Mit der Drucksache 22/16347 hat der Senat den Entwurf eines Gesetzes zum Neuerlass der Hamburgischen Bauordnung und zur Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes vorgelegt. Ziele sind unter anderem die Hamburgische Bauordnung (HBauO) weiterzuentwickeln, die notwendige Harmonisierung auf Grundlage der Musterbauordnung herbeizuführen und die Bautätigkeit insbesondere im Wohnungsbau weiter zu erleichtern.
Der Stadtentwicklungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat sich am 9. Oktober in einer Expert:innenanhörung und am 20. November in einer Senatsanhörung abschließend mit der Vorlage befasst: Der Senat hat in der Senatsanhörung nachvollziehbar und ausführlich dargelegt, dass insbesondere untergesetzliche Hinweise aus der Expert:innenanhörung aufgenommen und umgesetzt werden sollen. So wurde vom Senat am 20. November unter anderem zugesagt, dass im Genehmigungsfreistellungsverfahren Legalitätsbestätigungen nach Fristablauf zukünftig automatisiert über das digitale Baugenehmigungsverfahren Oktagon erstellt werden können. Ebenso soll es sich mit Eingangsbestätigungen verhalten. Dieses wird ein hohes Maß an Transparenz und Sicherheit ermöglichen. Der Leitfaden zur Servicequalität kann im Rahmen einer Vereinbarung mit den Bezirken als Hilfe für die am Bau Beteiligten bekannter gemacht werden.
Nach der derzeitigen Regelung in § 73 Abs. 1 HBauO erlöschen die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Eine Verlängerung der Baugenehmigung ist zweimal um jeweils ein Jahr möglich.
Im Gesetzesentwurf ist bislang vorgesehen, die zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr in eine einmalige Verlängerung um 2 Jahre umzuwandeln, sodass sich insgesamt ein Zeitraum von 5 Jahren zur Umsetzung der Baugenehmigung ergibt. Bei der durchgeführten Expertenanhörung im Stadtentwicklungsausschuss wurde schlüssig dargestellt, dass die Bauherrenschaft in der derzeit wirtschaftlich angespannten Lage eine größere Dispositionsfreiheit für die zeitliche Umsetzung von Bauvorhaben benötigt, ohne befürchten zu müssen, dass nach Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung und der Verlängerung ein neues Genehmigungsverfahren für das Vorhaben durchgeführt werden muss.
Deswegen wird vorgeschlagen, eine einmalige Verlängerung der Baugenehmigung um 3 Jahre vorzusehen, um der Bauherrenschaft eine längere Umsetzungszeitspanne des Vorhabens von insgesamt 6 Jahren zu ermöglichen. Diese Vorgehensweise entlastet auch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden und reduziert den derzeitigen Verwaltungsaufwand für die Prüfung und Genehmigung von bislang mehrfachen Verlängerungsanträgen bzw. von neuen Bauanträgen für erloschene Baugenehmigungen nach 5 Jahren.
SPD und Grüne begrüßen die ausführliche und umfangreiche Novellierung der Hamburgischen Bauordnung. Die HBauO wird in der Neufassung zusammen mit der Initiative zum Kostenreduzierten Bauen eine wichtige Grundlage sein, um neue Impulse im Wohnungsbau zu geben.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Die Drucksache 22/16347 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 des Gesetzes zum Neuerlass der Hamburgischen Bauordnung sowie zur Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes wird in § 73 Absatz 2 Satz 1 das Wort "zwei" durch das Wort "drei" ersetzt.
2. In der Begründung zu § 73 wird im sechsten Absatz im ersten Satz die Zahl "5" durch "6" ersetzt.
Hamburgische Bürgerschaft
04.12.2024
Von den Abgeordneten:
Matthias Czech, Gabi Dobusch, Sabine Jansen, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann