbar sein, und alle Menschen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit, müssen sich sicher fühlen können.
Wir betrachten die Bekämpfung von Antisemitismus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Landesstrategie gegen Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens setzt dafür den strategischen Rahmen. Wesentliche Grundsätze der Strategie umfassen die Aktivierung der gesamten Gesellschaft, die Förderung einer Kultur des Hinsehens und Benennens sowie die Stärkung jüdischer Perspektiven. Die drei zentralen Handlungsfelder sind die Bekämpfung von Antisemitismus, die Gedenkkultur und die Förderung jüdischen Lebens, die eigenständig verfolgt und mit klaren Zielen unterlegt werden.
Die Arbeit des Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus, der seit dem 1. Juli 2021 weisungsunabhängig und ehrenamtlich tätig ist, spielt im Abbau von Antisemitismus in der Stadt eine zentrale Rolle. Der Beauftragte arbeitet eng mit jüdischen Akteur*innen sowie den zuständigen Behörden zusammen, um die Sichtbarkeit jüdischen Lebens in Hamburg zu stärken (siehe Drucksache 22/3959). Seine Arbeit ist für die Antisemitismusbekämpfung in der Stadt Hamburg zentral und soll daher weiter unterstützt werden.
Begegnungen auf Augenhöhe sind in der Bekämpfung von Stereotypen und Vorurteilen zentral. Begegnungsformate wie der hamburgisch-israelische Jugendaustausch sowie der Austausch von Fachkräften der Jugendarbeit sind auch in der Antisemitismusbekämpfung entscheidend. In Hamburg haben die bereits bestehenden Schüleraustausche und die außerschulischen Jugendaustäusche eine große Bedeutung und werden von der Schul- und Sozialbehörde seit Langem gefördert. Weitere Maßnahmen wie u. a. die bereits seit 2011 bestehende Kooperation zwischen dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung und der International School for Holocaust Studies Yad Vashem, in deren Rahmen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Holocaust Education und Antisemitismus durchgeführt, Materialien aus Yad Vashem zur Nutzung in Hamburg erprobt und Studienreisen nach Israel durchgeführt werden, ergänzen diese Austäusche. Diese Programme zielen darauf ab, Kontakte zu Israel zu knüpfen, Partnerschaften zu etablieren und jüdische Perspektiven besser zu verstehen. Solche Initiativen sollen zukünftig weiter ausgebaut, regionalisiert und strukturell verankert werden.
Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:
A. Förderrichtlinie Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die Förderrichtlinie "Förderung von innovativen Projekten mit Bezug zum GPR" für das Jahr 2026 erneut auszuloben und so das zivilgesellschaftliche Engagement für die Gleichstellung von Frauen in Hamburg zu fördern,
2. 100.000 Euro für die Förderrichtlinie zur Verfügung zu stellen,
3. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2026 zu berichten.
B. Gleichstellungsmonitor
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. den Gleichstellungsmonitor qualitativ weiter zu entwickeln und dabei die Zugänglichkeit sowie Nutzbarkeit der Daten durch eine ansprechendere Präsentation im Internet und leichtere Recherchierbarkeit zu verbessern,
2. die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen,
3. der Bürgerschaft ab 2026 jeweils über die Ergebnisse des Gleichstellungsmonitors zu berichten.
C. Antidiskriminierungsstrategie
Die Bürgerschaft möge beschließen:
I. Der Ansatz der Produktgruppe 299.01 "Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt", Kontenbereich "Kosten aus Transferleistungen", im Einzelplan 3.2 wird im Haushaltsjahr 2026 um 255.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 "Zentrale Ansätze I", Produktgruppe "Sonstige Zentrale Ansätze", Kontenbereich "Globale Mehrkosten", des Einzelplans 9.2 im Haushaltsjahr 2026 um 255.000 Euro abgesenkt.
II. Der Senat wird ersucht,
1. die konsumtiven Ermächtigungen der Produktgruppe 299.01 "Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt", Kontenbereich "Kosten aus Transferleistungen" im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 255.000 Euro z. B. für die Antidiskriminierungsberatung und Maßnahmen aus der Antidiskriminierungsstrategie zur Verfügung zu stellen,
2. die Erhöhung der Mittel im Rahmen der Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie zu verstetigen,
3. der Bürgerschaft zum 30.06.2026 über die Umsetzung zu berichten.
D. Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
Die Bürgerschaft möge beschließen:
I. Die Ansätze im Einzelplan 3.2, Produktgruppe 299.01 "Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt", Produkt "Antidiskriminierung und LSBTI", Kontenbereich "Kosten aus Transferleistungen" werden in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 15.000 Euro erhöht. Die Ansätze im Einzelplan 4, Produktgruppe 259.03 "Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention", Kontenbereich "Kosten aus Transferleistungen" werden in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 40.000 Euro erhöht. Im Gegenzug werden die Ansätze im Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01 "Zentrale Ansätze I", Produkt "Sonstige zentrale Ansätze". Kontenbereich "Globale Mehrkosten" in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 55.000 Euro abgesenkt.
II. Der Senat wird ersucht,
1. der Peer-Beratung für trans* Menschen zur schwerpunktmäßigen Stärkung von Kindern und Jugendlichen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 konsumtive Mittel in Höhe von jährlich 40.000 Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen,
2. der Peer-Beratung für trans* Menschen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 konsumtive Mittel in Höhe von jährlich 15.000 Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
E. Senior*innen
Die Bürgerschaft möge beschließen:
I. Der Ansatz der Produktgruppe 299.90 "Bezirkliche Zuweisungen" des Einzelplans 3.2, Kontenbereich "Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit" wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 um jeweils 75.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 "Zentrale Ansätze I", Kontenbereich "Globale Mehrkosten" des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 75.000 Euro abgesenkt.
II. Der Ansatz der Produktgruppe 259.02 "Gesundheitliche Versorgung, Pflege und Senioren" des Einzelplans 4, Kontenbereich "Kosten aus Transferleistungen" wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 um jeweils 30.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 "Zentrale Ansätze I", Kontenbereich "Globale Mehrkosten" des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 30.000 Euro abgesenkt.
Der Senat wird ersucht,
1. alle geförderten Senior*inntreffs bis Anfang 2025 darüber zu informieren, dass Mittel für Ausstattung und Modernisierung bereit stehen und diese für die Jahren 2025 und 2026 einmalig erhöht werden. Die Information soll detailliert darauf hinweisen, wie und für welche Zwecke diese Mittel beantragt werden können.
2. 2. ab dem Haushaltsjahr 2027 eine moderate Anhebung des maximalen Reisezuschusses und der anderen Leistungen auf der Grundlage des § 71 SGB XII Altenhilfe für Senior*innenreisen zu prüfen,
3. über die Inanspruchnahme dieser und weiterer Leistungen auf der Grundlage des § 71 SGB XII nach Abschluss des Jahres 2025 zu berichten.
F. Antisemitismusbekämpfung und Förderung jüdisches Leben
Die Bürgerschaft möge beschließen:
I. Der Ansatz der Produktgruppe 299.01 "Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt", Kontenbereich "Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit" im Einzelplan 3.2 wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 75.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 "Zentrale Ansätze I", Produkt "Sonstige zentrale Ansätze", Kontenbereich "Globale Mehrkosten" des Einzelplan 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 75.000 Euro abgesenkt.
II. Die Erläuterungen in Kapitel 4.6.2.1.5 "Kosten und Erlöse der Produktgruppe 299.01 Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt" werden beim Produkt "Förderung des jüdischen Lebens" wie folgt ergänzt: Das Produkt "Förderung des jüdischen Lebens" beinhaltet die Kosten für den Bereich der Antisemitismusbekämpfung. U. a. sind hier die Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit für die Arbeit des Beauftragten für die Förderung jüdischen Lebens und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus (Beauftragter) veranschlagt. Der Beauftragte erhält eine Aufwandsentschädigung. Daneben wird eine Fahrtkostenpauschale gewährt.
III. Der Ansatz der Produktgruppe 299.01 "Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt", Kontenbereich "Kosten aus Transferleistungen" im Einzelplan 3.2 wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 50.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 "Zentrale Ansätze I", Produkt "Sonstige Zentrale Ansätze", Kontenbereich "Globale Mehrkosten" des Einzelplan 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 50.000 Euro abgesenkt
IV. Der Senat wird ersucht,
1. in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 konsumtive Mittel in Höhe von jeweils 75.000 Euro als Ausgleich der Inflation und der gestiegenen Sicherheitsvorkehrungen für das Amt des Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus in Hamburg bereitzustellen,
2. in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils 50.000 Euro für den Aufbau eines hamburgisch-israelischen Jugendaustausches bereitzustellen,
3. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2026 über den Jugendaustausch zu berichten.
Hamburgische Bürgerschaft
04.12.2024
Von den Abgeordneten:
Julia Barth-Dworzynski, Cem Berk, Gabi Dobusch, Martina Friederichs, Astrid Hennies, Danial Ilkhanipour, Regina Jäck, Simon Kuchinke, Iftikhar Malik, Baris Önes, Milan Pein, Mathias Petersen, Britta Schlage, Markus Schreiber, Sören Schumacher, Tim Stoberock, Sven Tode, Michael Weinreich, Ekkehard Wysocki