Die Stiftung Kultur Palast ist eine gemeinnützige operative Stiftung des privaten Rechts und bringt Menschen aus unterschiedlichen Kulturen zusammen. Die 1980 gegründete Stiftung ist ein wichtiger Akteur in der Hamburger Kulturlandschaft geworden, indem sie das kulturelle Verständnis der Menschen sowie den respektvollen Umgang untereinander fördert und besonders Menschen aus benachteiligten Stadtgebieten unterstützt, über den Zugang zu Kultur ihre Bildungschancen zu verbessern. Besondere Schwerpunkte der Arbeit sind die musikalische Nachwuchsförderung und Stadtentwicklung durch Kultur. Mit Programmen wie der HipHop-Academy und den Klangstrolchen ist der Kulturpalast bundesweit beispielgebend und hält Hamburg in dieser kombinierten Ausrichtung aus Tanz, Musik und Gesang an der Spitze. Die Stiftung stützt sich auf ein weites Partnernetzwerk mit bis zu 200 Kooperationseinrichtungen. Im Stadtteil Billstedt ist sie besonders vertreten: Sie übernimmt die Geschäftsführung und Intendanz der BilleVue GbR, organisiert das Stadtfestival und die Ausbildungsmesse in Hamburg Ost. Außerdem ist sie Trägerin der Projekte Billstedt Classics und Grünes Billstedt. Ersteres fördert die Teilhabe an klassischer Musik, während letzteres ein Nachhaltigkeitsprogramm mit Urban Gardening, Foodsharing, Ernährung, Schulworkshops und Fassadenbegrünungsaktionen bildet. Herzstück der Arbeit der Stiftung in Billstedt bildet der Kulturpalast Billstedt, der eines der großen soziokulturellen Zentren Hamburgs ist. Der Kulturpalast Billstedt spielt eine große Rolle in der Förderung der kulturellen Teilhabe und Integration insbesondere im Hamburger Osten. Das Zentrum beherbergt vielfältige Projekte und Programme, die Menschen aus unterschiedlichsten Kulturen und Altersgruppen zusammenbringen und ihnen Zugang zu kulturellen und bildenden Angeboten ermöglichen.
Der Gebäudekomplex, bestehend aus Vorderhaus, dem ehemaligem Wasserwerk und einem Erweiterungsbau, hat nach Jahren intensiver Nutzung diversen Sanierungsbedarf. Der Erweiterungsbau, der Ende 2016 an die Stiftung übergeben wurde, stellt erhöhte Anforderungen an die Sicherheitsstandards, insbesondere an die Brandmeldeanlage. Gemäß den aktuellen Verordnungen müssen alle Brandmelder in regelmäßigen Abständen von acht bis neun Jahren ausgetauscht werden, um die Betriebssicherheit und den Schutz aller Besucher*innen, Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen zu gewährleisten. Der Austausch der Brandmelder ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine präventive Maßnahme, um die Sicherheit der zahlreichen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die diese Einrichtungen täglich nutzen, zu gewährleisten. Die Brandverhütungsvorschau, welche den dringlichen Austausch erfordert, steht im ersten Quartal dieses Jahres an, andernfalls droht sonst eine Schließung des Kulturpalastes. Darüber hinaus verfügt der Kulturpalast in seinen Veranstaltungsräumen über Parkett, teilweise wurde Schwingboden eingesetzt, um alle Anforderungen von der Chor- und Tanzgruppe bis zu HipHop Battles, Heavy-Metal-Konzerten und Tagungen zu erfüllen. Durch die hohe Durchlaufdichte der Räume muss das Parkett dringend instandgesetzt werden. Gleiches gilt für das Stäbchenparkett im Altbau, bei dem sich einige Stellen auflösen und dies bspw. zu Stolperfallen im Tresenbereich führt. Die Sicherheitsberater weisen darauf hin, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist und unmittelbar ein Haftungsrisiko entsteht.
Diese Sanierungsmaßnahmen sind also notwendig, um die diversen Nutzungen der Räumlichkeiten und damit der Teilhabe der Hamburger*innen an den zahlreichen Angeboten fortsetzten zu können.
Im Einzelnen benötigt die Stiftung Kulturpalast rund 33.000 Euro für die Erneuerung der Brandmelder und rund 27.000 Euro für die Parkettsanierung, zusammen rund 60.000 Euro. Um ggf. Kostensteigerungen aufzufangen und eine auskömmliche Finanzierung zu ermöglichen, soll eine Kostenvarianz von 5.000 Euro vorgesehen werden. Somit werden für die geplanten baulichen Maßnahmen bis zu 65.000 Euro aus dem Sanierungsfonds benötigt.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. für die Vorhaben Erneuerung der Brandmelder und die Parkettsanierung die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,
2. im Haushaltsjahr 2025 - abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung - eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 65.000 Euro
a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.01 "Kultur", Kontenbereich "Kosten aus Transferleistungen", aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 "Zentrale Ansätze II", "Sanierungsfonds Hamburg 2020", Kontenbereich "Globale Mehrkosten" und
b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Aufgabenbereich 251 "Kultur, Staatsarchiv, Medien", aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, "Zentrale Finanzen", "Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030" bereitzustellen,
3. für die in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 dazugehörigen Abschreibungen - in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen - die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 "Zentrale Ansätze II", "Sanierungsfonds Hamburg 2020", Kontenbereich "Kosten aus Abschreibungen" in den Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.01 "Kultur", Kontenbereich "Kosten aus Abschreibungen" zu übertragen,
4. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 30.06.2026 zu berichten
Hamburgische Bürgerschaft
12.02.2025
Von den Abgeordneten:
Kazim Abaci, Annkathrin Behr, Ole Thorben Buschhüter, Gabi Dobusch, Regina Jäck, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Kirsten Martens, Jörg Mehldau, Baris Önes, Christel Oldenburg, Arne Platzbecker, Hansjörg Schmidt, Juliane Timmermann, Carola Veit, Isabella Vértes-Schütter, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann