Der seit 2022 bundesweite Prozess zum Gebäudetyp E wurde in Hamburg sehr frühzeitig von SPD und Grünen aufgenommen (vgl. Drs. 22/11586) und inhaltlich vorangebracht. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30. November 2023 wurde auf Antrag von Rot-Grün eine Expert:innenanhörung zum Gebäudetyp E durchgeführt (Ausschussprotokoll 22/36). Zu dem Bericht an die Bürgerschaft wurde erneut auf Antrag der Regierungsfraktionen (Drs. 22/15296) beschlossen, dass gemeinsam mit den am Bau Beteiligten ein geeignetes Format entwickelt werden soll, um die Standards am Bau unterhalb gesetzlicher Regelungen zu definieren, also welche Bau-Standards beziehungsweise Normen verzichtbar oder nicht zwingend notwendig sind sowie zu prüfen, welche Möglichkeiten bei den DIN-Normen bestehen, auf Landesebene - zum Beispiel gemeinsam im Bündnis für das Wohnen - Vereinbarungen zu schließen, um durch Absenkung von DIN-Standards die Kosten am Bau zu senken.
Derzeit findet die finale Phase der Initiative kostenreduziertes Bauen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen statt. Landes- und bundesweit sollen dadurch wichtige Impulse zur Reduzierung von Normen und Regularien erarbeitet werden. Aus diesem Prozess heraus sollen auf Antrag von SPD und Grünen (Drs.22/16464) die Ergebnisse und Überlegungen der Hamburger Initiative kostenreduziertes Bauen auch in die Wohnungsbauförderung einfließen.
Neben den Baustandards hat die Initiative auch vielfältige Maßnahmen zur Vermeidung von Kostensteigerungen innerhalb der Planungs- und Genehmigungsprozesse identifiziert, daher wird es im nächsten Schritt darum gehen, diese Verbesserungen in die Breite zu bringen. Mit der Festlegung des Wilhelmsburger Rathausviertels mit einem Potential von 1.600 Wohneinheiten als Pilotquartier, soll dies im größeren Maßstab im Bezirk Hamburg-Mitte erfolgen. Ziel ist es, Neubauwohnungen im freifinanzierten Segment zu einer bezahlbaren Anfangsmiete anbieten zu können. Um das erarbeitete Wissen aber auch zügig Hamburg weit zu etablieren, sollen Pilotprojekte in allen Bezirken festgelegt werden. Dieser Prozess muss gemeinsam mit den Bezirken gestaltet werden.
Der Bund fördert bereits Pilotprojekte in diesem Bereich mit einem Volumen von 50,6 Millionen Euro. Auf gesetzgeberischer Ebene hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches erarbeitet. Mit dem "Gebäudetyp-E Gesetz" soll das Werk-/Bauvertragsrecht angepasst werden. Ein Ziel ist, dass bei Projekten zwischen fachkundigen Vertragspartner:innen auch ohne Aufklärung von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen werden kann. Der Gesetzentwurf wurde im Herbst 2024 im Bundeskabinett beschlossen werden. Diese gesetzgeberische Anpassung muss nun zügig durch Bundegesetzgeber umgesetzt werden und darf nicht an der Blockade der Union scheitern.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. gemeinsam mit allen Bezirken pro Bezirk und in den städtischen Vorbehaltsgebieten mindestens je ein Pilotprojekt festzulegen, in dem nach dem sogenannten Hamburg-Standard gebaut werden soll.
2. der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2026 zu berichten.
Hamburgische Bürgerschaft
12.02.2025
Von den Abgeordneten:
Matthias Czech, Gabi Dobusch, Sabine Jansen, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann